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Deutschenspiegel 1274/1275 (Ficker 1859) - Koeblergerhard.de

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XXIV —<br />

Bequemlichkeit <strong>de</strong>r Benutzung zur Ausarbeitung vollständiger<br />

V e r g 1 e i c h u n g s t a f e 1 n bestimmen, zumal diese nebenbei noch<br />

an<strong>de</strong>rn Zwecken dienen konnten.<br />

Vermittelst <strong>de</strong>r ersten Tafel lässt sich für je<strong>de</strong>n Abschnitt<br />

<strong>de</strong>s Ldr. im Dsp. <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Ssp. nach <strong>de</strong>r Ausgabe<br />

Homeyers, <strong>de</strong>s Swsp. nach <strong>de</strong>n Ausgaben Lassbergs, Wackernagels<br />

und Senkenbergs auffin<strong>de</strong>n. Glaubte ich an<strong>de</strong>re ältere<br />

Ausgaben <strong>de</strong>s Swsp. übergehen zu dürfen, welche ohnehin vermittelst<br />

<strong>de</strong>r Synopsis bei Lassberg leicht zu vergleichen sind, so<br />

war die Senkenbergische nicht wohl auszuschliessen; sie enthält<br />

fast alles, was in irgendwelchen Texten <strong>de</strong>s Swsp. vorkommt,<br />

gestattet bei ihrer sehr weit gehen<strong>de</strong>n Eintheilung möglichst<br />

genaue Zusammenstellung und musste mir selbst vielfach als<br />

Richtschnur für die an<strong>de</strong>rweitigen Angaben dienen.<br />

War durch Berücksichtigung <strong>de</strong>r genannten Ausgaben jenem<br />

nächsten Bedürfnisse genügt, so schien es mir zweckmässig zu<br />

sein, etwas weiter zu gehen, damit die Tafel zugleich dazu dienen<br />

könne, die Stellung <strong>de</strong>r Rechtsbücher und ihrer Formen zu einan<strong>de</strong>r,<br />

so weit sich diese aus <strong>de</strong>m Umfange und <strong>de</strong>r Einordnung<br />

<strong>de</strong>s verwandten Inhaltes ergibt, zu veranschaulichen, und so die<br />

Mittel zur leichtern Prüfung <strong>de</strong>r Richtigkeit <strong>de</strong>r von mir daraus<br />

gezogenen Folgerungen, so wie Haltpunkte für die Bestimmung<br />

<strong>de</strong>r Stellung noch nicht untersuchter Formen zu bieten. Für<br />

diesen Zweck wur<strong>de</strong>n zunächst bei je<strong>de</strong>m Theile von <strong>de</strong>m nächstverwandten<br />

Rechtsbuche, also beim ersten vom Swsp., beim<br />

zweiten vom Ssp. auch solche Absätze aufgeführt, welchen im<br />

Dsp. nichts entspricht, welche also zunächst nur dazu dienen,<br />

sein Weniger hervortreten zu lassen. Weiter wur<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n<br />

Ausgaben einige <strong>de</strong>r wichtigsten handschriftlichen Formen aufgenommen.<br />

Für <strong>de</strong>n Ssp. konnte in dieser Richtung die Berücksichtigung<br />

einer Hs. <strong>de</strong>r ersten Klasse genügen; und da schien<br />

wegen ihres überwiegen<strong>de</strong>n Ansehens die Quedlinburger Q, nicht<br />

zu umgehen. Es wur<strong>de</strong> ihr aber die Zählung <strong>de</strong>r Mainzer Hs. .7<br />

zugefügt wegen ihres früher besprochenen Werthes für die Eintheilung<br />

<strong>de</strong>s Dsp. Für <strong>de</strong>n Swsp. war vor allem die Freiburger<br />

Hs. F heranzuziehen, da ich in meiner frühern Arbeit zu erweisen<br />

suchte, dass in ihr das Rechtsbuch sich am ursprünglichsten

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