Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Siebenundsechzigste Vergleichende Prüfung „Personalwirtschaft“<br />
Babenhausen<br />
Bad Sooden-Allendorf<br />
Borken<br />
Bürstadt<br />
Buseck<br />
Frankenberg<br />
Ginsheim-Gustavsburg<br />
Gladenbach<br />
Hainburg<br />
Hochheim<br />
Höchst i. Odw.<br />
Hünfelden<br />
Karben<br />
Lohfelden<br />
Niedernhausen<br />
Petersberg<br />
Rotenburg<br />
Schlüchtern<br />
Schotten<br />
Solms<br />
Usingen<br />
Mittelwert<br />
Ansicht 37: Fortbildungsausgaben je Stelle (1999)<br />
Der Vergleich der Fortbildungsausgaben je Stelle schwankte erheblich. Die Werte variierten<br />
zwischen 38 € in Babenhausen und 351 € in Petersberg. Durchschnittlich wurden<br />
179 € für die Fortbildung je Stelle investiert. Der Fortbildungserfolg wurde nicht<br />
evaluiert, obwohl dies aus Sicht der Überörtlichen Prüfung notwendig ist (Fortbildungskonzept).<br />
Zukünftig sind höhere Fortbildungsausgaben anzustreben. Das gesteigerte Fortbildungsbudget<br />
sollte mit Mitarbeiter- oder Zielvereinbarungsgesprächen einhergehen.<br />
Es darf zudem nicht ohne systematische Evaluation der besuchten Veranstaltungen<br />
eingesetzt werden.<br />
7.13 Krankenstand<br />
Der Krankenstand kann als Indikator für die Motivation und Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz<br />
herangezogen werden. Darüber hinaus stellen die krankheitsbedingten Fehlzeiten<br />
eine erhebliche finanzielle Mehraufwendung für die Gemeinden und zusätzliche<br />
Belastung der restlichen Beschäftigten dar.<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
Fortbildungsausgaben je Stelle<br />
(1999)<br />
0 € 50 € 100 € 150 € 200 € 250 € 300 € 350 €<br />
Quelle: Eigene Berechnungen<br />
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