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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Prüfungsergebnisse und Leitsätze<br />

1.2 Zweiundsechzigste Vergleichende Prüfung „Straßenreinigung und Gebühren“<br />

bei zwölf Städten<br />

Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung finden sich in Textziffer 6 ab<br />

Seite 42.<br />

Leitsätze:<br />

Den hessischen Gemeinden steht frei, ob sie selbst die Straßen reinigen (öffentliche<br />

Straßenreinigung) oder diese Pflicht den Anliegern auferlegen (private<br />

Straßenreinigung).<br />

Im Falle der öffentlichen Straßenreinigung können die Gemeinden die Anlieger<br />

zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren heranziehen. Bis auf Fulda machten<br />

alle hessischen Groß- und Sonderstatusstädte von dem Recht Gebrauch.<br />

Nur in Frankfurt am Main und Kassel gilt die öffentliche Straßenreinigung für<br />

die gesamte Stadt, in den übrigen Städten nur für die Innenstadt und die<br />

Durchgangsstraßen.<br />

Für die öffentliche Reinigung aller Straßen sprechen Synergieeffekte und Kostenvorteile.<br />

Gleichwohl kann die Überörtliche Prüfung den anderen Städten<br />

keinen Wechsel ihres Straßenreinigungsmodells empfehlen. Der Änderungsaufwand<br />

ist hoch. Erhebliche Widerstände der Gebührenzahler sind zu erwarten.<br />

In Hessen gibt es keinen gesetzlich verbindlichen Gebührenmaßstab für die<br />

Straßenreinigung. Folglich sind die Maßstäbe der Gemeinden heterogen. Dies<br />

gilt auch für Höhe und Berechnung des Eigenanteils der Städte.<br />

Die hessische obergerichtliche Rechtsprechung hat sich bislang nicht grundsätzlich<br />

zu Straßenreinigungsgebühren und -maßstäben geäußert. Auch deswegen<br />

ist den Städten keine Änderung ihrer Gebührensatzung zu empfehlen.<br />

Gebührenfähig ist nur die Reinigung der Straßenoberfläche. Der Aufwand für<br />

die Papierkorbbewirtschaftung und die Sinkkastenreinigung darf nicht in die<br />

Straßenreinigungsgebühren eingerechnet werden.<br />

Objektivierbare Standards über den Erfolg der Straßenreinigung gab es in keiner<br />

Stadt. Die Überörtliche Prüfung legte deshalb ein einfach handhabbares<br />

Messmodell vor. Sie erprobte mit dessen Hilfe den Erfolg der Straßenreinigung<br />

in den Jahren 2000 und <strong>2001</strong>: 19 Prozent der öffentlich gereinigten Flächen<br />

blieben ohne Reinigungserfolg.<br />

Die Gesamtkosten je Reinigungseinheit differierten stark.<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

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