Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Sechsundsiebzigste und Siebenundsiebzigste Vergleichende Prüfungen „Vollprüfung V<br />
und VI“<br />
Kurzfristige Auslastungsspitzen sollten also nicht durch die Einrichtung neuer Gruppen<br />
ausgeglichen werden.<br />
Durch die Kindergartenverordnung wurde ein Standard festgeschrieben, der für einige<br />
Gemeinden ausgabeerhöhend wirkt. Auf Basis der Daten aus den Vollprüfungen V und<br />
VI lässt sich die Notwendigkeit dieses Standards jedoch nicht begründen.<br />
11.12 Hoher Anteil indirekter Kosten für die Sport- und Kulturförderung<br />
Wie Ansicht 90 zeigt, entfielen von den verfügbaren Mitteln in Höhe von 511 € lediglich<br />
30 € auf die Förderung von Sport und Kultur. Aus diesen Zahlen kann jedoch nicht<br />
geschlossen werden, dass die Sport- und Kulturförderung für die Haushaltsstabilität<br />
generell unbedeutsam ist. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die Höhe der<br />
Förderungen von Gemeinde zu Gemeinde stark schwankt.<br />
70 €<br />
60 €<br />
50 €<br />
40 €<br />
30 €<br />
20 €<br />
10 €<br />
0 €<br />
Bad Endbach<br />
Bad König<br />
Bad Salzschlirf<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
Förderung Sport und Kultur je Einwohner<br />
(Werte 1999, ausgewählte Gemeinden der Vollprüfung V)<br />
Ebsdorfergrund<br />
Ansicht 94: Förderung Sport und Kultur je Einwohner 1999<br />
Elz<br />
Grebenstein<br />
Hohenahr<br />
Ansicht 94 zeigt die fünf Gemeinden mit der höchsten und die fünf Gemeinden mit der<br />
geringsten Förderung je Einwohner in Vollprüfung V. Es wird deutlich, dass Weilrod<br />
lediglich 6 € je Einwohner für die Förderung von Sport und Kultur ausgab, während<br />
Bad Endbach 64 € ausgab. Gemeinden mit Haushaltsschwierigkeiten müsste es möglich<br />
sein, bei Sport und Kultur zu sparen, um den Haushalt zu konsolidieren.<br />
Sport und Kultur wurden im Mittelwert zu 93 Prozent indirekt und zu 7 Prozent direkt<br />
gefördert. Unter Berücksichtigung der auf die Sport- und Kultureinrichtungen entfallenden<br />
Zins- und Tilgungsleistungen, die sich aus der pagatorischen Istkostenrechnung<br />
ergaben, verringert sich der Anteil der direkten Förderung auf fünf Prozent der<br />
Gesamtförderung. Unter indirekter Förderung wurde in der Vollprüfung die Unterhaltung<br />
von Einrichtungen, die Übernahme von Kosten oder Unterdeckungen oder die<br />
Erbringung von Leistungen durch die Verwaltung oder den Bauhof verstanden. Eine<br />
direkte Förderung lag zum Beispiel vor, wenn Vereine Zuschüsse erhielten.<br />
Die Überörtliche Prüfung stellte fest, dass weder die Verwaltung noch die Bürger die<br />
Höhe der indirekten Förderung kannten. Herrscht keine Transparenz über die Höhe<br />
der tatsächlichen Förderungen, ist bei angespannter Haushaltssituation die Abwehr<br />
zusätzlicher Begehrlichkeiten schwierig.<br />
Immenhausen<br />
Kirtorf<br />
Niedenstein<br />
Ortenberg<br />
Schöffengrund<br />
Weilrod<br />
Wölfersheim<br />
Durchschnitt<br />
147<br />
Sparpotenzial bei<br />
Sport- und<br />
Kulturförderung<br />
Hohe indirekte<br />
Förderung<br />
Fehlende<br />
Transparenz der<br />
Förderung