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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Sechsundsiebzigste und Siebenundsiebzigste Vergleichende Prüfungen „Vollprüfung V<br />

und VI“<br />

Kurzfristige Auslastungsspitzen sollten also nicht durch die Einrichtung neuer Gruppen<br />

ausgeglichen werden.<br />

Durch die Kindergartenverordnung wurde ein Standard festgeschrieben, der für einige<br />

Gemeinden ausgabeerhöhend wirkt. Auf Basis der Daten aus den Vollprüfungen V und<br />

VI lässt sich die Notwendigkeit dieses Standards jedoch nicht begründen.<br />

11.12 Hoher Anteil indirekter Kosten für die Sport- und Kulturförderung<br />

Wie Ansicht 90 zeigt, entfielen von den verfügbaren Mitteln in Höhe von 511 € lediglich<br />

30 € auf die Förderung von Sport und Kultur. Aus diesen Zahlen kann jedoch nicht<br />

geschlossen werden, dass die Sport- und Kulturförderung für die Haushaltsstabilität<br />

generell unbedeutsam ist. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die Höhe der<br />

Förderungen von Gemeinde zu Gemeinde stark schwankt.<br />

70 €<br />

60 €<br />

50 €<br />

40 €<br />

30 €<br />

20 €<br />

10 €<br />

0 €<br />

Bad Endbach<br />

Bad König<br />

Bad Salzschlirf<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

Förderung Sport und Kultur je Einwohner<br />

(Werte 1999, ausgewählte Gemeinden der Vollprüfung V)<br />

Ebsdorfergrund<br />

Ansicht 94: Förderung Sport und Kultur je Einwohner 1999<br />

Elz<br />

Grebenstein<br />

Hohenahr<br />

Ansicht 94 zeigt die fünf Gemeinden mit der höchsten und die fünf Gemeinden mit der<br />

geringsten Förderung je Einwohner in Vollprüfung V. Es wird deutlich, dass Weilrod<br />

lediglich 6 € je Einwohner für die Förderung von Sport und Kultur ausgab, während<br />

Bad Endbach 64 € ausgab. Gemeinden mit Haushaltsschwierigkeiten müsste es möglich<br />

sein, bei Sport und Kultur zu sparen, um den Haushalt zu konsolidieren.<br />

Sport und Kultur wurden im Mittelwert zu 93 Prozent indirekt und zu 7 Prozent direkt<br />

gefördert. Unter Berücksichtigung der auf die Sport- und Kultureinrichtungen entfallenden<br />

Zins- und Tilgungsleistungen, die sich aus der pagatorischen Istkostenrechnung<br />

ergaben, verringert sich der Anteil der direkten Förderung auf fünf Prozent der<br />

Gesamtförderung. Unter indirekter Förderung wurde in der Vollprüfung die Unterhaltung<br />

von Einrichtungen, die Übernahme von Kosten oder Unterdeckungen oder die<br />

Erbringung von Leistungen durch die Verwaltung oder den Bauhof verstanden. Eine<br />

direkte Förderung lag zum Beispiel vor, wenn Vereine Zuschüsse erhielten.<br />

Die Überörtliche Prüfung stellte fest, dass weder die Verwaltung noch die Bürger die<br />

Höhe der indirekten Förderung kannten. Herrscht keine Transparenz über die Höhe<br />

der tatsächlichen Förderungen, ist bei angespannter Haushaltssituation die Abwehr<br />

zusätzlicher Begehrlichkeiten schwierig.<br />

Immenhausen<br />

Kirtorf<br />

Niedenstein<br />

Ortenberg<br />

Schöffengrund<br />

Weilrod<br />

Wölfersheim<br />

Durchschnitt<br />

147<br />

Sparpotenzial bei<br />

Sport- und<br />

Kulturförderung<br />

Hohe indirekte<br />

Förderung<br />

Fehlende<br />

Transparenz der<br />

Förderung

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