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Band 51 . 2008 - Baarverein.de

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d Vi gen von 1501/1<strong>51</strong>6<br />

Die <strong>de</strong>m Vertrag vorau gega ngenen Streitigkeiten müssen so groß und andauernd<br />

und das Misstra uen <strong>de</strong>r Pa rteien muss so intensiv gewesen sein, dass <strong>de</strong>r<br />

vo rl äufige Vertrag im Jahre 1<strong>51</strong>0 von Kaiser Maximilian bestätigt wur<strong>de</strong> und zwar<br />

in seiner Funktion als "regieren<strong>de</strong>r römischer Kaise r, auch als H err und Lan<strong>de</strong>sfü rst<br />

<strong>de</strong>s H auses Österreicb"4. Am seI ben Tag bea uftragte <strong>de</strong>r Kaiser vorausschauend<br />

Bürgermeister lmd Rat <strong>de</strong>r Stadt Überlingen mit <strong>de</strong>m Schiedsgericbt bei etwaigen<br />

zukünftige n Spannunge n zwischen Villingen und Fürstenberg.<br />

Dass es sich um einen sehr wichtigen Vertrag und um einen M eilenstein in <strong>de</strong>n<br />

Beziehunge n zwischen Villingen und Fürstenberg han<strong>de</strong>lte, beweist auch die Tatsache,<br />

dass es von <strong>de</strong>m Vertragskonzept von 1501 und <strong>de</strong>r Ausfertigung von 1<strong>51</strong>6<br />

eine ga nze Reihe von Abschriften in <strong>de</strong>n Archi ven gibt und diese Exemplare teilweise<br />

<strong>de</strong>utliche Benutzungsspuren tragen. Ein Dokument, das oft benutzt wur<strong>de</strong>,<br />

versah man mit einem robusten Einband, in unserem Fa lle mit nicht mehr benötigten<br />

Perga mentresten a us <strong>de</strong>m liturgischen Bereich.<br />

Die hier besprochenen Pergamentfragmente <strong>de</strong>s Stadta rchivs Villingen­<br />

Schwenningen chützen zwei Perga mentlibelle in Quart <strong>de</strong>s Vertrags zwischen <strong>de</strong>m<br />

H a use Fürstenberg und <strong>de</strong>r Stadt Villinge n von 1501 5 . Die eine Abschrift verfasste<br />

Rochus egelin , " M odi st und Rechenmeister zu Villingen", im Jahre 1602 mit <strong>de</strong>r<br />

Begründung, dass ein unterschriebener Vertrag ni cht vorhan<strong>de</strong>n sei. Die zweite Abschrift<br />

erfolgte zeitgleich und aus <strong>de</strong>mselben Grund. Tatsächlich wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertrag<br />

in seiner Fassung von 1501 nicht von <strong>de</strong>n Vertragsparteien vo ll zogen. Unklar bleibt,<br />

warum nach rund 100 Jahren im Jahre 1602 keine Absch rift <strong>de</strong>r Ausfertigung von<br />

1<strong>51</strong>6 gemacht wur<strong>de</strong> und man sich mit einer Abschrift <strong>de</strong>s "Vorvertrages" von 1501<br />

zufrie<strong>de</strong>n ga b. Je<strong>de</strong>nfalls belegen di e Abschriften, dass <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>s Vertrags noch<br />

viele Jabrzehnte nach seine Schließung von großem Interesse war. Eine Abschrift <strong>de</strong>s<br />

Konzepts von 1501 ist a uch im Fürstenbergischen Archiv von <strong>de</strong>rselben H and wie<br />

die Villinger Exemplare vorhan<strong>de</strong>n 6 .<br />

Der Vertrag wur<strong>de</strong> erst 1<strong>51</strong>6 von Graf Fri ed rich von Fürstenberg a usgefertigt<br />

und l.iegt im Stadta rchi v ViUingen-Schwenningen als Papierab chrift <strong>de</strong>s 17. Jahrhun<strong>de</strong>rts<br />

vor 7 . Der Villinge r Stadtschreiber Johann Michael Grüninge r vermerkte<br />

um das Jahr 1700 am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vertragsa bschrift, dass die O riginali a sich "im<br />

Gewölb " befind en.<br />

Edith Boewe-Koob datie rt die Verwendung <strong>de</strong>s Pergamentrestes (Antiphonar)<br />

a ls Einband in di e erste H älfte <strong>de</strong> 17. Jahrhun<strong>de</strong>rts. Diese zeitliche Eingrenzung<br />

passt zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Entstehung <strong>de</strong>r Abschrift durch Rochus egelin im Jahre<br />

1602. Das Antiphonar fa nd <strong>de</strong>mn ach bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 16. Jahrhun<strong>de</strong>rts im kirchlichen<br />

Bereich Verwendung. Wa hrscheinlich bereits im Jahr <strong>de</strong>r Vertragsabschrift<br />

1602 wur<strong>de</strong> es dann einem ga nz an<strong>de</strong>ren Z weck zu geführt. Von da an di ente es als<br />

Schutzeinband für <strong>de</strong>n Vertrag zwischen Villingen und Für tenberg aus <strong>de</strong>m Ja hre<br />

1501.<br />

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