Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Personal außerhalb<br />
des Stellenplans<br />
Leistungsprämien<br />
und Zulagen<br />
Wiederbesetzungssp<br />
erre<br />
Operative Steuerung und Flexibilisierung<br />
Ansicht 34 zeigt das Verhältnis der Stellen nach dem Stellenplan (in Vollzeitstellen) zu<br />
den tatsächlich besetzten Stellen (in Vollzeitstellen). Besonders auffällig war die Gemeinde<br />
Lohfelden mit erheblichen Abweichungen zur tatsächlichen Stellenbesetzung.<br />
Kernelemente der operativen Steuerung sind die Fragen, wie die Gemeinden mit frei<br />
werdenden Stellen umgehen und wie die Führungskräfte das Personal steuern.<br />
Die Verwendung von Personal außerhalb des Stellenplans ist ein flexibles Instrument,<br />
wenn Aufgaben abgedeckt werden, in denen der Arbeitsanfall infolge saisonaler Einflüsse<br />
stark schwankt. Die tatsächlich erbrachten Leistungen und die dafür eingesetzten<br />
Stellenäquivalente wurden nur zum Teil transparent gemacht. Die Ausgaben für<br />
Personal außerhalb des Stellenplans der Gemeinden betrugen durchschnittlich 6,8 Prozent<br />
der Gesamtpersonalausgaben. Die Vergleichende Prüfung zeigte kritisch zu betrachtende<br />
Eigenleistungen der Gemeinden. So betrieb die Stadt Borken im Jahr 1999<br />
eine stadteigene Wäscherei und vier Wäschemangeln mit einem jährlichen direkten<br />
Personalkostenzuschuss von 45.761 €.<br />
Babenhausen<br />
Bad Sooden-Allendorf<br />
Borken<br />
Bürstadt<br />
Buseck<br />
Frankenberg<br />
Ginsheim-Gustavsburg<br />
Gladenbach<br />
Hainburg<br />
Hochheim<br />
Höchst i. Odw.<br />
Hünfelden<br />
Karben<br />
Lohfelden<br />
Niedernhausen<br />
Petersberg<br />
Rotenburg<br />
Schlüchtern<br />
Schotten<br />
Solms<br />
Usingen<br />
Mittelwert<br />
Personalausgaben<br />
außerhalb des Stellenplans<br />
(1999)<br />
0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20%<br />
Quelle: Eigene Berechnungen<br />
Ansicht 35: Personalausgaben außerhalb des Stellenplans (1999)<br />
Anreize zur Stellenreduktion gab es nur in Einzelfällen. Sie wären nach der Leistungsprämien-<br />
und Zulagenverordnung oder BAT/BMT G II zulässig. Nur sieben Städte und<br />
Gemeinden nutzten dieses Instrument der flexiblen Stellenbewirtschaftung.<br />
Die Vergleichende Prüfung ergab, dass Wiederbesetzungssperren mit unterschiedlichen<br />
Zielrichtungen eingesetzt wurden. Vier der 21 Gemeinden beschlossen Wieder-<br />
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