Deutschenspiegel 1274/1275 (Ficker 1859) - Koeblergerhard.de
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— XII —<br />
unzweifelhaft von jenen son<strong>de</strong>rn und aus <strong>de</strong>m Texte beseitigen,<br />
so wür<strong>de</strong>n durch eine solche Herstellung <strong>de</strong>r ursprünglichsten<br />
Form natürlich auch die nächsten Zwecke aufs wesentlichste<br />
geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Eine solche Emendation aber mit <strong>de</strong>r Sicherheit<br />
durchzuführen, welche hier durchaus erfor<strong>de</strong>rlich wäre, soll<br />
sie nicht überhaupt ihren Zweck ganz verfehlen, scheint mir mit<br />
<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Hülfsmitteln unerreichbar. Eine zweite Hs. <strong>de</strong>s<br />
Dsp., welche allein hier <strong>de</strong>n erwünschten Anhaltspunkt bieten<br />
dürfte, ist nicht bekannt; nur von <strong>de</strong>n unwesentlichem Bestandteilen<br />
<strong>de</strong>s Rechtsbuches haben sich das Bruchstück <strong>de</strong>s Königebuchs<br />
und die Vorre<strong>de</strong> noch in Homeyers Hs. n. 330, die eingeflochtenen<br />
Gedichte <strong>de</strong>s Strickers ausser<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>r Freiburger<br />
Hs. n. 198 erhalten, nach welcher sie bei Lassberg Swsp. S. 18. 45<br />
abgedruckt sind. Für das Königebuch und die Reimvorre<strong>de</strong> ergibt<br />
sich, dass sie auch in jener Hs. wesentlich in <strong>de</strong>rselben Form<br />
vorliegen, wie im Dsp., also ein Beweis mehr, dass dieser trotz<br />
seiner Unvollkommenheit sich einiger Verbreitung zu erfreuen<br />
hatte, zumal manche Varianten zeigen, dass uns nicht Abschriften<br />
nächstverwandter Hss. vorliegen. Diese Varianten ergeben<br />
zugleich, dass manche Mängel <strong>de</strong>r uns vorliegen<strong>de</strong>n Hs. allerdings<br />
nicht <strong>de</strong>m Verfasser zur Last fallen; <strong>de</strong>nn zeigt zuweilen<br />
diese die entschie<strong>de</strong>n bessere Lesart, so ist das an<strong>de</strong>rerseits auch<br />
nicht selten'in n. 330 <strong>de</strong>r Fall. Für die Reimvorre<strong>de</strong> hat bereits<br />
Homeyer a. a. 0. S. 634 bezügliche Nachweisungen gegeben.<br />
Aehnlich gestaltet sich das Verhältniss im Königebuche. Nach<br />
einer gefälligen Mittheihing zeigt in <strong>de</strong>n in meiner frühern Arbeit<br />
S. 11 Q23) abgedruckten Stellen die Hs. 330 folgen<strong>de</strong> Abweichungen<br />
: Dsp. S. 26. Z. 19: <strong>de</strong>s helfe — amen fehlt. S. 30.<br />
Z. 12: also fehlt. Z. 15: gerichtet und gezierdt statt gezieret<br />
und — gereichet. Z. 22: vnbirdig st. vnwerig. Z. 9 v. u.:<br />
durh got fehlt. Z. 8 v. u.; oft st. dikche. Z. 7 v. u.: si geben<br />
st. in <strong>de</strong>n gewalt gegeben vor an<strong>de</strong>rn laevten. Z. 5 v. u.: grossen<br />
st. hohen. Z. 3 v. u.: vnd richtent — die hie genent fehlt.<br />
Z. 1 v. u.: was hinzugefügt nach bahjlonie. Das dürfte genügen,<br />
um im allgemeinen das Verhältniss bei<strong>de</strong>r Texte zu veranschaulichen.<br />
Für diese Stücke nun, bei welchen die Möglichkeit<br />
einer auf Vergleichung beruhen<strong>de</strong>n Emendation allerdings geboten