Deutschenspiegel 1274/1275 (Ficker 1859) - Koeblergerhard.de
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— XXV —<br />
erhalten habe; die Angaben über dieselbe stützen sich auf die<br />
Vergleichung mit <strong>de</strong>r Senkenbergischen Ausgabe, welche Ainann:<br />
Praestantiorum aliquot codicuin mss., qui Friburgi servantur, ad<br />
iurispru<strong>de</strong>ntiam spectantium notitia, fasc. 2. p. 19. gibt; vgl.<br />
meine frühere Arbeit 8. 133. 138 (249. 254). Liess sich weiter<br />
in <strong>de</strong>n Rubriken <strong>de</strong>r Ausgaben Lassbergs und Wackernagels<br />
zugleich die Ordnung und <strong>de</strong>r Umfang ihrer Grundtexte, <strong>de</strong>r<br />
Lassberg - Züricher und <strong>de</strong>r Ambraser Hs. leicht ersichtlich<br />
machen, so mussten diese zugleich für <strong>de</strong>n erstrebten Zweck<br />
beson<strong>de</strong>rs geeignet erscheinen, da sie bisher das grösste Ansehen<br />
genossen und aus Zusammenstellung gera<strong>de</strong> dieser drei Hss. die<br />
wesentlich auf Verkürzung beruhen<strong>de</strong> Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Swsp.<br />
im allgemeinen genügend zu erkennen ist.<br />
Die Tafel beruht durchweg, so wesentliche Erleichterung mir<br />
auch die erwähnten Zusammenstellungen Homeyer's und Sachsse's<br />
gewährten, auf eigener Prüfung, wie sie in vielen Fällen schon<br />
durch die hier weitergehen<strong>de</strong> Zertheilung <strong>de</strong>r Senkenbergischen<br />
Ausgabe geboten war; auch <strong>de</strong>r erste Theil, für welchen ich<br />
schon in meiner frühern Arbeit S. 25 (137) eine ähnliche Tafel<br />
aufstellte, wur<strong>de</strong> revidirt, wobei sich mehrere Berichtigungen<br />
ergaben.<br />
Auch diese neue Vergleichung hat mir die früher gewonnene<br />
Ansicht von <strong>de</strong>r Stellung <strong>de</strong>r Rechtsbücher und ihrer Formen<br />
nur bestätigt.<br />
Die Mittelstellung <strong>de</strong>s Dsp. zwischen Ssp. und Swsp. betreffend<br />
macht die Tafel anschaulich, wie er nach Ordnung und<br />
Umfang seines Stoffes sich bald <strong>de</strong>m einen, bald <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>rn<br />
Rechtsbuche näher anschliesst, wie sein Mehr und Weniger gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Swsp. grossentheils durch <strong>de</strong>n Ssp. als ursprünglich<br />
erwiesen wird, wie <strong>de</strong>r Swsp. fast nichts mit <strong>de</strong>m Ssp. in Inhalt<br />
und Anordnung gemein hat, was er nicht <strong>de</strong>m Dsp. entnehmen<br />
konnte. So weit dieses Verhältniss hier überhaupt ersichtlich zu<br />
machen war, fin<strong>de</strong>t sich nur an zwei Stellen eine Ausnahme. Die<br />
Stellen Ssp. 3, 15 § 4 S>' .so radc und 3, 45 § 8 fin<strong>de</strong>n sich<br />
nicht im Dsp.; dagegen fin<strong>de</strong>n sich entsprechen<strong>de</strong> Stellen in allen<br />
Formen <strong>de</strong>s Swsp. und zwar nach ihrer Einordnung <strong>de</strong>m Ssp.<br />
genau entsprechend, so dass ein späterer Zusatz nicht anzuneh-