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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Deutschland: Exportgetragener Aufschwung – keine Linderung der binnenwirtschaftlichen Probleme<br />

von diesen wiederum nahezu drei Viertel (73,6 vH) verheiratet. Auch in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit<br />

sind Frauen unter den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen zumindest in Westdeutschland<br />

wesentlich häufiger vertreten als unter den als Nebentätigkeit ausgeübten Mini-Jobs, so dass vermutet<br />

werden kann, dass die seit dem Jahr 2003 zu beobachtende deutliche Zunahme der geringfügig entlohnten Beschäftigung<br />

zumindest statistisch auch den Rückgang der Erwerbstätigkeit gedämpft hat. Selbst wenn sich diese<br />

Einschätzung mit den Ergebnissen des nächsten Mikrozensus bestätigt, ist einer solchen Beschäftigungsausweitung<br />

gleichwohl der Beschäftigungsverlust infolge einer Substitution von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />

durch geringfügig entlohnte Beschäftigte gegenzurechnen. Eine derartige Verdrängung ist nicht in allen Branchen<br />

und Tätigkeitsfeldern möglich, etwa dann, wenn eine gewisse Dauer der Betriebszugehörigkeit und<br />

spezifisches Wissen er<strong>for</strong>derlich sind oder sich die Arbeitszeit schlecht teilen lässt. Die Substitution ist jedoch insofern<br />

attraktiv, als aufgrund des geringeren Keils zwischen Produzentenlohn und Konsumentenlohn für einen gegebenen<br />

Nettolohn be<strong>im</strong> Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten niedrigere Arbeitskosten anfallen<br />

als für einen regulären sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, selbst wenn der Kostenvorteil der Mini-<br />

Jobs in der Gleitzone geringer ausfällt.<br />

Steht nicht der Umfang der mit Steuern und Sozialbeiträgen belegten Arbeitsverhältnisse, sondern die Mobilisierung<br />

zusätzlicher Personen für den Arbeitsmarkt <strong>im</strong> Blickpunkt, so müssten außerdem diejenigen geringfügig entlohnten<br />

Beschäftigten herausgerechnet werden, die auf die bloße Legalisierung bereits bestehender Beschäftigungsverhältnisse<br />

aus der Schattenwirtschaft zurückgehen. Wie groß diese beiden Effekte, das heißt die<br />

Verdrängung regulärer Beschäftigung und die Legalisierung von Beschäftigungsverhältnissen in der Schattenwirtschaft<br />

sind, lässt sich nicht beziffern. Die Studie des DIW kommt allerdings zu dem Schluss, dass sie angesichts<br />

der bereits vor der Re<strong>for</strong>m bestehenden großen Zahl an „kleinen Beschäftigungsverhältnissen“, die entweder geringfügig<br />

entlohnte Tätigkeiten waren oder in ihrer Struktur diesen zumindest ähnelten, beträchtlich sein dürften.<br />

Zudem ist davon auszugehen, dass gerade von Selbständigen Mini-Jobs als Steuersparmodell genutzt werden, indem<br />

angeblich Familienangehörige beschäftigt werden, was den tatsächlichen Beschäftigungszuwachs gegenüber<br />

dem statistisch ausgewiesenen weiter verringert. Für Bezieher von Sozialhilfe beziehungsweise ab dem<br />

1. Januar 2005 von Arbeitslosengeld II sind Mini-Jobs aufgrund der gerade in diesem Bereich nach wie vor hohen<br />

Transferentzugsraten ohnehin wenig attraktiv; <strong>im</strong> ungünstigsten Fall werden sogar die Stellen, die für sie als Berufseinstieg<br />

in Frage kommen, von Mini-Jobs verdrängt. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe<br />

hingegen scheinen aufgrund des Freibetrags von 165 Euro für Hinzuverdienste Mini-Jobs durchaus attraktiv<br />

zu sein. Dies belegen sowohl die Zahl von rund 587 000 geringfügig beschäftigten Leistungsempfängern <strong>im</strong> März<br />

des Jahres 2004 als auch die Zunahme um etwa 131 000 Beschäftigte gegenüber dem Vorjahresmonat, welche sich<br />

<strong>im</strong> Übrigen in eine entsprechende Erhöhung der Erwerbstätigkeit übersetzte.<br />

Die Gesamtbeurteilung der Wirkung der Re<strong>for</strong>m der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse fällt damit ambivalent<br />

aus. Dem unbestreitbaren deutlichen Zuwachs derartiger Beschäftigungsverhältnisse und dem Gewinn an<br />

Flexibilität für die Arbeitgeber stehen Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte gegenüber. Diese können die durch die<br />

Re<strong>for</strong>m angestrebten Wirkungen auf Beschäftigung und Einnahmen der Sozialversicherung konterkarieren, lassen<br />

sich in ihrer Größenordnung aber (noch) nicht beziffern. Insbesondere die Entwicklung <strong>im</strong> Baugewerbe, wo zwischen<br />

März 2003 und März 2004 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überdurchschnittlich<br />

stark zurückging und <strong>im</strong> gleichen Zeitraum die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten besonders<br />

stark anstieg, deutet indes darauf hin, dass zumindest in einzelnen Wirtschaftsbereichen Substitutionsprozesse<br />

eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen könnten. Ein fundiertes Urteil lässt sich gleichwohl erst in den<br />

kommenden Quartalen und Jahren treffen, wenn zum einen weitere branchenspezifische Daten vorliegen und zum<br />

anderen die Entwicklung insbesondere von sozialversicherungspflichtiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung<br />

über einen ganzen Konjunkturzyklus beobachtet werden konnte.<br />

237. Der Rückgang der sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung könnte, insbesondere, wenn er auf einen<br />

Anstieg der geringfügig entlohnten Beschäftigung zurückzuführen<br />

ist, als ein Indiz für eine langfristige Abkehr<br />

von Normalarbeitsverhältnissen gedeutet werden.<br />

Wenn alternative Beschäftigungs<strong>for</strong>men mit einer geringeren<br />

Arbeitsplatzsicherheit oder niedrigeren Einkommen<br />

einhergehen, hat ein derartiger Prozess auch<br />

gewichtige Auswirkungen auf die Wohlfahrt der Arbeitnehmer.<br />

Eine eingehendere Betrachtung dieser Hypothese<br />

lässt indes ein differenziertes Bild sowohl hinsichtlich<br />

der quantitativen Bedeutung dieser Entwicklung als<br />

auch <strong>im</strong> Hinblick auf ihre Ursachen erkennen<br />

(Kasten 13).<br />

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