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erfolge im ausland - Institute for Advanced Studies

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Heraus<strong>for</strong>derungen annehmen<br />

Für die Veränderung des realen Wechselkurses gilt, dass sie identisch ist mit der Veränderung der Inflationsrate:<br />

∂q<br />

= ∂π<br />

∂π ∂π<br />

= 1.<br />

(4)<br />

Für die Veränderung des MCI ergibt sich somit<br />

∂MCI<br />

.<br />

(5)<br />

∂π = βγ – 1 + α (6)<br />

Entscheidend ist nun die Frage, ob sich ein Anstieg der nationalen Inflationsrate in expansiveren oder restriktiveren<br />

„Monetary Conditions“ niederschlägt. Im ersten Fall hat man es mit einer destabilisierenden, <strong>im</strong> zweiten mit<br />

einer stabilisierenden Reaktion zu tun. Letztere tritt ein, wenn<br />

∂MCI > 0 ,<br />

∂π<br />

das heißt wenn es aufgrund einer höheren Inflationsrate zu restriktiveren „Monetary Conditions“ kommt. Dies ist<br />

der Fall, wenn<br />

βγ + α > 1<br />

(7)<br />

sind.<br />

Für Deutschland kann man vereinfachend folgende Werte unterstellen: α = 0,33 und β = 0,3. Für die Europäische<br />

Zentralbank wird eine Taylor-Regel unterstellt mit γ = 1,2. Damit ist die destabilisierende Reaktion gegeben. Die<br />

stabilisierende Reaktion ist für alle jene kleineren Länder zu erwarten, bei denen der Wechselkurskanal ähnlich<br />

bedeutsam oder sogar noch gewichtiger ist als der Zinskanal, so dass α ≥ 1 ist, wobei dann eventuell sehr geringe<br />

Werte von β nicht mehr ins Gewicht fallen.<br />

727. Insgesamt ist zu erwarten, dass es durch die Effekte,<br />

die von einer Lohnsenkung auf die „Monetary<br />

Conditions“ ausgehen, per saldo zu einem negativen<br />

Nachfrageeffekt für die deutsche Wirtschaft kommt. Den<br />

von Inflationsdifferenzen ausgelösten Anpassungsprozessen<br />

wird auch von der Mehrheit des Rates ein gewisser<br />

Erklärungsgehalt für die konjunkturellen Unterschiede<br />

innerhalb der Europäischen Währungsunion<br />

eingeräumt (Ziffer 170). Dabei ist es auf mittlere Sicht<br />

durchaus möglich, dass eine anhaltende Lohnmoderation<br />

zu einer kumulierten realen Abwertung führt, die früher<br />

oder später die dämpfenden Auswirkungen höherer Realzinsen<br />

ausgleicht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass zwischen diesen beiden Transmissionskanälen<br />

keine vollständige Substituierbarkeit besteht. Die Vorteile,<br />

die ein deutsches Exportunternehmen durch die reale<br />

Abwertung erzielt, sind für den Einzelhandel allenfalls<br />

sehr indirekt von Relevanz.<br />

Empirische Befunde<br />

Lohnzurückhaltung in Deutschland<br />

728. Für ein Urteil über die Nachfrageeffekte einer zurückhaltenden<br />

Lohnpolitik bietet es sich an, die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der letzten Jahre zu betrachten.<br />

Die Reallöhne sind seit dem Jahre 1994 nahezu durchgängig<br />

hinter dem Anstieg des durch den Produktivitätszuwachs<br />

vorgegebenen Verteilungsspielraum zurückgeblieben<br />

(Schaubild 141). Im Durchschnitt der Jahre 2000<br />

bis 2004 ergibt sich daraus ein jährlicher Lohnrückstand<br />

von 0,8 Prozentpunkten. Besonders deutlich zeigt sich<br />

dieses Bild an der Arbeitseinkommensquote, das heißt<br />

dem Anteil der Arbeitseinkommen am Volkseinkommen.<br />

Mit 78,2 vH liegt dieser Anteil heute deutlich unter<br />

dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2004, der 80,9 vH<br />

beträgt. Dementsprechend hat der Anteil der Unternehmens-<br />

und Vermögenseinkommen in diesem Jahr den<br />

höchsten Wert seit der deutschen Vereinigung erreicht,<br />

worin sich niederschlägt, dass diese Einkommen mit<br />

12,7 vH ungewöhnlich stark angestiegen sind.<br />

Von der Mehrheit des Rates wird argumentiert, dass aus<br />

der Best<strong>im</strong>mung des Verteilungsspielraums der Anteil<br />

herausgerechnet werden muss, der lediglich aufgrund<br />

einer Freisetzung von Arbeit („Entlassungsproduktivität“)<br />

zustande kommt. Für die Jahre 1998 bis 2003 wird<br />

hierfür ein durchschnittlicher Abschlag von 0,43 vH ermittelt.<br />

Doch auch gemessen an dieser Norm erscheint<br />

die tatsächliche Lohnentwicklung noch beschäftigungsgerecht,<br />

da die Differenz zwischen der durchschnittlichen<br />

Produktivität und dem Effektivlohn mit 0,35 vH<br />

nur geringfügig hinter diesem Richtwert zurückblieb.<br />

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