Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Siebzigste Vergleichende Prüfung „Bürgerhäuser“<br />
Nutzungsarten<br />
zum Stand der Baubegehungen von Mai bis September <strong>2001</strong><br />
Veranstaltungs-<br />
fläche<br />
60%<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
Wirtschaftliche<br />
Fläche<br />
19%<br />
Weitere<br />
Einrichtungen<br />
21%<br />
Ansicht 59: Nutzungsarten zum Stand der Baubegehungen von Mai bis September <strong>2001</strong><br />
9.9 Auslastung<br />
Gemeinschaftshäuser sind öffentliche Einrichtungen. Als Zweck gaben die Städte und<br />
Gemeinden an, Räume für Bürger und Vereine für soziale, kulturelle und sportliche<br />
Veranstaltungen bereitzustellen. Dabei bezogen sich die Kommunen vorwiegend auf<br />
die Veranstaltungsräume. Gradmesser für die Zweckerfüllung der Gemeinschaftshäuser<br />
ist die tatsächliche Nutzung, gemessen an der Auslastung.<br />
Die Untersuchungen zur Nutzungsintensität bezogen sich auf die Veranstaltungsräume.<br />
Die Auslastung konnte nicht anhand von Besucher- oder Nutzerzahlen vorgenommen<br />
werden, weil die Städte und Gemeinden solche Zahlen nicht erfassten. Deshalb<br />
wurde die Auslastung als Prozentteil der tatsächlich genutzten Quadratmeterstunden<br />
(Produkt aus Fläche der genutzten Veranstaltungsräume und den Nutzungsstunden)<br />
des Jahres 2000 an der gesamten Kapazität in Quadratmeterstunden ermittelt38<br />
. Die Einzelnutzungen wurden mit einer Auslastung von 16 Stunden je Tag angesetzt.<br />
In den Benutzungsordnungen war die Überlassung der Räumlichkeiten meist für<br />
einen ganzen Tag vorgesehen. Einzelne Veranstaltungen wurden mit ihrer Dauer in<br />
Stunden erfasst. Die regelmäßigen Nutzungen (meist Übungsstunden von Vereinen,<br />
aber auch Schulsport) wurden auf Wochenbasis mit der geplanten Dauer in Stunden<br />
berücksichtigt.<br />
38 Die Kapazität ergibt sich als Produkt aus der Fläche der Veranstaltungsräume („Veranstaltungsfläche“),<br />
einer angenommenen maximalen Nutzung von 16 Stunden je Tag und 365 Tagen für das Jahr.<br />
101<br />
Auslastung als<br />
Messlatte für die<br />
Zweckerfüllung