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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Europäische Union: Verhaltene Re<strong>for</strong>men in günstigerem konjunkturellen Umfeld<br />

Emissionshandel – Umsetzung des Kyoto-Protokolls<br />

auf europäischer Ebene<br />

191. Im kommenden Jahr wird in der Europäischen<br />

Union ein Handelssystem für Treibhausgaszertifikate<br />

eingeführt. Die Grundlage dieses Systems bildet das<br />

Protokoll von Kyoto, wo <strong>im</strong> Dezember 1997 <strong>im</strong> Rahmen<br />

der dritten Vertragsstaatenkonferenz verbindliche<br />

Emissionsreduzierungsverpflichtungen für 39 Industriestaaten<br />

vereinbart wurden. Die Länder haben sich verpflichtet,<br />

ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen <strong>im</strong><br />

Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 5 vH zu reduzieren.<br />

Die Vorgaben für die Folgeperiode sollen <strong>im</strong><br />

Jahr 2005 getroffen werden. Für Kohlendioxid (CO 2 ),<br />

Methan und Distickstoffoxid, die als Hauptverursacher<br />

der globalen Erwärmung gelten, bildet 1990 das Basisjahr.<br />

Um über eine einheitliche Recheneinheit zu verfügen,<br />

werden alle Gase gemäß ihrem Erderwärmungspotential<br />

in Kohlendioxidäquivalente umgerechnet. Zur<br />

Erreichung einer durchschnittlichen Verringerung um<br />

5 vH wurden den unterzeichnenden Industrieländern unterschiedliche<br />

Reduzierungsverpflichtungen auferlegt.<br />

Für die Europäische Union beträgt der Zielwert 8 vH,<br />

wobei die Aufteilung auf die Mitgliedsländer gemeinschaftsintern<br />

geregelt wurde (Tabelle 20). Zu berück-<br />

Tabelle 20<br />

Treibhausgas-Emissionen:<br />

Reduktionsverpflichtungen 1) und tatsächliche<br />

Veränderungen bezogen auf das Jahr 1990<br />

vH<br />

Land<br />

Reduktionsverpflichtungen<br />

bis zum Jahr<br />

2008/2012<br />

Entwicklung der<br />

Emissionen von<br />

1990 bis 2002<br />

Belgien ................... - 7,5 + 2,1<br />

Dänemark ............... - 21,0 - 0,8<br />

Deutschland ........... - 21,0 - 18,9<br />

Finnland ................. + 0,0 + 6,8<br />

Frankreich .............. + 0,0 - 1,9<br />

Griechenland .......... + 25,0 + 23,4<br />

Irland ...................... + 13,0 + 28,9<br />

Italien ..................... - 6,5 + 9,0<br />

Luxemburg ............. - 28,0 - 15,1<br />

Niederlande ............ - 6,0 + 0,6<br />

Österreich ............... - 13,0 + 8,5<br />

Portugal .................. + 27,0 + 40,4<br />

Schweden ............... + 4,0 - 3,7<br />

Spanien .................. + 15,0 + 39,4<br />

Vereinigtes<br />

Königreich .......... - 12,5 - 14,9<br />

Europäische<br />

Union (EU-15) .... - 8,0 - 2,9<br />

1) Nach dem Kyoto-Protokoll.<br />

Quelle: DIW<br />

sichtigen ist, dass die Reduzierungsverpflichtungen bezogen<br />

auf das Basisjahr von den Er<strong>for</strong>dernissen<br />

gegenüber den aktuellen Emissionen teils deutlich abweichen.<br />

So hat Deutschland seine Emissionen <strong>im</strong> Vergleich<br />

zum Jahr 1990 bereits um 18,9 vH gesenkt – so<br />

dass Reduktionsverpflichtungen in Höhe von gut 2 Prozentpunkten<br />

verbleiben –, wohingegen etwa Griechenland<br />

heute 36 vH mehr CO 2 ausstößt als in der Basisperiode.<br />

Der Anteil der Europäischen Union an den<br />

weltweiten energiebedingten CO 2 -Emissionen beträgt<br />

rund 13 vH.<br />

192. Das Kyoto-Protokoll sieht drei flexible Maßnahmen<br />

zur Rückführung der Emissionen vor. Neben<br />

dem in der Europäischen Union <strong>im</strong> kommenden Jahr zu<br />

<strong>im</strong>plementierenden Emissionshandel wurden ein Joint<br />

Implementation und ein Clean Development Mechanism<br />

eingeführt. Im Rahmen des Joint Implementation kann<br />

ein Unternehmen seinen Reduktionsverpflichtungen dadurch<br />

nachkommen, dass es best<strong>im</strong>mte Projekte in anderen<br />

Industrieländern finanziert. Der Clean Development<br />

Mechanism ermöglicht es Industrieländern, Projekte zur<br />

Emissionsreduzierung in Entwicklungsländern zu finanzieren,<br />

die keinen Verpflichtungen unterliegen, und auf<br />

diesem Wege zusätzliche Verschmutzungsrechte für he<strong>im</strong>ische<br />

Standorte zu erwerben. Bislang ist das Protokoll<br />

von Kyoto noch nicht in Kraft getreten. Dazu ist es er<strong>for</strong>derlich,<br />

dass es von mindestens 55 Vertragsparteien,<br />

die mindestens 55 vH der Kohlendioxidemissionen aller<br />

teilnehmenden Industrieländer verursachen, ratifiziert<br />

wird. Die entscheidende zweitgenannte Schwelle ist<br />

mittlerweile – trotz der grundlegend ablehnenden Haltung<br />

der Vereinigten Staaten – überwunden worden.<br />

Nach der Ratifizierung durch die Russische Föderation<br />

<strong>im</strong> Herbst dieses Jahres wird das Kyoto-Protokoll in den<br />

ersten Monaten des kommenden Jahres in Kraft treten.<br />

Problematisch für die Durchsetzung der Ziele von Kyoto<br />

bleibt die Tatsache, dass das Protokoll faktisch nicht<br />

über eine Selbstverpflichtung hinausgeht. Ein möglicher<br />

Verstoß gegen dieses völkerrechtliche Abkommen kann<br />

letztlich nicht sanktioniert werden.<br />

193. Unbeschadet des rechtsverbindlichen In-Kraft-<br />

Tretens des Kyoto-Protokolls hat sich die Europäische<br />

Union darauf festgelegt, ihren Reduktionsverpflichtungen<br />

bei der Emission von Treibhausgasen nachzukommen;<br />

den Kern dieser Festlegung bildet ein EU-weiter<br />

Emissionshandel. Auf Grundlage der Richtlinie 2003/<br />

87/EG vom 13. Oktober 2003 wird ab dem 1. Januar<br />

2005 ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten<br />

in der Europäischen Union geschaffen.<br />

Der Geltungsbereich erstreckt sich zunächst nur auf Kohlendioxid<br />

und auf (größere) Unternehmen, die best<strong>im</strong>mten<br />

Tätigkeiten zugeordnet werden können: Energieumwandlung<br />

und -um<strong>for</strong>mung, Eisenmetallerzeugung<br />

und -verarbeitung, Mineralverarbeitende Industrie sowie<br />

Zellstoff- und Papierherstellung. Für die Erstzuteilung<br />

der Zertifikate in jeder Periode stellten die Mitgliedstaaten<br />

einen nationalen Allokationsplan auf, aus dem<br />

hervorgeht, wie viele Zertifikate sie insgesamt zuzuteilen<br />

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