Deutschenspiegel 1274/1275 (Ficker 1859) - Koeblergerhard.de
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völlig zu Tage zu för<strong>de</strong>rn und festzustellen, dass nach dieser<br />
Seite hin eine Bereicherung unserer Kenntnisse hier nicht zu<br />
erwarten sei. ».<br />
Der grosse Werth <strong>de</strong>s neuen Hülfsmittels ist nun aber<br />
freilich nicht nach seinem schon früher bekannten Inhalte zu<br />
bemessen, son<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>r Form, in welcher <strong>de</strong>rselbe hier vorliegt<br />
; die Ermittlung einer Uebergangsform von <strong>de</strong>m einen Rechtsbuche<br />
zum an<strong>de</strong>rn muss allerdings von <strong>de</strong>r grössten Be<strong>de</strong>utung<br />
für die Erweiterung unserer Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte<br />
<strong>de</strong>s Textes bei<strong>de</strong>r Spiegel sein; in dieser Richtung<br />
hin hätte kaum ein an<strong>de</strong>rer Fund erwünschter sein können. Die<br />
nächsten Folgerungen, wie sie sich bei einem ersten Angriffe und<br />
ohne genügen<strong>de</strong> Vorstudien darbieten konnten, habe ich nun<br />
allerdings bei meiner Arbeit zu ziehen versucht; und diese Ergebnisse<br />
dürften wichtig genug erscheinen, um <strong>de</strong>n Abdruck <strong>de</strong>s<br />
Textes zu rechtfertigen, wenn dieser auch nur dazu dienen sollte,<br />
die Richtigkeit <strong>de</strong>rselben ausser Zweifel zu stellen, sie für die<br />
Wissenschaft zu sichern. Allerdings war es mein Augenmerk,<br />
so viel von <strong>de</strong>m Texte mitzutheilen, als mir zur Begründung<br />
meiner Behauptungen erfor<strong>de</strong>rlich schien; und <strong>de</strong>r kompetenteste<br />
Richter glaubte anerkennen zu dürfen, dass meine Angaben dafür<br />
ausreichend seien. An<strong>de</strong>rerseits wur<strong>de</strong> freilich auch darauf hingewiesen,<br />
dass die genauere Prüfung mancher Behauptungen erst<br />
auf Grundlage <strong>de</strong>s vollständigen Textes mit Sicherheit erfolgen<br />
könne. Und solchem Vorbehalte fehlte gewiss die Berechtigung<br />
nicht; <strong>de</strong>nn wie manches kann ich übersehen haben, was wesentliche<br />
Modifikationen meiner Behauptungen bedingen wür<strong>de</strong>. Dann<br />
aber blieb auch die Richtigkeit meiner Beweisführung im allgemeinen<br />
nicht unbestritten. In einer Schrift: „Spiegel <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>utschen Leute. Handschriftfund <strong>de</strong>s Prof. Dr. <strong>Ficker</strong> zu<br />
Innsbruck. Von Dr. A. v. Daniels, Obertribunalsrath, Professor<br />
<strong>de</strong>r Rechte, Kronsyndikus und Mitglied <strong>de</strong>s Herrenhauses.<br />
Berlin 1858", bestreitet <strong>de</strong>r Verfasser die von mir nachgewiesene<br />
Mittelstellung <strong>de</strong>s Dsp. und glaubt, <strong>de</strong>rselbe sei nichts, als eine<br />
werthlose Kompilation aus <strong>de</strong>m Ssp. und <strong>de</strong>m Swsp. In Folge<br />
<strong>de</strong>rselben bin ich in einer gleichzeitig mit diesem Abdrucke<br />
erscheinen<strong>de</strong>n Schrift: „Ueber die Entstehungszeit <strong>de</strong>s