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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Heraus<strong>for</strong>derungen annehmen<br />

Mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können<br />

Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich<br />

Tourismusgewerbe sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben<br />

gefördert werden, durch die die Wettbewerbsund<br />

Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und<br />

neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert<br />

werden. Die dafür gewährten Investitionszuschüsse<br />

werden je zur Hälfte aus dem Bundeshaushalt<br />

und aus den Länderhaushalten finanziert. Die GA-Mittel<br />

sind nur für den Einsatz in speziell ausgewiesenen und<br />

nach der Art der Strukturprobleme klassifizierten Fördergebieten<br />

(A- bis E-Fördergebiete) best<strong>im</strong>mt. Die Fördersätze<br />

sind einmal nach Fördergebieten gestaffelt, zum<br />

anderen aber auch nach der Unternehmensgröße. In so<br />

genannten A-Fördergebieten zum Beispiel betragen die<br />

Förderhöchstsätze 50 vH für Betriebsstätten von kleinen<br />

und mittleren Unternehmen und 35 vH für sonstige Betriebsstätten,<br />

in den B-Fördergebieten 43 vH und 28 vH.<br />

Ein Rechtsanspruch auf diese Mittel besteht nicht.<br />

Voraussetzung für den Mittelbezug ist eine angemessene<br />

Eigenbeteiligung des Investors oder des Trägers eines<br />

Investitionsvorhabens. Investitionshilfen <strong>im</strong> Rahmen der<br />

GA können als sachkapital- oder lohnbezogene Zuschüsse<br />

vergeben werden. Förderfähig sind dabei die<br />

Lohnkosten für <strong>im</strong> Zusammenhang mit Erstinvestitionen<br />

eingestellte Personen während eines Zeitraums von zwei<br />

Jahren. Dabei muss der überwiegende Teil der geförderten<br />

Arbeitsplätze eine überdurchschnittliche Qualifikationsan<strong>for</strong>derung<br />

oder eine besonders hohe Wertschöpfung<br />

aufweisen oder in einem Bereich mit besonders<br />

hohem Innovationspotential anfallen.<br />

634. Die Ergebnisse unserer Konvergenzanalysen sind<br />

auch für die <strong>im</strong> Laufe dieses Jahres geführte Debatte<br />

über die Neuausrichtung der Förderpolitik von Bedeutung.<br />

Hier stehen sich zwei gegensätzliche Positionen<br />

gegenüber. So wird einmal ge<strong>for</strong>dert, die gewerbliche<br />

Investitionsförderung auslaufen zu lassen und die Solidarpaktmittel<br />

auf Infrastrukturinvestitionen zu konzentrieren.<br />

Einer gänzlich anderen Meinung ist etwa der<br />

„Gesprächkreis Ost“. Die öffentliche Infrastruktur <strong>im</strong><br />

Osten wird als weitgehend wettbewerbsfähig angesehen.<br />

Vorgeschlagen wird deshalb eine Schwerpunktverlagerung<br />

von der Infrastrukturförderung hin zu einer verstärkten<br />

Förderung der gewerblichen Wirtschaft, sowohl<br />

für Neuansiedlungen und Neugründungen als auch für<br />

die existierenden Unternehmen.<br />

Unsere Regressionsrechnungen legen die Schlussfolgerung<br />

nahe, dass die gewerbliche Investitionsförderung<br />

<strong>im</strong> Rahmen der GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />

die wirtschaftliche Entwicklung in den<br />

ostdeutschen Arbeitsmarktregionen stärker positiv beeinflusst<br />

hat als die Infrastrukturförderung. Zu beachten<br />

ist allerdings, dass andere Wege der Investitionsförderung<br />

mangels verfügbarer Daten nicht berücksichtigt<br />

werden konnten. Insofern wäre die Folgerung voreilig,<br />

die Infrastrukturförderung stark einzuschränken und die<br />

Mittel auf die Förderung der gewerblichen Investitionen<br />

zu konzentrieren. Es handelt sich vielmehr um komplementäre<br />

Förderwege. Die Fördermittel für den Aufbau<br />

Ost sollten also sowohl für die Schließung einer verbleibenden<br />

Infrastrukturlücke als auch für die gewerbliche<br />

Investitionsförderung eingesetzt werden. Welche Investitionen<br />

in welchem Umfang gefördert werden, kann am<br />

besten vor Ort in den ostdeutschen Kommunen und Ländern<br />

entschieden werden. Einer der Vorteile eines föderalen<br />

Staatsaufbaus ist ja gerade, dass kommunale Entscheidungsträger<br />

über bessere lokale In<strong>for</strong>mationen<br />

verfügen als zentrale und dass deshalb dezentrale politische<br />

Entscheidungen den Präferenzen der Bürger besser<br />

Rechnung tragen können.<br />

635. Auch andere empirische Untersuchungen zur<br />

Wirksamkeit der Investitionsförderung in den neuen<br />

Bundesländern kommen überwiegend zu dem Ergebnis,<br />

dass die Fördermaßnahmen ihren Zweck weitgehend erfüllt<br />

haben, auch wenn erhebliche Mitnahmeeffekte vermutet<br />

werden. Beides ist letztlich nicht überraschend. Es<br />

wäre ja schon erstaunlich, wenn eine so massive Förderung<br />

von Investitionen und Innovationen wirkungslos<br />

verpuffen würde. Zumal bei der Wirkungsanalyse nur<br />

die positiven Effekte der Fördermaßnahmen, nicht aber<br />

die negativen Effekte des mit der Finanzierung der Investitionszuschüsse<br />

verbundenen Mittelentzugs berücksichtigt<br />

werden. Das Auftreten von Mitnahmeeffekten<br />

ist letztlich unvermeidbar. Eigentlich sollte man nur die<br />

so genannten Grenzinvestoren fördern, die ein Investitionsvorhaben<br />

ohne Förderung nicht, mit Förderung aber<br />

gerade noch durchführen. Mangels In<strong>for</strong>mationen lassen<br />

sich diese marginalen Investoren aber nicht identifizieren.<br />

Dann muss in Kauf genommen werden, dass auch<br />

solche Investoren Zuschüsse erhalten, deren Investitionsvorhaben<br />

auch ohne Bezuschussung rentabel genug<br />

gewesen wären.<br />

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Investitions- und<br />

Innovationsförderung in Ostdeutschland durchaus Wachstumseffekte<br />

erzeugt. Mit den spezifischen Aufbauhilfen<br />

in Höhe von rund 15 Mrd Euro jährlich stehen den<br />

neuen Bundesländern umfangreiche Mittel zur Investitionsförderung<br />

zur Verfügung. Im Folgenden soll überprüft<br />

werden, inwieweit die neuen Bundesländer die ihnen<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Solidarpakts I zugesagten Mittel in<br />

Höhe von jährlich etwa 10,5 Mrd Euro auch tatsächlich<br />

investiv verwendet haben.<br />

Mut zur Wahrheit: Fehlverwendung<br />

der Solidarpakt-I-Mittel<br />

636. Im Rahmen des <strong>im</strong> Jahr 1993 für die Jahre 1995<br />

bis Ende 2004 vereinbarten Föderalen Konsolidierungsprogramms<br />

(Solidarpakt I) erhalten die neuen Bundesländer<br />

einschließlich Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen<br />

zum Abbau teilungsbedingter<br />

Sonderlasten und zum Ausgleich unterproportionaler<br />

kommunaler Finanzkraft in Höhe von jährlich<br />

7,158 Mrd Euro. Bis zum Jahr 2002 flossen zusätzlich<br />

jährlich 3,375 Mrd Euro aus dem Investitionsförderungsgesetz<br />

Aufbau Ost (IfG) an die ostdeutschen Länder.<br />

Diese insgesamt rund 10,5 Mrd Euro stellen somit<br />

den größten Teil der als spezielle Aufbauhilfen für Ostdeutschland<br />

deklarierten Transfers von insgesamt<br />

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