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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Die wirtschaftliche Lage <strong>im</strong> Jahr 2004<br />

Um diese modelltheoretische Irrelevanz der Zahllast zu erläutern, bezeichne w den Bruttolohn, τ den Beitragssatz<br />

des Arbeitgebers und t den des Arbeitnehmers; von Einkommensteuern wird zur Vereinfachung vorerst abgesehen.<br />

Der Produzentenlohn beläuft sich demnach auf w(1 + τ) und der Konsumentenlohn auf w(1 – t); liegt die Zahllast<br />

allein be<strong>im</strong> Arbeitgeber (t = 0), so entspricht der Bruttolohn dem Konsumentenlohn, liegt die Zahllast hingegen<br />

vollständig be<strong>im</strong> Arbeitnehmer (τ = 0), so entspricht der Bruttolohn dem Produzentenlohn. Daher steigt der<br />

gleichgewichtige Bruttolohn mit der Zahllast der Arbeitnehmer. Bezeichne ferner w = A(L) die inverse Arbeitsangebotsfunktion<br />

– oder alternativ die Inverse einer Lohnsetzungskurve bei einem Gleichgewicht mit Arbeitslosigkeit<br />

– und w = N(L) die inverse Arbeitsnachfragefunktion, dann ist bei rein arbeitgeberfinanzierten Beiträgen das<br />

Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt durch die Bedingung N(L)/(1 + τ) = A(L) best<strong>im</strong>mt, bei rein arbeitnehmerfinanzierten<br />

Beiträgen hingegen durch die Bedingung N(L) = A(L)/(1 – t). Algebraisch erkennt man unmittelbar,<br />

dass es in diesem Modellrahmen für die Traglast beziehungsweise die Beschäftigungseffekte unerheblich ist, wer<br />

die Beiträge abführt, sofern die Beziehung 1 – t = 1/(1 + τ) gilt, denn in diesem Fall entsprechen sich bis auf den<br />

Bruttolohn die Gleichgewichte der beiden Szenarien. Auch das Aufkommen an Sozialversicherungsbeiträgen ist<br />

dasselbe. Analog kann man <strong>im</strong> Rahmen einer solchen theoretischen Analyse zeigen, dass <strong>im</strong> allgemeineren Fall einer<br />

gemeinsamen Beitragsaufbringung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beschäftigung und Beitragsaufkommen<br />

unverändert bleiben, wenn sich durch die Änderung der Beitragssätze der Keil zwischen Produzenten- und<br />

Konsumentenlohn, also das Verhältnis κ := (1 + τ)/(1 – t), nicht ändert.<br />

Graphisch lässt sich diese Irrelevanz bei einer Wertsteuer nicht so leicht veranschaulichen wie bei einer Mengensteuer,<br />

da eine Änderung der Sätze keine Parallelverschiebung, sondern eine Drehung der Kurven zur Folge hat.<br />

Trägt man Angebot und Nachfrage jedoch logarithmisch ab, so bewirkt eine Änderung der Zahllast auch bei einer<br />

Wertsteuer eine Parallelverschiebung der Kurven, wobei zu beachten ist, dass – log(1 – t) > 0 gilt, da (1 – t) < 1.<br />

Man sieht, dass sich bis auf die unterschiedlichen Bruttolöhne w 1 und w 2 das gleiche Gleichgewicht einstellt, wenn<br />

log(1 – t) = – log(1 + τ) = log[1/(1 + τ)], das heißt wiederum 1 – t = 1/(1 + τ) erfüllt ist (Schaubild 78), denn dann<br />

ändert sich durch die Parallelverschiebung die relative Lage von Angebots- und Nachfragekurve nicht. Entsprechendes<br />

gilt auch, wenn statt der Randlösungen einer alleinigen Finanzierung entweder durch die Arbeitgeber<br />

oder durch die Arbeitnehmer die Zahllast auf beide verteilt wird. Wie man sieht, ist zudem der Bruttolohn umso<br />

höher, je größer die Zahllast der Arbeitnehmer ausfällt, das heißt, je weiter sich die Arbeitsangebotskurve nach<br />

oben verschiebt.<br />

Schaubild 78<br />

Beschäftigungswirkungen<br />

bei einer Verschiebung der Parität 1)<br />

log - log ( 1- )<br />

log w<br />

A ( L) t<br />

w 1<br />

log A( L)<br />

w 2<br />

w 0<br />

log N ( L)<br />

log N ( L) - log ( 1+ )<br />

L 0<br />

L<br />

L1=<br />

L2<br />

1) Erläuterungen zum Schaubild siehe Kasten 18.<br />

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