Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
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durch. Dieser beinhaltet neben der <strong>Über</strong>wachung der Mitarbeitergeschäfte<br />
und Handelsaktivitäten der Bank auch diverse Zweitkontrollen<br />
zu sämtlichen Bereichen, die Compliance abdeckt. Die Ergebnisse<br />
der Kontrollen und Prüfungen werden direkt an den Vorstand bzw.<br />
Aufsichtsrat berichtet, ebenso wie Compliance-Maßnahmen, Probleme<br />
sowie der aktuelle Stand der Compliance in der Bank.<br />
Das Management der rechtlichen Risiken erfolgt durch den Bereich<br />
Legal, Corporate Affairs & Documentation (LCD) für Rechtsthemen für<br />
alle Bereiche der HVB Group. Ausnahmen sind das die Steuerposition<br />
der Bank betreffende Steuerrecht, das Arbeitsrecht (ausgenommen<br />
Rechtsstreitigkeiten) sowie die unter dem Begriff Compliance gefassten<br />
Rechtsgebiete.<br />
Im Folgenden wird auf einzelne rechtliche Risiken eingegangen:<br />
Rechtliche Risiken/Schiedsverfahren<br />
Die HVB und andere zum Teilkonzern der HVB gehörende Gesellschaften<br />
sind an rechtlichen Verfahren beteiligt. Nachfolgend werden<br />
anhängige Verfahren gegen die HVB bzw. zum Teilkonzern der HVB<br />
gehörende Gesellschaften, die einen Streitwert von mehr als<br />
50 Mio € haben oder aus anderen Gründen für die HVB von<br />
Bedeutung sind, zusammenfassend dargestellt.<br />
Die HVB ist verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtsrechtlichen<br />
Vorgaben unter anderem in Bezug auf die Vermeidung<br />
von Interessenkonflikten, Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche<br />
sowie Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz zu<br />
beachten. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu zusätzlichen<br />
Gerichtsprozessen und Untersuchungen sowie zu Schadensersatzansprüchen,<br />
Bußgeldern oder anderen Geldstrafen zulasten der HVB<br />
führen. In vielen Fällen sind der Ausgang der Verfahren und die Höhe<br />
eines potenziellen Verlusts mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Zu<br />
diesen Fällen gehören auch Strafverfahren und behördliche Verfahren<br />
sowie die Geltendmachung von Ansprüchen, bei denen die Anspruchshöhe<br />
von dem jeweiligen Anspruchsteller nicht beziffert wird.<br />
Für alle Rechtsfälle, bei denen die Höhe eines potenziellen Verlusts<br />
verlässlich geschätzt werden kann und bei denen ein solcher Verlust<br />
als wahrscheinlich angesehen wird, sind angemessene Rückstellungen<br />
gebildet worden, die die jeweiligen Umstände berücksichtigen<br />
und mit den bei der HVB angewandten Rechnungslegungsvorschriften<br />
nach IAS übereinstimmen.<br />
Verfahren Medien- und andere geschlossene Fonds<br />
Zahlreiche Anleger, die in den Medienfonds VIP 4 GmbH & Co. KG<br />
investierten, haben Klagen gegen die HVB erhoben. Die HVB hat den<br />
Fonds nicht vertrieben, aber an alle Anleger Anteilsfinanzierungsdarlehen<br />
in Höhe eines Teils der Beteiligungssumme ausgereicht; außerdem<br />
hat die HVB zur Absicherung des Fonds verschiedene Zahlungsverpflichtungen<br />
von Filmvertriebsunternehmen gegenüber dem Fonds<br />
im Wege einer Schuldübernahme übernommen.<br />
Die Anleger, die in den Medienfonds investierten, erzielten ursprünglich<br />
durch die Beteiligung unter anderem gewisse Steuervorteile, die<br />
später von der Finanzverwaltung widerrufen wurden. Am 30. Dezember<br />
2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Musterverfahren<br />
nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)<br />
festgestellt, dass der Prospekt hinsichtlich der Beschreibung des<br />
steuerlichen Anerkennungsrisikos, des Verlustrisikos und der Prognoserechnung<br />
des Fonds unrichtig gewesen sei. Nach Ansicht des<br />
Gerichts ist die HVB neben dem Initiator des Medienfonds für diese<br />
Unrichtigkeit mitverantwortlich. Die HVB hat gegen das Urteil Rechtsmittel<br />
beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die endgültige Entscheidung<br />
in diesem Verfahren betrifft nur noch wenige anhängige<br />
Streitfälle, da mit der überwiegenden Mehrheit der Anleger bereits<br />
ein Vergleich abgeschlossen wurde. In den neben den Zivilverfahren<br />
anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten liegt noch kein rechtskräftiges<br />
Urteil zu der Frage vor, ob die steuerlichen Vorteile rechtmäßig<br />
widerrufen wurden.<br />
Darüber hinaus sind einige Klagen von Anlegern anhängig, die andere<br />
geschlossene Fonds (überwiegend Medienfonds, aber auch andere<br />
Anlage<strong>for</strong>men) betreffen. Der wirtschaftliche Hintergrund dieser<br />
Verfahren besteht häufig in der geänderten Auffassung der Steuerbehörden<br />
zu ursprünglich gewährten Steuervorteilen. Die Kläger<br />
begründen ihre Ansprüche unter anderem mit angeblicher Falschberatung<br />
und/oder mit vermeintlicher Fehlerhaftigkeit der Prospekte.<br />
Sie <strong>for</strong>dern von der HVB die Rückerstattung ihrer Kapitaleinlage und<br />
bieten dieser im Gegenzug die <strong>Über</strong>tragung der entsprechenden<br />
Fondsanteile an.<br />
<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 95