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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Pauschalprämien statt einkommensabhängiger Beiträge<br />

rig macht. Denkbar ist, die Leistungen gemäß der<br />

Entwicklung eines Preisindex für Pflegeleistungen <strong>for</strong>tzuschreiben.<br />

Wegen des höheren Personalanteils in der<br />

Pflege dürfte dieser Preisindex schneller ansteigen als<br />

der allgemeine Verbraucherpreisindex. Für die Leistungsanbieter<br />

würde kein Anreiz bestehen, Einsparpotentiale<br />

zu mobilisieren, weshalb von der Zuwachsrate<br />

eines Preisindex für Pflegeleistung ein Abschlag vorgenommen<br />

werden müsste.<br />

In diesem Kontext sollte der Vorschlag der Rürup-Kommission,<br />

der vorsieht, die Leistungspauschalen in Höhe<br />

des Durchschnitts aus allgemeiner Inflation und Lohnsteigerung<br />

zu dynamisieren, in Erwägung gezogen werden.<br />

Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass <strong>im</strong><br />

Pflegebereich nicht die gleichen Produktivitätssteigerungen<br />

erzielt werden können wie in der übrigen Wirtschaft,<br />

weshalb eine Leistungsdynamisierung gemäß der allgemeinen<br />

Verbraucherpreisinflation zu gering wäre.<br />

Gleichwohl sollen Anreize zur Verbesserung der Kosteneffizienz<br />

auf Seiten der Anbieter bestehen bleiben,<br />

weshalb eine Dynamisierung gemäß der Nominallohnentwicklung<br />

zu hoch ausfallen würde. Deshalb sollte die<br />

Dynamisierungsrate der Leistungspauschalen zwischen<br />

der Inflationsrate und der Lohnsteigerungsrate liegen.<br />

Da die Rürup-Kommission bei ihren Berechnungen von<br />

einer jährlichen Nominallohnsteigerung von 3 vH und<br />

einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,5 vH ausgeht,<br />

ergibt sich eine Dynamisierungsrate für die Leistungspauschalen<br />

von 2,25 vH.<br />

Eine andere Meinung<br />

555. Ein Mitglied des Rates, Wolfgang Franz, anerkennt<br />

zwar, dass die Vorschläge des Sachverständigenrates<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf die Finanzierung des Gesundheitssystems<br />

einen erheblichen Fortschritt gegenüber dem<br />

bestehenden System darstellen und allemal der Konzeption<br />

einer Bürgerversicherung überlegen sind. Gleichwohl<br />

befürwortet dieses Ratsmitglied Re<strong>for</strong>mvorschläge,<br />

die über die Bürgerpauschale hinausgehen und<br />

eine volle Kapitaldeckung vorsehen. Eine entsprechende<br />

Konzeption wurde vom Kronberger Kreis der Stiftung<br />

Marktwirtschaft vorgelegt (Ziffern 537 f.).<br />

Nach Ansicht dieses Ratsmitglieds führen eine volle Kapitaldeckung,<br />

risikoäquivalente Beiträge und portable<br />

individuelle Alterungsrückstellungen zu einem wesentlich<br />

stärkeren Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.<br />

Dies bringt erhebliche Vorteile für die Versicherten.<br />

Möglicherweise kann nach einer längeren Übergangsphase<br />

zudem auf den Risikostrukturausgleich weitgehend<br />

verzichtet werden. Auch dies würde den Wettbewerb<br />

zwischen den Versicherern erhöhen. Des Weiteren<br />

ist nach Meinung dieses Ratsmitglieds das Argument der<br />

Mehrheit des Sachverständigenrates irreführend, nur bei<br />

einem Wechsel zu einem Kapitaldeckungsverfahren fielen<br />

aufgrund der dann er<strong>for</strong>derlichen Nachfinanzierung<br />

der Alterungsrückstellungen des Versichertenbestands<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung Kosten in Höhe<br />

von mehreren hundert Milliarden Euro an (Umstiegskosten).<br />

Vielmehr stellen diese aufgelaufenen Ansprüche<br />

auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

nichts anderes als eine <strong>im</strong>plizite Verschuldung dar, die<br />

nun explizit gemacht wird. Es obliegt der Gesellschaft<br />

zu befinden, ob diese Verschuldung – die sich mit Hilfe<br />

eines Kapitaldeckungsverfahrens natürlich auch nicht<br />

aus der Welt schaffen lässt – durch steigende Beiträge<br />

der Versicherten oder höhere Steuern der Allgemeinheit<br />

und darüber hinaus in welchem Umfang von der gegenwärtigen<br />

und der kommenden Generation abgetragen<br />

werden soll. In seinem letzten Jahresgutachten hat der<br />

Sachverständigenrat in einem anderen Zusammenhang<br />

dafür geworben, zur Beurteilung der Tragfähigkeit der<br />

öffentlichen Haushalte neben den expliziten staatlichen<br />

Schulden ebenso die <strong>im</strong>plizite Staatsschuld – einschließlich<br />

der Ansprüche an die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

– einzubeziehen und auf den aus der Tragfähigkeitslücke<br />

unabweisbaren Handlungsbedarf aufmerksam<br />

gemacht (JG 2003 Ziffern 438 ff. und 765 ff.). Es entspricht<br />

nicht der einge<strong>for</strong>derten Transparenz, die Ansprüche<br />

auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

bei einem Systemwechsel der Finanzierung des<br />

Gesundheitssystems nicht offen auszuweisen. Angesichts<br />

des Volumens von mehreren hundert Milliarden<br />

Euro und der ohnehin bestehenden Schwierigkeiten, den<br />

Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

zu begrenzen, ist es außerdem unrealistisch, die <strong>im</strong>plizite<br />

Verschuldung mit Hilfe von Leistungskürzungen abtragen<br />

zu wollen. Aber selbst wenn dies möglich wäre,<br />

bedeutete es eine entsprechende Belastung der betroffenen<br />

Versicherten.<br />

Dieses Ratsmitglied spricht sich des Weiteren für ein<br />

voll kapitalgedecktes System der Pflegeversicherung<br />

aus, ähnlich wie es die Mehrheit des Sachverständigenrates<br />

mit dem Kohortenmodell vorschlägt. Allerdings<br />

befürwortet dieses Ratsmitglied eine Integration der<br />

Pflegeversicherung in die kapitalgedeckte Krankenversicherung.<br />

Demnach ist jeder Bundesbürger grundsätzlich<br />

verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen, mit<br />

der eine Mindestabsicherung gewährleistet wird. Die<br />

Mindestabsicherung soll – ähnlich wie in der derzeitigen<br />

Pflegeversicherung – die großen Risiken abdecken, für<br />

einfache und vorübergehende Pflegeleistungen können<br />

die Versicherten selbst vorsorgen. Die Versicherungen<br />

bilden individuelle, portable Alterungsrückstellungen.<br />

Bei Bedürftigkeit erfolgt eine Unterstützung aus öffentlichen<br />

Mitteln. Für die Übergangszeit erhalten bereits<br />

pflegebedürftige Menschen weiterhin die ihnen bisher<br />

gewährten Leistungen. Pflegenahe Versicherte, die sich<br />

mit einer zumutbaren Prämie nicht mehr voll versichern<br />

können, bekommen <strong>im</strong> Pflegefall einen Zuschuss. Die<br />

entstehenden Fehlbeträge werden aus Steuerhilfen ausgeglichen.<br />

So weit die Meinung dieses Ratsmitglieds.<br />

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