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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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durch. Dieser beinhaltet neben der <strong>Über</strong>wachung der Mitarbeitergeschäfte<br />

und Handelsaktivitäten der Bank auch diverse Zweitkontrollen<br />

zu sämtlichen Bereichen, die Compliance abdeckt. Die Ergebnisse<br />

der Kontrollen und Prüfungen werden direkt an den Vorstand bzw.<br />

Aufsichtsrat berichtet, ebenso wie Compliance-Maßnahmen, Probleme<br />

sowie der aktuelle Stand der Compliance in der Bank.<br />

Das Management der rechtlichen Risiken erfolgt durch den Bereich<br />

Legal, Corporate Affairs & Documentation (LCD) für Rechtsthemen für<br />

alle Bereiche der HVB Group. Ausnahmen sind das die Steuerposition<br />

der Bank betreffende Steuerrecht, das Arbeitsrecht (ausgenommen<br />

Rechtsstreitigkeiten) sowie die unter dem Begriff Compliance gefassten<br />

Rechtsgebiete.<br />

Im Folgenden wird auf einzelne rechtliche Risiken eingegangen:<br />

Rechtliche Risiken/Schiedsverfahren<br />

Die HVB und andere zum Teilkonzern der HVB gehörende Gesellschaften<br />

sind an rechtlichen Verfahren beteiligt. Nachfolgend werden<br />

anhängige Verfahren gegen die HVB bzw. zum Teilkonzern der HVB<br />

gehörende Gesellschaften, die einen Streitwert von mehr als<br />

50 Mio € haben oder aus anderen Gründen für die HVB von<br />

Bedeutung sind, zusammenfassend dargestellt.<br />

Die HVB ist verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen und aufsichtsrechtlichen<br />

Vorgaben unter anderem in Bezug auf die Vermeidung<br />

von Interessenkonflikten, Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche<br />

sowie Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz zu<br />

beachten. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu zusätzlichen<br />

Gerichtsprozessen und Untersuchungen sowie zu Schadensersatzansprüchen,<br />

Bußgeldern oder anderen Geldstrafen zulasten der HVB<br />

führen. In vielen Fällen sind der Ausgang der Verfahren und die Höhe<br />

eines potenziellen Verlusts mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Zu<br />

diesen Fällen gehören auch Strafverfahren und behördliche Verfahren<br />

sowie die Geltendmachung von Ansprüchen, bei denen die Anspruchshöhe<br />

von dem jeweiligen Anspruchsteller nicht beziffert wird.<br />

Für alle Rechtsfälle, bei denen die Höhe eines potenziellen Verlusts<br />

verlässlich geschätzt werden kann und bei denen ein solcher Verlust<br />

als wahrscheinlich angesehen wird, sind angemessene Rückstellungen<br />

gebildet worden, die die jeweiligen Umstände berücksichtigen<br />

und mit den bei der HVB angewandten Rechnungslegungsvorschriften<br />

nach IAS übereinstimmen.<br />

Verfahren Medien- und andere geschlossene Fonds<br />

Zahlreiche Anleger, die in den Medienfonds VIP 4 GmbH & Co. KG<br />

investierten, haben Klagen gegen die HVB erhoben. Die HVB hat den<br />

Fonds nicht vertrieben, aber an alle Anleger Anteilsfinanzierungsdarlehen<br />

in Höhe eines Teils der Beteiligungssumme ausgereicht; außerdem<br />

hat die HVB zur Absicherung des Fonds verschiedene Zahlungsverpflichtungen<br />

von Filmvertriebsunternehmen gegenüber dem Fonds<br />

im Wege einer Schuldübernahme übernommen.<br />

Die Anleger, die in den Medienfonds investierten, erzielten ursprünglich<br />

durch die Beteiligung unter anderem gewisse Steuervorteile, die<br />

später von der Finanzverwaltung widerrufen wurden. Am 30. Dezember<br />

2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Musterverfahren<br />

nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)<br />

festgestellt, dass der Prospekt hinsichtlich der Beschreibung des<br />

steuerlichen Anerkennungsrisikos, des Verlustrisikos und der Prognoserechnung<br />

des Fonds unrichtig gewesen sei. Nach Ansicht des<br />

Gerichts ist die HVB neben dem Initiator des Medienfonds für diese<br />

Unrichtigkeit mitverantwortlich. Die HVB hat gegen das Urteil Rechtsmittel<br />

beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die endgültige Entscheidung<br />

in diesem Verfahren betrifft nur noch wenige anhängige<br />

Streitfälle, da mit der überwiegenden Mehrheit der Anleger bereits<br />

ein Vergleich abgeschlossen wurde. In den neben den Zivilverfahren<br />

anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten liegt noch kein rechtskräftiges<br />

Urteil zu der Frage vor, ob die steuerlichen Vorteile rechtmäßig<br />

widerrufen wurden.<br />

Darüber hinaus sind einige Klagen von Anlegern anhängig, die andere<br />

geschlossene Fonds (überwiegend Medienfonds, aber auch andere<br />

Anlage<strong>for</strong>men) betreffen. Der wirtschaftliche Hintergrund dieser<br />

Verfahren besteht häufig in der geänderten Auffassung der Steuerbehörden<br />

zu ursprünglich gewährten Steuervorteilen. Die Kläger<br />

begründen ihre Ansprüche unter anderem mit angeblicher Falschberatung<br />

und/oder mit vermeintlicher Fehlerhaftigkeit der Prospekte.<br />

Sie <strong>for</strong>dern von der HVB die Rückerstattung ihrer Kapitaleinlage und<br />

bieten dieser im Gegenzug die <strong>Über</strong>tragung der entsprechenden<br />

Fondsanteile an.<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 95

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