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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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Financial Statements (2) | Konzernabschluss<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Fortsetzung)<br />

Hiervon wurden von der EU in europäisches Recht übernommen:<br />

– Änderungen zu IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures – Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities“. Die Bestimmungen sind erstmalig<br />

verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

– IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“<br />

– IFRS 11 „Joint Arrangements“<br />

– IFRS 12 „Disclosures of Interests in Other Entities“<br />

– IAS 27 „Separate Financial Statements“ (überarbeitete Fassung)<br />

– IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“ (überarbeitete Fassung). Die Bestimmungen sind für EU-Unternehmen erstmalig verpflichtend<br />

anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.<br />

– IFRS 13 „Fair Value Measurement“. Die Bestimmungen sind erstmalig verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2013 beginnen.<br />

– Änderung zu IAS 1 „Presentation of Financial Statements – Other Comprehensive Income“. Die Bestimmungen sind erstmalig verpflichtend anzuwenden<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen.<br />

– Änderungen zu IAS 12 „Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets“. Die Bestimmungen sind für EU-Unternehmen erstmalig verpflichtend anzuwenden<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

– Änderungen zu IAS 19 „Employee Benefits“. Die Bestimmungen sind erstmalig verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2013 beginnen.<br />

– Änderungen zu IAS 32 „Financial Instruments: Presentation – Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities“. Die Bestimmungen sind erstmalig<br />

verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.<br />

Hiervon wurden von der EU noch nicht in europäisches Recht übernommen:<br />

– IFRS 9 „Financial Instruments and subsequent amendments to IFRS 9 and IFRS 7“. Die Bestimmungen sind erstmalig verpflichtend anzuwenden für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.<br />

– Änderungen zu den Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 – „Transition Guidance“. Diese <strong>Über</strong>gangsregelungen sind erstmalig<br />

verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

– Änderungen zu den Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 – „Investment Entities“. Die Konsolidierungsregelungen für Investment<br />

Entities sind erstmalig verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.<br />

– „Annual Improvements to IFRSs 2009–2011“. Diese geringfügigen Änderungen oder Berichtigungen zu verschiedenen bestehenden Standards sind<br />

erstmalig verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.<br />

Durch den neuen Standard IFRS 9 „Financial Instruments“, der erst teilweise durch das IASB veröffentlicht und von der EU noch nicht in europäisches<br />

Recht trans<strong>for</strong>miert ist und dessen Gesamt-Einführungszeitpunkt auf den 1. Januar 2015 festgelegt wurde, werden sich signifikante Effekte auf die Bilanzierung<br />

und Bewertung von Finanzinstrumenten ergeben. Die Auswirkungen werden noch geprüft. Auch die künftigen neuen Konsolidierungsvorschriften<br />

(IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27, IAS 28) und der neue einheitliche Standard IFRS 13 zu „Fair Value Measurement“ sind von beträchtlicher Relevanz.<br />

Demgegenüber erwarten wir aus den anderen künftig anzuwendenden Standardänderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.<br />

5 Konsolidierungskreis<br />

Der Konsolidierungskreis der HVB Group umfasst 169 Tochterunternehmen (Vorjahr: 169). Im Konsolidierungskreis sind darüber hinaus 25 Gesellschaften<br />

und Sondervermögen (Vorjahr: 33) enthalten, die gemäß SIC-12 als Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities) konsolidierungspflichtig sind.<br />

Den Kreis der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften haben wir nach Wesentlichkeitskriterien festgelegt. Darüber hinaus werden aufgrund der Vorschriften<br />

der regulatorischen Aufsichtsbehörden in der UniCredit Gruppe auch kleinere Gesellschaften unterhalb der Wesentlichkeitsgrenzen konsolidiert.<br />

Um Abstimm- und <strong>Über</strong>leitungsprobleme zu vermeiden, haben wir <strong>uns</strong> dazu entschlossen, den Konsolidierungskreis schrittweise zu erweitern. Die vollkonsolidierten<br />

Tochtergesellschaften haben ihren Jahresabschluss grundsätzlich zum 31. Dezember 2012 aufgestellt.<br />

128 2012 Geschäftsbericht · <strong>HypoVereinsbank</strong>

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