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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Deutschland: Exportgetragener Aufschwung – keine Linderung der binnenwirtschaftlichen Probleme<br />

(sowie der Änderung des Beitragssatzes <strong>im</strong> laufenden<br />

Jahr), und deren Zunahme fiel <strong>im</strong> Jahr 2002 nur sehr<br />

verhalten aus. Zudem entstammt ein <strong>im</strong> so genannten<br />

„zusätzlichen Bundeszuschuss“ (2004: 17,3 Mrd Euro)<br />

enthaltener „Erhöhungsbetrag“ den <strong>im</strong> Rahmen der<br />

ökologischen Steuerre<strong>for</strong>m zusätzlich erzielten Steuereinnahmen,<br />

die dazu dienten, eine Senkung beziehungsweise<br />

Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen<br />

Rentenversicherung zu erreichen. Im Unterschied zu den<br />

Jahren 1999 bis 2003 wurde in diesem Jahr keine weitere<br />

Anhebung der Steuersätze der Mineralölsteuer und<br />

der Stromsteuer vorgenommen.<br />

Der vom Bund geleistete Zuschuss an die Bundesagentur<br />

für Arbeit, mit dem dieser bei unzureichendem Beitragsaufkommen<br />

die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen<br />

ermöglicht wird, dürfte sich in diesem Jahr auf<br />

5,4 Mrd Euro belaufen haben, was <strong>im</strong> Vergleich zum<br />

Jahr 2003 einer Abnahme um 0,8 Mrd Euro entspricht.<br />

Zum einen verringerten sich die Ausgaben der Bundesagentur<br />

<strong>im</strong> Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. In<br />

dem rückläufigen Zuschuss schlug sich aber auch ein<br />

geringerer Umfang des von der Bundesagentur gezahlten<br />

Arbeitslosengelds nieder, weil die durchschnittliche<br />

Dauer der Arbeitslosigkeit und damit der Anteil der<br />

Empfänger der aus Bundesmitteln finanzierten Arbeitslosenhilfe<br />

zunahm.<br />

Die Zahlungen des Bundes an die Sozialversicherung<br />

– und die sonstigen laufenden Transfers des Bundes<br />

insgesamt – nahmen <strong>im</strong> Jahr 2004 infolge der Einführung<br />

einer Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung zu,<br />

wodurch den gesetzlichen Kassen entstandene Aufwendungen<br />

für versicherungsfremde Leistungen pauschal<br />

entgolten werden sollen. Die Höhe dieser Beteiligung<br />

wurde zunächst auf 1 Mrd Euro festgelegt und wird <strong>im</strong><br />

kommenden Jahr auf 2,5 Mrd Euro und in den Jahren<br />

ab 2006 auf 4,2 Mrd Euro steigen. Zur Finanzierung des<br />

Zuschusses wurde die Tabaksteuer in zwei Schritten angehoben;<br />

eine weitere Anhebung wird am 1. September<br />

2005 durchgeführt werden. Die Hoffnung des Gesetzgebers,<br />

den Rückgang der Nachfrage nach versteuerten<br />

Tabakwaren durch eine zeitliche Staffelung der Steuererhöhung<br />

zu begrenzen, erfüllte sich nicht. Tatsächlich<br />

gingen die Einnahmen aus der Tabaksteuer bereits <strong>im</strong><br />

Gefolge der ersten Anhebung der Tabaksteuersätze in<br />

erheblichem Umfang zurück, so dass der neu geschaffene<br />

Transfer in diesem Jahr vollständig aus den übrigen<br />

Haushaltsmitteln des Bundes aufzubringen war. Selbst<br />

unter der Voraussetzung, dass die neuerliche Anhebung<br />

der Steuersätze <strong>im</strong> Jahr 2005 nicht zu einer weiteren<br />

Verminderung der aus der Tabaksteuer erzielten Einnahmen<br />

führen wird, werden sich die Haushaltsschwierigkeiten<br />

des Bundes durch den Transfer an die Gesetzliche<br />

Krankenversicherung in den kommenden Jahren weiter<br />

verschärfen (JG 2003 Ziffer 292).<br />

Schließlich wurde die Struktur der Ausgaben des Bundes<br />

<strong>im</strong> Jahr 2004 durch die unverändert schwierige Lage auf<br />

dem Arbeitsmarkt best<strong>im</strong>mt. Die Zahlungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Arbeitslosenhilfe nahmen mit einer Rate von fast<br />

13 vH erneut deutlich zu und erreichten damit einen<br />

Umfang von rund 19 Mrd Euro.<br />

277. Besondere Sparbemühungen lassen sich auf Seiten<br />

des Bundes seit einiger Zeit <strong>im</strong> Bereich der Personalausgaben<br />

beobachten. Auf Grundlage des Ende des<br />

Jahres 2003 verabschiedeten Bundessonderzahlungsgesetzes<br />

wurden das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der<br />

Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes in einer<br />

jährlichen Sonderzahlung zusammengefasst. Aktive<br />

Beamte erhalten ab diesem Jahr jeweils <strong>im</strong> Dezember<br />

eine Sonderzahlung in Höhe von 5 vH ihrer jährlichen<br />

Bezüge oder 60 vH eines Monatsgehalts. Bislang belief<br />

sich alleine das Weihnachtsgeld auf 84,29 vH (alte Bundesländer)<br />

beziehungsweise 63,22 vH (neue Bundesländer)<br />

eines Monatsgehalts; darüber hinaus war den aktiven<br />

Beamten bislang ein Urlaubsgeld als von der<br />

Besoldungsgruppe abhängiger fester Betrag in Höhe<br />

von 255,65 Euro bis 332,34 Euro gewährt worden. Für<br />

die Versorgungsempfänger, denen bislang ein Weihnachtsgeld<br />

in derselben prozentualen Höhe wie den aktiven<br />

Beamten zustand, beträgt die Sonderzahlung ab diesem<br />

Jahr 4,17 vH der jährlichen Versorgungsbezüge<br />

oder etwas mehr als die Hälfte der Bezüge eines Monats.<br />

Ihr Absolutbetrag wird dauerhaft festgeschrieben, so<br />

dass sich eine allgemeine Anpassung der Versorgungsbezüge<br />

in der Zukunft nicht in einer Erhöhung der Sonderzahlung<br />

niederschlagen wird. Diese Maßnahme<br />

wurde ebenso wie der <strong>im</strong> Vergleich zu den aktiven Beamten<br />

geringere Satz der Sonderzahlung mit der Absicht<br />

begründet, Versorgungsempfänger an der Finanzierung<br />

steigender Pensionslasten zu beteiligen. Darüber hinaus<br />

verringert sich die Versorgungsempfängern zustehende<br />

Sonderzahlung ab diesem Jahr um 0,85 vH der jährlichen<br />

Versorgungsbezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze<br />

der Sozialen Pflegeversicherung, um die Erhöhung<br />

des Pflegeversicherungsbeitrags zu Lasten der<br />

Empfänger einer gesetzlichen Rente auf die Pensionäre<br />

zu übertragen. Schließlich wurde für aktive Beamte und<br />

Versorgungsempfänger die Zahlung von Beihilfen in<br />

Krankheitsfällen an die Leistungseinschränkungen und<br />

erhöhten Zuzahlungen, die zuvor zu Lasten der Mitglieder<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen<br />

worden waren, angepasst.<br />

278. Ursprünglich hatte der Bundeshaushalt für das<br />

Jahr 2004 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von<br />

29,3 Mrd Euro vorgesehen. Dem standen <strong>im</strong> Haushaltsplan<br />

veranschlagte Investitionen <strong>im</strong> Umfang von<br />

24,6 Mrd Euro gegenüber. Gegen die Defizitgrenze nach<br />

Artikel 115 Grundgesetz, dergemäß die Einnahmen des<br />

Bundes aus Krediten die Summe der <strong>im</strong> Haushaltsplan<br />

veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten<br />

dürfen, wurde somit zum dritten Mal in Folge<br />

– in diesem Fall aber bereits bei der Aufstellung des<br />

Etats – verstoßen. Die Bundesregierung rechtfertigte<br />

eine solche Konstellation durch das von ihr zunächst geplante<br />

vollständige Vorziehen der ursprünglich erst für<br />

das Jahr 2005 vorgesehenen dritten Stufe der Steuerre<strong>for</strong>m,<br />

die auf die Vermittlung von Wachstums<strong>im</strong>pulsen<br />

und eine Wiederherstellung des gesamtwirtschaftlichen<br />

Gleichgewichts gerichtet sei; ohne die mit der Steuerentlastung<br />

verbundenen Mindereinnahmen wäre der Umfang<br />

der geplanten Kreditaufnahme nach ihrer Darstellung<br />

hingegen <strong>im</strong> Rahmen der von der Verfassung<br />

vorgegebenen Beschränkung geblieben.<br />

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