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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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Financial Statements (2) | Konzernabschluss<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Fortsetzung)<br />

Objektive Hinweise stellen nur bereits eingetretene Ereignisse dar, nicht zukünftig erwartete Ereignisse.<br />

Nachfolgend wird die Bestimmung einer Wertminderung für jede relevante Kategorie beschrieben.<br />

Bei Krediten und Forderungen liegt ein objektiver Hinweis auf ein Impairment vor, sofern ein Ausfall gemäß der Ausfalldefinition nach Basel II bzw. der<br />

SolvV eingetreten ist. Dies ist gegeben, wenn der Kreditnehmer entweder mindestens 90 Tage im Zahlungsverzug ist oder wenn die HVB annimmt, dass<br />

der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommen kann, ohne dass Verwertungsmaßnahmen ergriffen werden. Als Ausfallereignis<br />

gelten diesbezüglich insbesondere neben einem 90-Tage-Zahlungsverzug die Beantragung oder Eröffnung von Insolvenzverfahren, die Erwartung<br />

von Zahlungsschwierigkeiten als Ergebnis des Kreditüberwachungsprozesses oder aber die Notwendigkeit von Sanierungs- oder Verwertungsmaßnahmen<br />

wie zum Beispiel die Kündigung der Forderung, die Zinslosstellung selbiger oder die Zwangsvollstreckung von Sicherheiten durch die HVB.<br />

Maßgeblich ist die Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers mittels interner Ratingverfahren. Diese wird periodisch bzw. bei Eintritt negativer Ereignisse<br />

überprüft. Ein 90-tägiger Zahlungsverzug des Kreditnehmers gilt als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung und führt zeitnah als Eintritt eines<br />

negativen Ereignisses in Bezug auf den Kreditnehmer ebenfalls zur <strong>Über</strong>prüfung seines individuellen Ratings. Auf Basis interner Verfahren wird die Klassifizierung<br />

des Kreditnehmers in „ausgefallen“ bzw. „nicht ausgefallen“ aktualisiert. Im Ergebnis erfolgt die Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers immer im<br />

Hinblick auf seine Fähigkeit, ausstehende Verbindlichkeiten auch erfüllen zu können.<br />

Die Beurteilung der Bonität des Kreditnehmers bzw. seiner Fähigkeit, ausstehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, erfolgt grundsätzlich unabhängig<br />

von der Tatsache, ob der Kreditnehmer bereits mit Zahlungen in Verzug ist oder nicht. Ein Zahlungsverzug stellt lediglich einen Indikator dar, die Bonität<br />

des Kreditnehmers anlassbezogen zu verifizieren. Damit führt eine mögliche Stundungsvereinbarung zur Vermeidung eines Zahlungsverzugs nicht automatisch<br />

dazu, dass die Bank Wertminderungen nicht berücksichtigt. Sofern eine Stundung bzw. Konditionsanpassung (zum Beispiel Zinslosstellung,<br />

Stundung von Tilgungszahlungen, Verzicht auf Covenant-Klauseln usw.) bonitätsbedingt erfolgt, führt dies als eigenständiger Impairmenttrigger zu einer<br />

Prüfung, ob eine Wertberichtigung zu bilden ist. Eine reine Stundung von Zahlungsverpflichtungen hat kaum Einfluss auf die Finanzlage des Kreditnehmers<br />

und seine Fähigkeit, ausstehende Verbindlichkeiten auch vollständig bedienen zu können. Sollte ein Kreditnehmer nicht in der Lage sein, alle ausstehenden<br />

Verpflichtungen zu erfüllen, ändert eine Stundung der fälligen Verbindlichkeiten die Gesamtsituation nicht. Eine Stundung reduziert weder die<br />

Höhe der Zahlungsverpflichtungen noch beeinflusst sie die Höhe der Zahlungseingänge des Kreditnehmers.<br />

Sofern die Bank aus bonitätsbedingten Gründen auf Zahlungen durch den Kreditnehmer verzichtet (zum Beispiel Verzicht auf Gebühren, Reduzierung der<br />

vertrag lichen Zinsen usw.) stellt ein solcher Verzicht einen objektiven Hinweis auf einen Ausfall des Kreditnehmers dar. Die Ausbuchung von solchen, der<br />

Bank zustehenden Zahlungen, bedingt durch einen ausgesprochenen Verzicht wird erfolgswirksam als Wertminderung erfasst, sofern hierfür nicht bereits<br />

in der Vergangenheit eine Wertberichtigung gebildet wurde oder aufgrund des Ausfalls des Kreditnehmers auf die Vereinnahmung verzichtet wurde (zum<br />

Beispiel im Rahmen einer Zinslosstellung).<br />

Eine Wertminderung ergibt sich in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Die künftigen<br />

Cashflows sind unter Berücksichtigung der eingetretenen Ereignisse (objektive Hinweise) zu bestimmen. Die erwarteten künftigen Cashflows können<br />

sich aus den noch erwarteten Tilgungs- und/oder Zinszahlungen sowie aus den Erlösen der Verwertung von Sicherheiten zusammensetzen. In Höhe der<br />

so festgestellten Wertminderung wird eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Bank hat zur Ermittlung der Einzelwertberichtigung von ausgefallenen<br />

Forderungen die Verfahren zur Schätzung des erwarteten Zeitpunkts von Zahlungseingängen und deren Diskontierung präzisiert. Aus dieser prospektiven<br />

Umstellung der Schätzungen des Barwerts von erwarteten Zahlungseingängen hat sich ein Ertrag in Höhe von 86 Mio € (Auflösung der Risikovorsorge) zum<br />

Jahresende 2012 ergeben.<br />

Sofern eine Forderung als uneinbringlich angesehen wird, erfolgt eine Direktabschreibung, die zur Ausbuchung der Forderung führt.<br />

Bei HtM-Finanzinstrumenten wird analog vorgegangen.<br />

Für Kredit<strong>for</strong>derungen wird die so ermittelte Wertberichtigung auf einem Wertberichtigungskonto gebucht, das den Buchwert der Forderung auf der<br />

Aktivseite mindert. Im Falle von Wertpapieren reduziert eine Wertminderung direkt den Buchwert des Wertpapiers.<br />

Für Finanzgarantien wird eine mögliche Wertminderung analog ermittelt, die Wertberichtigung wird als Rückstellung bilanziert.<br />

138 2012 Geschäftsbericht · <strong>HypoVereinsbank</strong>

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