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Deutschenspiegel 1274/1275 (Ficker 1859) - Koeblergerhard.de

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— xni —<br />

war, eine an<strong>de</strong>re Behandlung eintreten zu lassen, mochte ich mich<br />

um so weniger entschliessen, als sie mit <strong>de</strong>m Rechtsbuche<br />

selbst nur in sehr losem Zusammenhange stehen, <strong>de</strong>r Abdruck<br />

aber wesentlich dadurch verzögert wor<strong>de</strong>n wäre; zu<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong><br />

sich ein genügen<strong>de</strong>s Urtheil über die Einzelnheiten <strong>de</strong>s Textes<br />

im Königebuche doch erst gewinnen lassen nach Veröffentlichung<br />

<strong>de</strong>r volleren Form <strong>de</strong>sselben, wie sie durch Herrn von Daniels in<br />

Aussicht gestellt ist. An<strong>de</strong>rerseits war <strong>de</strong>r unverkürzte Abdruck<br />

<strong>de</strong>s Königebuches aus unserer Hs. um so weniger zu vermei<strong>de</strong>n,<br />

da sich erst nach jener Veröffentlichung über die Richtigkeit<br />

meiner, für die einschlagen<strong>de</strong>n Fragen nicht unerheblichen Annahme,<br />

das Königebuch habe sich im Dsp. in einer kürzeren,<br />

ursprünglichem Form erhalten, wird urtheilen lassen. Vgl. Entstehungszeit<br />

<strong>de</strong>s Ssp. S. 57.<br />

Allerdings wür<strong>de</strong> sich auch für die wesentlichen Bestandtheile<br />

<strong>de</strong>s Rechtsbuches <strong>de</strong>r Versuch einer Herstellung <strong>de</strong>s<br />

ursprünglichen Textes nicht lediglich auf Konjektur zu stützen<br />

haben, da im Ssp. und SAvsp. zwei nahe verwandte Quellen zur<br />

Vergleichung vorliegen, welche hier um so wichtiger scheinen<br />

müssen, als <strong>de</strong>r Dsp. auf <strong>de</strong>r einen beruht, <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn zur Grundlage<br />

dient. In vielen Fällen, wo diese sich sehr nahe treten,<br />

wer<strong>de</strong>n sich Abweichungen <strong>de</strong>s Dsp. von bei<strong>de</strong>n als spätere Korruptionen<br />

unmittelbar ergeben; aber auch nur in diesen, wo die<br />

Emendation' für die Zwecke, welchen die Ausgabe dienen soll,<br />

völlig gleichgültig und zu<strong>de</strong>m, da die Ilülfsmittel in Je<strong>de</strong>s Hand<br />

sind, ziemlich überflüssig wäre, wür<strong>de</strong> dieselbe mit genügen<strong>de</strong>r<br />

Sicherheit erfolgen können. Denn wenn uns eben die Vergleichung<br />

mit jenen verwandten Quellen zeigt, dass eine Menge <strong>de</strong>r<br />

offenbarsten Mängel, welche wir in je<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>rn Falle unbe<strong>de</strong>nklich<br />

auf Rechnung <strong>de</strong>r Abschreiber setzen wür<strong>de</strong>n, hier bereits<br />

<strong>de</strong>m Urtexte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r, für unsere Zwecke damit zusammenfallen<strong>de</strong>n<br />

Hs., welche <strong>de</strong>m Verfasser <strong>de</strong>s Swsp. vorlag, angehören,<br />

so fehlt uns in Fällen, wo wir nur auf <strong>de</strong>n Vergleich mit einer<br />

jener Quellen o<strong>de</strong>r auf Konjektur angewiesen sind, je<strong>de</strong> Gewähr,<br />

dass wir durch Emendation auch <strong>de</strong>r offenbarsten Versehen<br />

wirklich <strong>de</strong>n Urtext wie<strong>de</strong>rherstellen wür<strong>de</strong>n. Von diesem Gesichtspunkte<br />

aus schien es mir durchaus gerathen, von <strong>de</strong>m

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