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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Siebenundsechzigste Vergleichende Prüfung „Personalwirtschaft“<br />

Instrumente zur Personalführung wurden nicht ausreichend eingesetzt. Die Stichprobe<br />

bei der Prüfung von Personalakten zeigte, dass es keine schriftlichen Regelbeurteilungen<br />

gab. Die Gemeinden verzichteten auf ein wesentliches personalwirtschaftliches<br />

Element zur qualitativen Einordnung der Mitarbeiter. Zudem wurde dadurch den<br />

Beschäftigten eine Chance zur laufenden Einordnung der eigenen Leistungen genommen.<br />

Leistungsbeurteilungen gehören zu Zielvereinbarungsgesprächen und sind ein wesentliches<br />

Element der Personalführung. Dieser sinnvolle Ausbau von Vorschriften zu zusätzlichen,<br />

innovativen Instrumenten der Personalführung wird durch fehlende Beurteilungen<br />

beschnitten.<br />

7.10 Operative Steuerung und Flexibilisierung<br />

Die operative Steuerung des Personaleinsatzes baut auf dem Stellenplan sowie einer<br />

Transparenz der eingesetzten Stellenanteile je Aufgabe auf.<br />

Babenhausen<br />

Bad Sooden-Allendorf<br />

Borken<br />

Bürstadt<br />

Buseck<br />

Frankenberg<br />

Ginsheim-Gustavsburg<br />

Gladenbach<br />

Hainburg<br />

Hochheim<br />

Höchst i. Odw.<br />

Hünfelden<br />

Karben<br />

Lohfelden<br />

Niedernhausen<br />

Petersberg<br />

Rotenburg<br />

Schlüchtern<br />

Schotten<br />

Solms<br />

Usingen<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

Stellen laut Stellenplan und tatsächlich<br />

besetzte Stellen im Vergleich (1999)<br />

0 25 50 75 100 125 150 175 200<br />

in Vollzeitzstellen tatsächlich besetzte Stellen (in Vollzeitzstellen)<br />

Ansicht 34: Stellen laut Stellenplan und tatsächlich besetzte Stellen im Vergleich (1999)<br />

Die Prüfung zeigte, dass der Stellenplan in drei Fällen (Höchst i. Odw., Hünfelden,<br />

Lohfelden) nicht als Steuerungsinstrument herangezogen werden konnte, da er nicht<br />

die tatsächliche Stellenbesetzung widerspiegelte.<br />

67<br />

Personalführung

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