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Deutschenspiegel 1274/1275 (Ficker 1859) - Koeblergerhard.de

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— XXV —<br />

erhalten habe; die Angaben über dieselbe stützen sich auf die<br />

Vergleichung mit <strong>de</strong>r Senkenbergischen Ausgabe, welche Ainann:<br />

Praestantiorum aliquot codicuin mss., qui Friburgi servantur, ad<br />

iurispru<strong>de</strong>ntiam spectantium notitia, fasc. 2. p. 19. gibt; vgl.<br />

meine frühere Arbeit 8. 133. 138 (249. 254). Liess sich weiter<br />

in <strong>de</strong>n Rubriken <strong>de</strong>r Ausgaben Lassbergs und Wackernagels<br />

zugleich die Ordnung und <strong>de</strong>r Umfang ihrer Grundtexte, <strong>de</strong>r<br />

Lassberg - Züricher und <strong>de</strong>r Ambraser Hs. leicht ersichtlich<br />

machen, so mussten diese zugleich für <strong>de</strong>n erstrebten Zweck<br />

beson<strong>de</strong>rs geeignet erscheinen, da sie bisher das grösste Ansehen<br />

genossen und aus Zusammenstellung gera<strong>de</strong> dieser drei Hss. die<br />

wesentlich auf Verkürzung beruhen<strong>de</strong> Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Swsp.<br />

im allgemeinen genügend zu erkennen ist.<br />

Die Tafel beruht durchweg, so wesentliche Erleichterung mir<br />

auch die erwähnten Zusammenstellungen Homeyer's und Sachsse's<br />

gewährten, auf eigener Prüfung, wie sie in vielen Fällen schon<br />

durch die hier weitergehen<strong>de</strong> Zertheilung <strong>de</strong>r Senkenbergischen<br />

Ausgabe geboten war; auch <strong>de</strong>r erste Theil, für welchen ich<br />

schon in meiner frühern Arbeit S. 25 (137) eine ähnliche Tafel<br />

aufstellte, wur<strong>de</strong> revidirt, wobei sich mehrere Berichtigungen<br />

ergaben.<br />

Auch diese neue Vergleichung hat mir die früher gewonnene<br />

Ansicht von <strong>de</strong>r Stellung <strong>de</strong>r Rechtsbücher und ihrer Formen<br />

nur bestätigt.<br />

Die Mittelstellung <strong>de</strong>s Dsp. zwischen Ssp. und Swsp. betreffend<br />

macht die Tafel anschaulich, wie er nach Ordnung und<br />

Umfang seines Stoffes sich bald <strong>de</strong>m einen, bald <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>rn<br />

Rechtsbuche näher anschliesst, wie sein Mehr und Weniger gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Swsp. grossentheils durch <strong>de</strong>n Ssp. als ursprünglich<br />

erwiesen wird, wie <strong>de</strong>r Swsp. fast nichts mit <strong>de</strong>m Ssp. in Inhalt<br />

und Anordnung gemein hat, was er nicht <strong>de</strong>m Dsp. entnehmen<br />

konnte. So weit dieses Verhältniss hier überhaupt ersichtlich zu<br />

machen war, fin<strong>de</strong>t sich nur an zwei Stellen eine Ausnahme. Die<br />

Stellen Ssp. 3, 15 § 4 S>' .so radc und 3, 45 § 8 fin<strong>de</strong>n sich<br />

nicht im Dsp.; dagegen fin<strong>de</strong>n sich entsprechen<strong>de</strong> Stellen in allen<br />

Formen <strong>de</strong>s Swsp. und zwar nach ihrer Einordnung <strong>de</strong>m Ssp.<br />

genau entsprechend, so dass ein späterer Zusatz nicht anzuneh-

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