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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Die wirtschaftliche Lage <strong>im</strong> Jahr 2004<br />

Schaubild 104<br />

vH<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Ausgewählte Ausgaben je Einwohner<br />

in den Länder- und Gemeindehaushalten<br />

der neuen Bundesländer1)<br />

<strong>im</strong> Ost-West-Vergleich<br />

2)<br />

Westdeutsche Flächenländer = 100 vH<br />

Investitionsausgaben 3)<br />

Zinsausgaben 4)<br />

Sozialausgaben<br />

Personalausgaben,<br />

insgesamt<br />

Personalausgaben<br />

ohne Versorgungsausgaben<br />

Versorgungsausgaben<br />

5)<br />

1995 96 97 98 99 2000 01 02 2003<br />

1) Ohne Berlin.– 2) Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein.–<br />

3) Ohne Bereinigung um Investitionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden.–<br />

4) Ohne Bereinigung der Ausgaben <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit den Defiziten infolge des Hochwassers.– 5) Anspruchs- und<br />

Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG).<br />

vH<br />

250<br />

noch auf 932 Euro, was rund 192 vH des vergleichbaren<br />

Westniveaus entspricht. Auffallend ist, dass in den ostdeutschen<br />

Ländern – <strong>im</strong> Vergleich zu ihren Gemeinden –<br />

den Investitionsausgaben ein stärkeres Gewicht zukommt<br />

als in den alten Bundesländern. So wurde <strong>im</strong><br />

Jahr 2003 ein Anteil von lediglich rund 69 vH der gesamten<br />

öffentlichen Investitionen in den neuen Ländern<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

durch die Gemeinden getätigt; in den westdeutschen Flächenländern<br />

belief sich der Gemeindeanteil an den Investitionen<br />

eines Landes dagegen durchschnittlich auf<br />

mehr als 81 vH.<br />

419. Bei den Personalausgaben (einschließlich der Versorgungsausgaben)<br />

der Länder und Gemeinden sind dagegen<br />

geringere Unterschiede zwischen der Situation in<br />

den neuen Bundesländern und den Flächenländern Westdeutschlands<br />

festzustellen. Zwischen den Jahren 1992<br />

und 2003 betrug das Verhältnis der Personalausgaben je<br />

Einwohner in den ostdeutschen Ländern stets zwischen<br />

93 vH und 101 vH des entsprechenden Werts in den<br />

westdeutschen Flächenländern. Im Jahr 2003 belief sich<br />

dieses Verhältnis – bei Personalausgaben je Einwohner<br />

von 1 658 Euro in Westdeutschland und von 1 557 Euro<br />

in den neuen Bundesländern – auf rund 94 vH. In diesem<br />

nahezu ausgeglichenen Verhältnis spiegeln sich mehrere<br />

gegenläufige Effekte wider: Einerseits liegen die Tariflöhne<br />

<strong>im</strong> Öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern<br />

weiterhin um 7,5 vH unter denen in den alten Ländern;<br />

zudem fallen <strong>im</strong> Vergleich zur Situation <strong>im</strong> Westen<br />

in den ostdeutschen Haushalten zum jetzigen Zeitpunkt<br />

noch weit geringere Versorgungsausgaben an. Auf der<br />

anderen Seite wird in Ostdeutschland <strong>im</strong> Vergleich zu<br />

Westdeutschland <strong>im</strong> öffentlichen Bereich noch <strong>im</strong>mer<br />

mehr Personal beschäftigt.<br />

420. Mit Blick auf die unterschiedlich hohen Versorgungslasten<br />

in den Haushalten von Ländern und Gemeinden<br />

ist zu berücksichtigen, dass einerseits die Aufwendungen<br />

der ostdeutschen Länder für Pensionslasten<br />

derzeit noch ein vernachlässigbar geringes Ausmaß<br />

erreicht haben, andererseits die Zahlungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes<br />

(AAÜG) aber in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen<br />

sind.<br />

Neben der Rentenversicherung existierten in der DDR<br />

zahlreiche Zusatzversorgungs- und Sonderversorgungssysteme<br />

für best<strong>im</strong>mte Berufsgruppen. Bei den Sonderversorgungssystemen<br />

handelte es sich um eigenständige<br />

Systeme für Angehörige der Nationalen Volksarmee, der<br />

Deutschen Volkspolizei, der Zollverwaltung und des Ministeriums<br />

für Staatssicherheit; hingegen wurden von<br />

den Zusatzversorgungssystemen zusätzliche Leistungen<br />

zur Sozialpflichtversicherung vor allem für Berufe der<br />

so genannten technischen Intelligenz, für Ärzte, Künstler,<br />

Wissenschaftler und hauptamtlich Beschäftigte bei<br />

Parteien und Gewerkschaften gewährt. Die Ansprüche,<br />

die Versicherte in der DDR an die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme<br />

erworben hatten, wurden – bereits<br />

auf Basis des Staatsvertrags vom 18. Mai 1990 und des<br />

Einigungsvertrags vom 31. August 1990 – <strong>im</strong> Rahmen<br />

des AAÜG in die Gesetzliche Rentenversicherung der<br />

Bundesrepublik überführt. Der Bund und die neuen Länder<br />

erstatten der Gesetzlichen Rentenversicherung seitdem<br />

denjenigen Anteil an den gezahlten Rentenleistungen,<br />

der nicht auf den in der Sozialpflichtversicherung<br />

der DDR versicherten Arbeitsverdienst entfällt; hinzu<br />

tritt eine Erstattung der bei der Rentenversicherung an-<br />

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