Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Prüfungsergebnisse und Leitsätze<br />
1.2 Zweiundsechzigste Vergleichende Prüfung „Straßenreinigung und Gebühren“<br />
bei zwölf Städten<br />
Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung finden sich in Textziffer 6 ab<br />
Seite 42.<br />
Leitsätze:<br />
Den hessischen Gemeinden steht frei, ob sie selbst die Straßen reinigen (öffentliche<br />
Straßenreinigung) oder diese Pflicht den Anliegern auferlegen (private<br />
Straßenreinigung).<br />
Im Falle der öffentlichen Straßenreinigung können die Gemeinden die Anlieger<br />
zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren heranziehen. Bis auf Fulda machten<br />
alle hessischen Groß- und Sonderstatusstädte von dem Recht Gebrauch.<br />
Nur in Frankfurt am Main und Kassel gilt die öffentliche Straßenreinigung für<br />
die gesamte Stadt, in den übrigen Städten nur für die Innenstadt und die<br />
Durchgangsstraßen.<br />
Für die öffentliche Reinigung aller Straßen sprechen Synergieeffekte und Kostenvorteile.<br />
Gleichwohl kann die Überörtliche Prüfung den anderen Städten<br />
keinen Wechsel ihres Straßenreinigungsmodells empfehlen. Der Änderungsaufwand<br />
ist hoch. Erhebliche Widerstände der Gebührenzahler sind zu erwarten.<br />
In Hessen gibt es keinen gesetzlich verbindlichen Gebührenmaßstab für die<br />
Straßenreinigung. Folglich sind die Maßstäbe der Gemeinden heterogen. Dies<br />
gilt auch für Höhe und Berechnung des Eigenanteils der Städte.<br />
Die hessische obergerichtliche Rechtsprechung hat sich bislang nicht grundsätzlich<br />
zu Straßenreinigungsgebühren und -maßstäben geäußert. Auch deswegen<br />
ist den Städten keine Änderung ihrer Gebührensatzung zu empfehlen.<br />
Gebührenfähig ist nur die Reinigung der Straßenoberfläche. Der Aufwand für<br />
die Papierkorbbewirtschaftung und die Sinkkastenreinigung darf nicht in die<br />
Straßenreinigungsgebühren eingerechnet werden.<br />
Objektivierbare Standards über den Erfolg der Straßenreinigung gab es in keiner<br />
Stadt. Die Überörtliche Prüfung legte deshalb ein einfach handhabbares<br />
Messmodell vor. Sie erprobte mit dessen Hilfe den Erfolg der Straßenreinigung<br />
in den Jahren 2000 und <strong>2001</strong>: 19 Prozent der öffentlich gereinigten Flächen<br />
blieben ohne Reinigungserfolg.<br />
Die Gesamtkosten je Reinigungseinheit differierten stark.<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
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