03.11.2013 Aufrufe

erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wirtschaftspolitik für den Aufbau Ost: Königsweg nicht in Sicht<br />

gabenseite; eine verbesserte Einnahmesituation bei den<br />

Ländersteuern würde außerdem durch verminderte Ausgleichszahlungen<br />

über den horizontalen Länderfinanzausgleich<br />

„bestraft“.<br />

Auch wenn sich die Verletzung der Solidarpakt-Vereinbarungen<br />

durch die meisten ostdeutschen Länder<br />

kurzfristig nur eingeschränkt ändern lässt, muss in<br />

jedem Fall überlegt werden, wie längerfristig mit den<br />

Solidarpakt-II-Mitteln zu verfahren ist. Die verabredeten<br />

Fortschrittsberichte sind jedenfalls nicht geeignet, eine<br />

Mittelverwendung zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten<br />

sicherzustellen. Rückwirkend betrachtet hat<br />

sich auch die Aufhebung der Zweckbindung der Mittel<br />

aus dem Investitionsförderungsgesetz und ihre Verschmelzung<br />

mit den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen<br />

als Fehler herausgestellt.<br />

Die Ausgangslage<br />

4. Solidarpakt II neu justieren<br />

641. Ab dem Jahr 2005 treten die Regelungen des Solidarpakts<br />

II in Kraft. Dieser besteht aus einem Korb I und<br />

einem Korb II (JG 2001 Ziffern 235 f.). Korb I enthält<br />

die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die<br />

bis zum Jahr 2019 kumuliert rund 105 Mrd Euro betragen<br />

und <strong>im</strong> Zeitablauf degressiv ausgestaltet sind. Diese<br />

Mittel sollen nach Artikel 5 § 11 Absatz 3 Solidarpakt<strong>for</strong>tführungsgesetz<br />

ausschließlich verwendet werden<br />

– zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen<br />

Finanzkraft sowie<br />

– zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus<br />

dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf.<br />

Nach § 12 Absatz 1 Maßstäbegesetz, das aufgrund eines<br />

Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem<br />

Jahr 1999 dem Finanzausgleichsgesetz vorgeschaltet<br />

wurde, dürfen die Korb-I-Mittel ausdrücklich nicht verwendet<br />

werden, um „aktuelle Vorhaben zu finanzieren<br />

oder finanzielle(n) Schwächen abzuhelfen, die eine unmittelbare<br />

oder absehbare Folge von politischen Entscheidungen<br />

eines Landes bilden“. Die Sonderbedarfs-<br />

Bundesergänzungszuweisungen sind damit ausschließlich<br />

zur Kompensation von Sonderlasten vorgesehen,<br />

nicht aber zur Finanzierung laufender Ausgaben oder<br />

selbstverschuldeter finanzieller Engpässe. Nach gegenwärtiger<br />

Rechtslage ist eine Förderung betrieblicher Investitionen<br />

aus diesen Mitteln nicht möglich. Insofern<br />

müssten etwa Kofinanzierungsmittel für gewerbliche Investitionsförderung<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />

aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Offen<br />

kann bleiben, ob diese Konsequenz beabsichtigt war<br />

oder schlicht übersehen wurde. Werden 20 vH der Korb-<br />

I-Mittel für den Ausgleich der unterproportionalen<br />

Finanzkraft unterstellt, blieben 84 Mrd Euro über den<br />

gesamten Zeitraum bis zum Jahr 2019 für die Schließung<br />

der Infrastrukturlücke – wenn die geltende Gesetzeslage<br />

eingehalten werden soll. Dies entspricht in etwa<br />

dem Betrag, den das Deutsche Institut für Wirtschafts<strong>for</strong>schung<br />

(DIW), Berlin, als verbleibenden infrastrukturellen<br />

Nachholbedarf ermittelt hatte (Ziffer 398).<br />

Über den Korb II hat der Bund den ostdeutschen Ländern<br />

(einschließlich Berlin) bis zum Jahr 2019 zusätzlich<br />

überproportionale Leistungen <strong>im</strong> Umfang von kumuliert<br />

bis zu rund 51 Mrd Euro zugesagt. Wie der Bund diese<br />

Mittel <strong>im</strong> Zeitablauf einsetzen wird, ist bislang offen.<br />

Eingeschlossen sind dabei Mittel für die Gemeinschaftsaufgaben<br />

und Finanzhilfen, Einnahmeausfälle des Bundes<br />

durch steuerliche Erleichterungen durch die Investitionszulage<br />

sowie EU-Strukturfondsmittel. Als Ziel-1-<br />

Gebiete erhalten die neuen Bundesländer – und als<br />

Übergangsregelung bis zum Jahr 2005 der Ostteil<br />

Berlins – jährlich rund 3 Mrd Euro aus den EU-Strukturfonds.<br />

Derzeit ist unklar, wie hoch die Förderung bei einer<br />

Neuordnung der Strukturfonds ab dem Jahr 2007<br />

sein wird. Entfallende Strukturfondsmittel sollen aber<br />

durch den Bund als Teil der Korb-II-Regelungen kompensiert<br />

werden. Denkbar (und wünschenswert) ist auch,<br />

dass es zu einer Entflechtung bei den Mischfinanzierungstatbeständen<br />

kommt. In diesem Fall wären die vom<br />

Bund <strong>im</strong> Rahmen dieser Aufgabe bereitgestellten Mittel<br />

auf die einzelnen Länder zu übertragen (Ziffern 790 ff.).<br />

Schließlich ist das Investitionszulagengesetz bis Ende<br />

des Jahres 2006 befristet. Sollte es hier zu Mittelkürzungen<br />

kommen, ist die Verpflichtung des Bundes bezüglich<br />

des Korbs II so zu verstehen, dass er die ihn betreffenden<br />

Mittel für die Laufzeit des Solidarpakts II <strong>im</strong> Zeitraum<br />

der Jahre 2005 bis 2019 als Teil der insgesamt zugesagten<br />

rund 51 Mrd Euro einsetzt. Die Verteilung<br />

dieser Mittel über die Laufzeit und auf die neuen Bundesländer<br />

wurde nicht festgelegt.<br />

642. Angesichts der bisherigen massiven Fehlverwendung<br />

der Solidarpaktmittel durch die ostdeutschen Bundesländer<br />

(bis auf Sachsen) ist zu überlegen, ob und gegebenenfalls<br />

welche Konsequenzen daraus für den<br />

Solidarpakt II gezogen werden sollen. Die Alternativen<br />

sind begrenzt. Man könnte einmal das gesamte Solidarpakt-II-Paket<br />

aufschnüren und in Neuverhandlungen<br />

über Höhe und Verwendung der Korb-I- und Korb-II-<br />

Mittel eintreten. Die bisherige Fehlverwendung legt ja<br />

den Schluss nahe, dass die Solidarpakt-Mittel nicht <strong>im</strong><br />

zugesagten Umfang für die vereinbarten und von den<br />

ostdeutschen Ministerpräsidenten explizit ge<strong>for</strong>derten<br />

Zwecke des Ausgleichs der unterproportionalen Finanzkraft<br />

und der Beseitigung von Infrastrukturlücken benötigt<br />

werden. Bei einer Neuverhandlung könnte gleich<br />

auch das Finanzausgleichsgesetz novelliert werden, dessen<br />

Neuregelung der Sachverständigenrat sehr skeptisch<br />

beurteilt hat (JG 2001 Ziffern 362 ff.). Im Rahmen einer<br />

grundlegenden Föderalismusre<strong>for</strong>m würde daran sowieso<br />

kein Weg vorbeiführen (Ziffern 799 ff.). In Erinnerung<br />

der quälenden politischen Auseinandersetzungen<br />

<strong>im</strong> Vorfeld der Verabschiedung des Solidarpakt<strong>for</strong>tführungsgesetzes<br />

<strong>im</strong> Dezember 2001 würden Neuverhandlungen<br />

über den Solidarpakt II aber eine eher beunruhigende<br />

Aussicht darstellen. Eine Aufschnürung des<br />

Solidarpakts II stellt auch keine besonders realistische<br />

Politikoption dar.<br />

473

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!