Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
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Financial Statements (1) | Konzernlagebericht<br />
IKS – Internes Kontrollsystem (Fortsetzung)<br />
er<strong>for</strong>derlichen Einzelwertberichtigung (EWB) obliegt dem Sanierer oder<br />
Abwickler im Rahmen des Impairment Measurements. Für die Berechnung<br />
der Höhe der zu bildenden EWB sind im Wesentlichen folgende<br />
in Arbeitsanweisungen definierte Faktoren zu berücksichtigen:<br />
– Finanzielle Verhältnisse des Kreditnehmers (Liquiditäts-, Einkommens-<br />
und Cashflow-Situation, Kapitaldienstfähigkeit sowie<br />
Eigenkapital)<br />
– Zukunftschancen und Risiken hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit<br />
– Erwartete Rückzahlungen (zum Beispiel vereinbarte Tilgungsleistungen<br />
über einen überschaubaren Zeitraum)<br />
– Sicherheitenwerte<br />
Der vom zuständigen Sanierer oder Abwickler erstellte Vorschlag zur<br />
Bildung einer EWB ist dem entsprechenden Kompetenzträger bzw.<br />
dem Loan Loss Provision Committee (LLP Committee) zur Genehmigung<br />
vorzulegen. Der Vorstand wird regelmäßig sowie anlassbezogen<br />
über die aktuelle Entwicklung der Risikovorsorge mittels eines Risikovorsorge-Reports<br />
in<strong>for</strong>miert.<br />
Die Bank nutzt zur Erfassung und Verwaltung der genehmigten<br />
Risikovorsorgebeträge das System IBV sowie das seit Ende 2011<br />
eingesetzte System IME. Daraus erfolgt im Zuge des Abschlusserstellungsprozesses<br />
die Aufbereitung und finale Buchung der<br />
Risikovorsorge im Rechnungswesen.<br />
Die Pauschalwertberichtigung nach HGB bzw. die Portfoliowertberichtigung<br />
nach IFRS werden zentral gemeinsam durch das Rechnungswesen<br />
und den Bereich CRO Central Functions ermittelt.<br />
Die rechnungslegungskon<strong>for</strong>me Ermittlung und Dokumentation von<br />
Rückstellungen im Nichtkreditgeschäft sind durch zentrale Arbeitsanweisungen<br />
aus dem Rechnungswesen geregelt. Nach Genehmigung<br />
gemäß vorgegebener Kompetenzregelungen erfolgt die endgültige<br />
Buchung zentral durch das Rechnungswesen.<br />
Die technische Systembetreuung für das Rechnungswesen und insbesondere<br />
bei der Abschlusserstellung ist an die in der UniCredit Gruppe<br />
für die IT verantwortliche Tochtergesellschaft UniCredit Business Integrated<br />
Solutions S.C.p.A. Zweigniederlassung Deutschland (UBIS; ab<br />
1. Januar 2012 Zusammenschluss der vormaligen UniCredit Global<br />
In<strong>for</strong>mation Services S.C.p.A. (UGIS) und der UniCredit Business Partners<br />
S.C.p.A. (UCBP)) ausgelagert. Die <strong>Über</strong>wachung der ausgelagerten<br />
Tätigkeiten aus technischer Sicht obliegt der dem CFO unterstellten<br />
Abteilung Regional Business Services (CFG1) mit der zentralen<br />
Betreuungseinheit Finance Tools im Bereich CFG (Data Governance).<br />
Die technischen Betreuungsprozesse der zentralen Betreuungseinheit<br />
sind in Arbeitsanweisungen geregelt. Die Sicherung und Archivierung<br />
der Datenbestände von rechnungsrelevanten Anwendungssystemen in<br />
der Zuständigkeit des CFO gemäß § 257 HGB in Verbindung mit<br />
§§ 238, 239 HGB sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
(GoB) werden durch die UBIS unter Aufsicht von CFG durchgeführt.<br />
Der er<strong>for</strong>derliche Zugriffsschutz vor unbefugten Zugriffen und die<br />
Einhaltung der Funktionstrennung bei der Nutzung von rechnungslegungsrelevanten<br />
Anwendungssystemen in der Zuständigkeit des CFO<br />
werden insbesondere über eine Beantragung und periodische <strong>Über</strong>wachung<br />
von Einzelrechten im Berechtigungscontrollingsystem ELSA<br />
sichergestellt. Für SAP-Rechte ist durchgängig eine Sondergenehmigung<br />
durch die fachliche Anwendungsbetreuung vorgesehen. Durch<br />
die Ausgestaltung als Einzelrecht erfolgt zwangsläufig eine Befristung<br />
auf maximal ein Jahr.<br />
Die Mitwirkung externer Dritter am fachlichen Abschlusserstellungsprozess<br />
erstreckt sich im Wesentlichen auf die Bewertung und Bilanzierung<br />
von Pensionsrückstellungen durch den externen Dienstleister<br />
Aon Hewitt GmbH.<br />
Dokumentation der Prozesse<br />
Als Konzerngesellschaft der UniCredit Gruppe ist die HVB Group<br />
verpflichtet, das italienische Gesetz 262 („Savings Law“ – Gesetz<br />
262/2005 und Gesetzesverordnung 303/2006–, angelehnt an das<br />
amerikanische Gesetz „Sarbanes-Oxley Act“) aus dem Jahr 2005<br />
zu beachten.<br />
In Verbindung mit den An<strong>for</strong>derungen aus Law 262 und den gesetzlichen<br />
Vorgaben aus BilMoG Corporate Governance wurde in der<br />
Umsetzung des IKS bei der HVB bereits eine Vielzahl von Prozessen<br />
der Finanzberichterstattung inklusive der darin enthaltenen Kontrollen<br />
dokumentiert. Die jeweiligen Prozessbeschreibungen umfassen detaillierte<br />
Darstellungen der einzelnen Prozessschritte sowie die von den<br />
Prozessen betroffenen Organisationseinheiten. Dabei werden Risikound<br />
Kontrollbeschreibungen einschließlich deren Bewertungen vorgenommen<br />
und dokumentiert.<br />
Bei der Risiko- und Kontrollanalyse liegt der Schwerpunkt in der<br />
Identifikation von für die Finanzberichterstattung relevanten Risiken<br />
und deren Bewertung. Das festgestellte Risikopotenzial wird durch<br />
definierte Kontrollschritte hinreichend gemindert. In regelmäßigen<br />
Stichproben werden der Nachweis über die Durchführung sowie die<br />
adäquate Dokumentation dieser Kontrollen erbracht. Führen die<br />
110 2012 Geschäftsbericht · <strong>HypoVereinsbank</strong>