Deutschenspiegel 1274/1275 (Ficker 1859) - Koeblergerhard.de
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IV<br />
Landrechts und im Lehnrechte wesentlich nur als eine sehr<br />
flüchtige ober<strong>de</strong>utsche Uebertragung <strong>de</strong>s Ssp. dar, bei welcher<br />
sich kaum noch in einzelnen Aen<strong>de</strong>rungen und Auslassungen<br />
kund gibt, dass auch hier <strong>de</strong>r Gesichtspunkt, die Vorlage zu<br />
einem allgemeinen <strong>de</strong>utschen Rechtsbuche umzugestalten, im<br />
Auge behalten wur<strong>de</strong>. Das Werk blieb offenbar unvollen<strong>de</strong>t;<br />
die Oberflächlichkeit, mit welcher <strong>de</strong>r zweite Theil gearbeitet ist,<br />
erklärt sich nur durch die Annahme, dass wir lediglich eine vorläufige<br />
Uebertragung <strong>de</strong>r Vorlage vor uns haben, welche einer<br />
Verarbeitung in Weise <strong>de</strong>s ersten Theiles zur Grundlage dienen<br />
sollte. Es ergab sich nun aber durch die Vergleichung weiter,<br />
dass <strong>de</strong>r Swsp. nicht unmittelbar auf <strong>de</strong>m Ssp. beruhe, son<strong>de</strong>rn<br />
zunächst auf diesem Dsp., und zwar nicht blos in jenem schon<br />
verarbeiteten ersten Theile <strong>de</strong>s Ldr.; auch für <strong>de</strong>n zweiten Theil<br />
<strong>de</strong>s Ldr. und das Lhr. stand ihm nur <strong>de</strong>r Text <strong>de</strong>s Dsp. mit<br />
allen seinen Unvollkommenheiten zu Gebote. Damit war <strong>de</strong>nn<br />
ein ganz neuer Haltpunkt für die Beurtheilung <strong>de</strong>s Verhältnisses<br />
<strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Formen <strong>de</strong>s Swsp. zu einan<strong>de</strong>r gewonnen; von<br />
ihm ausgehend ergab sich nun das überraschen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r bisherigen<br />
Ansicht ganz zuwi<strong>de</strong>rlaufen<strong>de</strong> Resultat, dass im allgemeinen<br />
die volleren Formen <strong>de</strong>s Swsp. die ursprünglicheren seien, dass<br />
in <strong>de</strong>r Entwicklungsgeschichte <strong>de</strong>sselben die Richtung auf Kürzung<br />
<strong>de</strong>s Stoffes sich vielfach geltend gemacht habe.<br />
Die gewonnenen Resultate und ihre nähere Begründung veröffentlichte<br />
ich im Febrnarhefte <strong>de</strong>s Jahrgangs 1857 <strong>de</strong>r Sitzungsberichte<br />
<strong>de</strong>r philos.-histor. Klasse <strong>de</strong>r kaiserlichen Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r<br />
Wissenschaften, Bd. 23, S. 115—216 und 221—292 in einer<br />
Abhandlung: lieber einen Spiegel <strong>de</strong>utscher Leute und<br />
<strong>de</strong>ssen Stellung zum Sachsen- und Schwabenspiegel;<br />
ein Beitrag zur Geschieh te <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Rechtsquellen.<br />
Die mir bekannt gewor<strong>de</strong>nen Beurtheilungen <strong>de</strong>rselben<br />
sprachen sich, eine ausgenommen, über die wichtigsten meiner<br />
Behauptungen vollkommen zustimmend, über keine abweisend<br />
aus; und mehrfach wur<strong>de</strong> die vollständige Veröffentlichung <strong>de</strong>s<br />
Textes als wünschonswerth bezeichnet. Insbeson<strong>de</strong>re sprach<br />
Homeyer in einem in <strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>r philos.-histor. Klasse<br />
<strong>de</strong>r königl. Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wissenschaften zu Berlin am 14. Dez.