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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Heraus<strong>for</strong>derungen annehmen<br />

adäquate Handlungsfähigkeit der Hochschulen voraus<br />

(JG 98 Ziffern 451 ff.). Es ist daher – <strong>im</strong> Interesse einer<br />

Erhöhung der Ausbildungseffizienz an deutschen Hochschulen<br />

– parallel zu der Einführung von Studiengebühren<br />

und einem Studienkreditprogramm er<strong>for</strong>derlich, den<br />

bereits in vielen Bundesländern beschrittenen Weg, die<br />

Autonomie der Hochschulen hinsichtlich der sachlichen<br />

und zeitlichen Verwendung ihrer Mittel über Globalhaushalte<br />

auszuweiten, beherzt weiter zu gehen. Ein<br />

durchgängiger Übergang von der Kameralistik zur kaufmännischen<br />

Rechnungslegung ist ebenso angezeigt, wie<br />

es Sinn macht, die Personalpolitik der Hochschulen aus<br />

dem Korsett des öffentlichen Dienstrechts zu befreien<br />

und das Hochschulmanagement, das heißt die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben der Präsidenten, Rektoren, Kanzler<br />

und Dekane stärker zu professionalisieren. Das geltende<br />

Stiftungsrecht böte den Rahmen, gleichzeitig den öffentlich-rechtlichen<br />

Status der Hochschulen zu erhalten und<br />

in der Privatwirtschaft bewährte Methoden der Rechnungslegung<br />

und des Managements einzuführen.<br />

604. Studiengebühren, deren Festsetzung <strong>im</strong> Prinzip<br />

<strong>im</strong> Kompetenzbereich der Hochschulen und/oder Fachbereiche<br />

liegen sollte, führen dazu, dass diese sowohl in<br />

einen Mengenwettbewerb um die Zahl der Studenten treten<br />

werden wie auch in einen Qualitätswettbewerb bei<br />

den jeweiligen Studienabschlüssen. Allerdings handelt<br />

es sich bei Studienabschlüssen – wie auch zum Beispiel<br />

bei der Steuer- und Rechtsberatung oder der medizinischen<br />

und psychotherapeutischen Behandlung – um Vertrauensgüter,<br />

bei denen den Nachfragern unabhängig<br />

vom einzelnen Anbieter ein Mindestqualitätsstandard<br />

garantiert sein muss. Wie bereits angedeutet entbinden<br />

Studiengebühren und damit eine über solche Gebühren<br />

vermittelte marktorientierte Steuerung von Studienabschlüssen<br />

den Staat, konkret die zuständigen Länder<br />

oder staatlich anerkannte Akkreditierungskommissionen,<br />

daher nicht davon, Rahmenstudienordnungen und<br />

Mindeststandards für Prüfungen festzulegen, deren Erfüllung<br />

die Voraussetzung dafür ist, dass eine Universität<br />

oder ein Fachbereich einen Studiengang beziehungsweise<br />

einen Studienabschluss anbieten darf.<br />

605. Diese Befunde sprechen dafür, Studiengebühren<br />

nicht substitutiv, sondern komplementär zur derzeitigen<br />

Steuerfinanzierung der Hochschulen einzuführen. Unter<br />

dieser Komplementaritätsbedingung <strong>im</strong> Sinne einer<br />

Konstanz des steuerfinanzierten Anteils spricht sich der<br />

Sachverständigenrat für die Erhebung allgemeiner Studiengebühren<br />

in Kombination mit einem neuen Studienkreditprogramm<br />

aus.<br />

Theoretischer Ausgangspunkt bei der Bemessung von<br />

Studiengebühren sollten die Grenzkosten des jeweiligen<br />

Ausbildungsgangs sein. Da in der Realität Forschung<br />

und Lehre oft den Charakter von Kuppelprodukten haben<br />

und die positiven externen Effekte eines Studiums<br />

nicht ermittelbar sind, ist man bei der „marktgerechten“<br />

Bemessung von Studiengebühren letztlich auf einen<br />

Suchprozess angewiesen. Ausgangspunkt könnte dabei<br />

zunächst eine von den jeweiligen Landesregierungen<br />

festgelegte Basisgebühr von zum Beispiel 500 Euro pro<br />

Semester sein. Die einzelnen Hochschulen, präziser<br />

Fachbereiche hätten in den ersten Erprobungsjahren die<br />

Möglichkeit, nach Maßgabe der jeweiligen Kostenstrukturen<br />

bis zu 30 Prozent nach oben oder unten von dieser<br />

Basisgebühr abzuweichen. Das Aufkommen aus diesen<br />

Gebühren sollte den Fachbereichen zufließen, die sich<br />

mit den Organen der Hochschule über den der Hochschulverwaltung<br />

zufließenden Gemeinkostenanteil aus<br />

diesen Gebührenaufkommen einigen müssen.<br />

Genau wie von einheitlichen, nicht an den Kosten eines<br />

Ausbildungsgangs orientierten Studiengebühren, wie sie<br />

in Israel erhoben werden, Anreize ausgehen, dass von<br />

kostspieligen Studiengängen zu viel nachgefragt wird,<br />

würde ein Gebührenschema, wie es in Australien praktiziert<br />

wird und welches die Gebühren in der Tendenz<br />

nach dem mutmaßlichen späteren Einkommen, das heißt,<br />

den studiengangspezifischen Renditen staffelt, zu Fehlanreizen<br />

führen; denn eine Berücksichtigung von vermeintlich<br />

besseren oder schlechteren Beschäftigungsund<br />

Einkommensperspektiven würde die preisliche Steuerungsfunktionen<br />

von Studiengebühren schwächen.<br />

Wenn die Einkommensperspektiven in einem Fach<br />

schlecht sind, würde eine relative Subventionierung dieser<br />

Ausbildungsangebote ein falsches Signal sein und<br />

zudem – dies belegen Erfahrungen in Australien – würden<br />

die teuren Studiengänge insbesondere von Studenten<br />

aus wohlhabenden Familien nachgefragt.<br />

Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht der<br />

Normenkontrollklage der Länder Hamburg, Baden-<br />

Württemberg, Bayern, Saarland, Sachsen und Sachsen-<br />

Anhalt gegen das Verbot genereller Studiengebühren auf<br />

Grund der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes<br />

stattgibt – eine Entscheidung wird für Anfang 2005<br />

erwartet – ist davon auszugehen, dass viele Länder allgemeine<br />

Studiengebühren einführen werden. Fatal wäre<br />

es allerdings, wenn die Einführung von Studiengebühren<br />

lediglich der Erschließung neuer privater Einnahmequellen<br />

zugunsten der Länderhaushalte diente. Diesem Risiko<br />

muss daher mit einer Festschreibung des Anteils der<br />

öffentlichen Hochschulausgaben an den gesamten Ausgaben<br />

des jeweiligen Bundeslandes, etwa auf den<br />

Durchschnitt der letzten drei Jahre, begegnet werden.<br />

606. Durch die Einführung von Studiengebühren<br />

würde – sofern es nicht auch zu einer Verbesserung der<br />

Studienbedingungen kommt – der „Preis eines Studiums“<br />

steigen und damit die nachgefragte Menge an Studienplätzen<br />

zurückgehen. Denn solange Studenten nicht<br />

durch einen Numerus clausus endgültig vom Studium<br />

abgehalten werden, entspricht aus ökonomischer Perspektive<br />

die derzeitige Anzahl der nachgefragten Studienplätze<br />

der Sättigungsmenge. Eine international vergleichende<br />

Analyse über Studiengebühren und ihre sozialen<br />

Auswirkungen zeigt aber, dass solche Abschreckungseffekte<br />

<strong>im</strong> Wesentlichen von der sozialen Abfederung von<br />

Studiengebühren zum Beispiel durch Darlehen oder Stipendien<br />

best<strong>im</strong>mt werden, und dass insbesondere eine<br />

Kombination aus allgemeinen Studiengebühren, Zuschüssen<br />

und Darlehen auch Bedürftige nicht davon abschrecken<br />

muss, ein Studium zu beginnen (Nagel, 2003),<br />

auch wenn die Einführung von Studiengebühren in Österreich<br />

– zumindest kurzfristig – mit rückläufigen Stu-<br />

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