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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Heraus<strong>for</strong>derungen annehmen<br />

669. In diesem Jahr beherrschten vier größere Themen<br />

die Diskussion über die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes,<br />

nämlich die Diskussionen über die von der<br />

Bundesregierung in Gang gesetzten Re<strong>for</strong>men am Arbeitsmarkt,<br />

die Arbeitszeitverlängerung als Mittel der<br />

Beschäftigungssicherung, die Einführung eines gesetzlichen<br />

Mindestlohns und die Probleme auf dem Berufsausbildungsstellenmarkt.<br />

Alle diese Aspekte beeinflussen<br />

die Beschäftigungs- und Wachstumschancen der<br />

deutschen Volkswirtschaft. Des Weiteren befinden sich<br />

eine beschäftigungsfreundliche Lohnpolitik und die Flexibilisierung<br />

des institutionellen Regelwerks auf dem<br />

Arbeitsmarkt nach wie vor auf der wirtschaftspolitischen<br />

Agenda.<br />

Im Mittelpunkt der von Protestkundgebungen begleiteten<br />

Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) standen<br />

bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und<br />

Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II die finanziellen<br />

Auswirkungen für die Betroffenen und die Organisations<strong>for</strong>men<br />

der Durchführung dieses Gesetzes. Der Re<strong>for</strong>mschritt<br />

ist <strong>im</strong> Hinblick auf die Stärkung der Anreize<br />

zur Arbeitsaufnahme der Empfänger des Arbeitslosengelds<br />

II zielführend und verdient Anerkennung. In welchem<br />

Umfang ein Beschäftigungsaufbau eintreten wird,<br />

hängt zum einen vom gesamtwirtschaftlichen Umfeld<br />

ab, zum anderen davon, ob die Anreize zur Arbeitsaufnahme<br />

für die Empfänger von Arbeitslosengeld II hoch<br />

genug sind und ob die Lohnpolitik ihren Beitrag zur<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze insbesondere <strong>im</strong> Bereich<br />

gering qualifizierter Arbeit leistet.<br />

Bei der Arbeitszeitverlängerung empfiehlt es sich, zwischen<br />

zwei D<strong>im</strong>ensionen zu trennen. Eine Arbeitszeitverlängerung<br />

mit entsprechender Erhöhung der Arbeitsentgelte<br />

stellt eine unter mehreren wirkungsvollen<br />

Optionen dar, die Unterauslastung des Arbeitskräftepotentials<br />

zu verringern und Deutschland auf einen höheren<br />

Wachstumspfad zu bringen. Der zweite Aspekt bezieht<br />

sich auf eine Arbeitszeitverlängerung ohne<br />

Lohnausgleich. Sie führt zu geringeren Arbeitskosten,<br />

zu einer erhöhten internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

und damit zu einer steigenden Arbeitsnachfrage. Zu bedenken<br />

ist allerdings, dass ein beträchtlicher Teil dieser<br />

Zusatznachfrage nach Arbeit schon von den bereits Beschäftigten<br />

aufgrund der längeren Arbeitszeit geleistet<br />

wird. Vor überzogenen Erwartungen bezüglich der<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze muss daher gewarnt werden,<br />

es handelt sich vielfach – das sollte aber nicht klein<br />

geschrieben werden – um die Sicherung vorhandener<br />

Arbeitsplätze. Mindestens ebenso wichtig wie eine bloße<br />

Verlängerung erscheint eine weitere Flexibilisierung der<br />

Arbeitszeit.<br />

Die Lage auf dem Berufsausbildungsstellenmarkt ist <strong>im</strong>mer<br />

noch prekär, für rund 31 200 Jugendliche steht<br />

(noch) keine Lehrstelle zur Verfügung. Maßnahmen zur<br />

Erhöhung des Ausbildungsplatzangebots sollten an einer<br />

Verbesserung der schulischen Erziehung ansetzen und<br />

darüber hinaus die Effizienz des Berufsschulunterrichts<br />

steigern sowie die betrieblichen Ausbildungskosten reduzieren.<br />

Die von der Bundesregierung ursprünglich<br />

vorgesehene Ausbildungsplatzabgabe wäre allerdings<br />

ein völlig verfehltes Instrument.<br />

Die Tarifvertragsparteien haben in diesem Jahr anerkennenswerterweise<br />

einen beschäftigungsfreundlichen Kurs<br />

der Tariflohnpolitik eingeschlagen. Jedoch fehlt nach<br />

wie vor der Beitrag der Lohnpolitik zur Schaffung neuer<br />

Arbeitsplätze <strong>im</strong> Bereich gering qualifizierter Arbeit.<br />

Mindestlöhne sind bei der Lösung der Beschäftigungsprobleme<br />

hingegen kontraproduktiv und angesichts einer<br />

ausgebauten Mindesteinkommenssicherung nicht<br />

er<strong>for</strong>derlich. Das institutionelle Regelwerk auf dem Arbeitsmarkt<br />

harrt einer weiteren Flexibilisierung.<br />

1. Re<strong>for</strong>men am Arbeitsmarkt: Zielführende<br />

Regelungen wirken lassen<br />

670. Das Jahr 2004 war durch vielfältige Überlegungen<br />

und gesetzgeberische Maßnahmen <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Umsetzung der Vorschläge der Kommission „Moderne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-Kommission)<br />

gekennzeichnet. Zum einen hatten sich eine Reihe von<br />

bereits <strong>im</strong> letzten Jahr beschlossenen Regelungen weiterhin<br />

einem Praxistest zu unterziehen, wie etwa die<br />

Personal-Service-Agenturen, Ich-AGs sowie Mini-Jobs.<br />

Zum anderen beherrschte die zeitweise erbittert geführte<br />

Auseinandersetzung um die für den 1. Januar 2005 beschlossene<br />

Einführung des Arbeitslosengelds II und<br />

seine Gestaltung <strong>im</strong> Vierten Gesetz für Re<strong>for</strong>men am<br />

Arbeitsmarkt (Hartz IV) die öffentliche und politische<br />

Diskussion.<br />

Arbeitslosengeld II<br />

671. Mit der Einführung des Arbeitslosengelds II werden<br />

die beiden steuerfinanzierten und bedürftigkeitsorientierten<br />

getrennten Systeme der Arbeitslosenhilfe und<br />

Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen zusammengeführt<br />

(Ziffern 250 ff.). Dieser Re<strong>for</strong>mschritt ist insgesamt<br />

gesehen zielführend und verdient Anerkennung.<br />

Denn <strong>im</strong> Kern geht es darum, für die Empfänger dieser<br />

Unterstützungszahlungen genügend wirksame Anreize zu<br />

schaffen, eine Arbeit in Form eines regulären Beschäftigungsverhältnisses<br />

aufzunehmen. Die Stärkung dieser<br />

Anreize soll neben einer intensiveren Betreuung der Arbeitslosen<br />

und strengeren Zumutbarkeitsregeln dadurch<br />

erreicht werden, dass das Niveau der Unterstützungszahlungen<br />

für bisherige Empfänger von Arbeitslosenhilfe gesenkt<br />

und gleichzeitig arbeitsfähigen, aber arbeitslosen<br />

bisherigen Sozialhilfeempfängern eine großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeit<br />

erlaubt wird, so dass sich der Arbeitende<br />

<strong>im</strong>mer besser stellt als der Nicht-Arbeitende.<br />

672. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Re<strong>for</strong>mkurs<br />

zu Recht durch lautstarke Proteste einzelner Gruppierungen<br />

nicht beirren lassen. Möglicherweise liegt<br />

eine Ursache für Fehlurteile in der Öffentlichkeit in der<br />

Namensgebung „Arbeitslosengeld II“. Sie suggeriert in<br />

Anlehnung an das bisherige Arbeitslosengeld, das<br />

Arbeitslosengeld II finanziere sich aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung,<br />

es handele sich also um eine den<br />

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