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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Pauschalprämien statt einkommensabhängiger Beiträge<br />

feindlichen Effekten auf den Einsatz der Produktionsfaktoren<br />

Arbeit und Kapital (JG 2003 Ziffern 315 ff.).<br />

496. Durch einen einkommensunabhängigen Krankenversicherungsbeitrag<br />

werden die Gesundheitskosten für<br />

den Einzelnen transparenter. Dies kann zu einem kostenbewussteren<br />

Verhalten der Versicherten führen und für<br />

die Krankenkassen zu einem stärkeren Wettbewerb. In<br />

einkommensabhängigen Systemen sind besonders für<br />

die sonst regelmäßig preisbewussten Niedrigeinkommensbezieher<br />

die eigentlichen Kosten des Gesundheitssystems<br />

am wenigsten transparent, was einer nachfrageinduzierten<br />

Ausgabenausweitung Vorschub leisten kann.<br />

Für die Krankenversicherung hätte eine vom Einkommen<br />

der Versicherten unabhängige Beitragsbemessung<br />

zudem den wichtigen Vorteil, dass die Abhängigkeit der<br />

Einnahmen von der konjunkturellen Entwicklung und<br />

der Beschäftigungssituation weitgehend beseitigt würde.<br />

Das gegenwärtige Problem der Wachstumsschwäche der<br />

Beitragsbasis (Ziffern 342 ff.) gäbe es in einem Pauschalbeitragssystem<br />

nicht.<br />

497. Das derzeitige lohn- und rentenzentrierte Finanzierungssystem<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

enthält zahlreiche wenig transparente Umverteilungselemente.<br />

Neben der sozialversicherungstypischen<br />

Umverteilung von den „guten“ zu den „schlechten“ Gesundheitsrisiken<br />

kommt es durch die lohn- und renteneinkommensorientierte<br />

Beitragsbemessung zu einer Umverteilung<br />

von Beziehern hoher Lohn- beziehungsweise<br />

Renteneinkommen zu Beziehern niedriger Einkommen.<br />

Durch die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen<br />

Ehegatten wird von Alleinstehenden und<br />

Doppelverdienerehepaaren zu den Alleinverdienerehepaaren<br />

umverteilt, und dies unabhängig vom Einkommen<br />

der Alleinverdienerehepaare. Außerdem kommt es<br />

durch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern<br />

– ebenfalls einkommensunabhängig – zu einer Umverteilung<br />

von den Kinderlosen zu Versicherten mit Kindern.<br />

Schließlich existiert eine Umverteilung von den<br />

Jungen zu den Alten, da die Pro-Kopf-Ausgaben <strong>im</strong><br />

Durchschnitt mit dem Alter der Versicherten steigen, die<br />

Beiträge je Rentner nach Maßgabe der verbeitragten<br />

Renteneinkommen aber <strong>im</strong> Durchschnitt geringer ausfallen.<br />

In einem Pauschalbeitragssystem wird die Einkommensumverteilung<br />

grundsätzlich aus dem Krankenversicherungssystem<br />

el<strong>im</strong>iniert; das Versicherungsziel wird<br />

vom Umverteilungsziel separiert. Will man die Umverteilungskomponente<br />

erhalten, um eine Überbelastung<br />

Einzelner zu verhindern, ist die Organisation eines versicherungsexternen<br />

sozialen Ausgleichs für Bezieher geringerer<br />

Einkommen er<strong>for</strong>derlich. Diese personelle Einkommensumverteilung<br />

sollte vorrangig in das Steuer-<br />

Transfer-System übertragen werden. Auf diese Weise<br />

kann die Umverteilung transparenter und zielgenauer<br />

durchgeführt werden. Denn <strong>im</strong> Steuer-Transfer-System<br />

kann sowohl dem Leistungsfähigkeitsprinzip als auch<br />

dem Solidarprinzip besser entsprochen werden als in einer<br />

Krankenversicherung, die nur auf Lohn- und Renteneinkommen<br />

abzielt oder durch eine Beitragsbemessungsgrenze<br />

gekennzeichnet ist.<br />

498. Zu berücksichtigen ist, dass der soziale Ausgleich<br />

selbst und seine Finanzierung verzerrende Wirkungen<br />

hervorrufen, die den grundsätzlichen allokativen Vorteilen<br />

einer Pauschalbeitragsfinanzierung teilweise zuwiderlaufen.<br />

Denn der Status quo und ein umlagefinanziertes<br />

System mit einheitlichen Pauschalbeiträgen<br />

unterscheiden sich hinsichtlich der allokativen Wirkungen<br />

wenig, wenn der soziale Ausgleich <strong>im</strong> gleichen Umfang<br />

vom selben Personenkreis durch die Erhebung<br />

einer proportionalen Lohnsteuer (bis zu einem Höchstbetrag)<br />

aufgebracht würde. Signifikant unterschiedliche<br />

allokative und distributive Ergebnisse können nur erzielt<br />

werden, wenn etwa das Umverteilungsvolumen insgesamt<br />

reduziert würde (zum Beispiel, indem Mitnahmeeffekte<br />

durch die beitragsfreie Mitversicherung von nicht<br />

erwerbstätigen Ehegatten el<strong>im</strong>iniert würden), der zur Finanzierung<br />

des sozialen Ausgleichs herangezogene Personenkreis<br />

erweitert wird oder indem die Finanzierung<br />

nicht über eine proportionale, sondern über eine progressive,<br />

alle Einkunftsarten belastende Steuer erfolgt und<br />

auch eine Bemessungsgrenze nicht existiert.<br />

Ginge man vom derzeitigen Status quo der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung über zu einem Pauschalbeitragssystem<br />

ohne Gewährung eines sozialen Ausgleichs, würden<br />

die Grenzbelastungen des Faktors Arbeit (aus Einkommensteuer<br />

und Sozialversicherungsbeiträgen) in<br />

erheblichem Ausmaß sinken, was ausgeprägte positive<br />

Anreizwirkungen <strong>im</strong>pliziert (Schaubild 123, Seite 392).<br />

Die Grenzbelastung misst dabei den Anteil einer marginalen<br />

Erhöhung des Arbeitsentgelts (Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge),<br />

der für die Zahlung von Steuern und<br />

Sozialversicherungsbeiträgen verwendet werden muss.<br />

Betrachtet man <strong>im</strong> Vergleich dazu die Grenzbelastungen<br />

eines Pauschalbeitragssystems, in dem ein Zuschuss gewährt<br />

wird, wenn der Pauschalbeitrag einen best<strong>im</strong>mten<br />

Prozentsatz des Einkommens (Eigenanteilssatz) überschreitet<br />

und lässt die Gegenfinanzierung des sozialen<br />

Ausgleichs zunächst unberücksichtigt, zeigt sich, dass<br />

nur durch das Zuschusssystem die Grenzbelastungen bis<br />

zur Bezuschussungsgrenze steigen. Denn erhöht sich das<br />

Arbeitsentgelt für einen Zuschussberechtigten um einen<br />

Euro, reduziert sich sein Zuschuss nach Maßgabe des<br />

Eigenanteilssatzes. Der Eigenanteilssatz wirkt in Bezug<br />

auf die Grenzbelastungen ähnlich wie ein einkommensabhängiger<br />

Krankenversicherungsbeitragssatz. Jenseits<br />

des Zuschussbereichs, also bei den mittleren und höheren<br />

Einkommen entsprechen die Grenzbelastungen des<br />

Pauschalbeitragssystems ohne Berücksichtigung der<br />

Gegenfinanzierung den Grenzbelastungen des „reinen“<br />

Pauschalbeitragssystems ohne sozialen Ausgleich. Berücksichtigt<br />

man nun die Gegenfinanzierung des Zuschussvolumens,<br />

hier beispielhaft durch eine Kombination<br />

aus Versteuerung des als Bruttolohn ausgezahlten<br />

Arbeitgeberbeitrags und eine Parallelverschiebung des<br />

Einkommensteuertarifs – gleichbedeutend mit einer zusätzlichen<br />

proportionalen Einkommensteuer ab dem<br />

Grundfreibetrag – (Ziffer 523), fallen die Verringerung<br />

der Grenzbelastungen und damit auch die allokativen<br />

Vorteile geringer aus als <strong>im</strong> „reinen“ Pauschalbeitragssystem<br />

ohne sozialen Ausgleich. Im Zuschussbereich,<br />

also bei den Niedrigeinkommensbeziehern, steigen die<br />

Grenzbelastungen <strong>im</strong> Vergleich zum Status quo an<br />

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