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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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Financial Statements (1) | Konzernlagebericht<br />

Risk Report (Fortsetzung)<br />

Bezogen auf einen Publikumsfonds, welcher in Heizkraftwerke investiert<br />

hat, haben einige Anleger einen Antrag nach dem Kapitalanleger-<br />

Musterverfahrensgesetz gestellt. Das Oberlandesgericht München<br />

wird sich mit der Frage der Prospekthaftung auseinandersetzen. Die<br />

HVB prüft derzeit die gestellten Anträge.<br />

Immobilienfinanzierungen/Finanzierung des<br />

Erwerbs von Immobilienfonds<br />

In zahlreichen Fällen bestreiten Kunden ihre Zahlungsverpflichtung<br />

aus zum Zwecke des Erwerbs einer Immobilie abgeschlossenen<br />

Darlehensverträgen. Nach den gesetzlichen Regeln und der dazu entwickelten<br />

ständigen Rechtsprechung des BGH muss der Kunde die<br />

Voraussetzungen für einen Wegfall des Rückzahlungsanspruchs<br />

beweisen. Nach den bisherigen Erfahrungen geht die HVB davon aus,<br />

dass aus solchen Fällen rechtliche Risiken nicht entstehen dürften.<br />

Die Rechtsprechung des BGH bestätigt auch die bislang schon engen<br />

Voraussetzungen einer möglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht<br />

der Bank. Nur in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens<br />

zwischen der Bank und aufseiten des Verkäufers tätigen Personen,<br />

verbunden mit einer Täuschung des Kunden durch diese Personen,<br />

sowie in Fällen, in denen die Bank ihren Kunden im Hinblick auf den<br />

Erwerb der Immobilie beraten hat und von dem Verkäufer eine Provision<br />

für den Verkauf der Immobilie erhalten hat, kann eine Haftung<br />

der Bank nicht ausgeschlossen werden. Negative Auswirkungen auf<br />

die HVB sind nach den bisherigen Erfahrungen allerdings auch insoweit<br />

nicht zu erwarten.<br />

Finanziert die Bank dem Kreditnehmer den Erwerb von Anteilen an<br />

Immobilienfonds und handelt es sich um einen Kredit, der nicht<br />

grundschuldgesichert ist, kann der Kreditnehmer – wenn es sich um<br />

ein verbundenes Geschäft handelt – dem Rückzahlungsanspruch des<br />

finanzierenden Instituts Einwendungen entgegenhalten, die ihm aufgrund<br />

von Falschberatung gegen den Verkäufer oder Vermittler der<br />

Fondsanteile zustehen. Daher hat die Bank dann keinen Darlehensrückzahlungsanspruch<br />

gegen den Kunden, wenn die Bank sich der<br />

Vertriebsorganisation des Vermittlers der Fondsanteile bedient hat,<br />

das Darlehen unmittelbar an die Fondsgesellschaft ausbezahlt wurde<br />

und der Anleger bei Erwerb seiner Beteiligung getäuscht wurde oder<br />

wenn dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht zusteht. Das Vorliegen<br />

dieser Voraussetzungen hätte der Kreditnehmer im Einzelfall zu<br />

beweisen. Aus heutiger Sicht geht die HVB davon aus, dass derartige<br />

Umstände allenfalls in Ausnahmefällen gegeben sein können.<br />

Klageverfahren im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten<br />

Aufgrund der nach wie vor instabilen Verhältnisse an den Finanzmärkten<br />

ist die Anzahl der Beschwerden von Kunden, die in von der<br />

Krise negativ betroffene Wertpapiere investiert haben, unverändert<br />

hoch. Einige Kunden haben rechtliche Schritte im Zusammenhang<br />

mit entsprechenden Verlusten bei Wertpapiergeschäften ergriffen<br />

und begründen ihre Ansprüche insbesondere mit angeblich nicht<br />

anlegergerechter Aufklärung, nicht anlagegerechter Beratung oder<br />

mit einer angeblich negativen Entwicklung von Wertpapieren aus<br />

anderen Geschäften.<br />

Beschwerden und Klageverfahren von Kunden, die aufgrund von<br />

Derivategeschäften Verluste erlitten haben oder deren Derivategeschäfte<br />

derzeit einen negativen Marktwert haben, haben ebenfalls<br />

deutlich zugenommen. Zur Begründung wird unter anderem vorgetragen,<br />

dass die Bank die Kunden angeblich nicht ausreichend über<br />

das jeweilige Geschäft und die mit derartigen Transaktionen verbundenen<br />

möglichen Risiken aufgeklärt habe. Allgemein besteht eine<br />

Tendenz zu anlegerfreundlichen Entscheidungen der Gerichte bei<br />

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Derivategeschäften. Jüngste<br />

Entscheidungen bestätigen diese Tendenz, zeigen aber auch, dass<br />

die Charakteristika des jeweiligen Produkts sowie die Umstände des<br />

jeweiligen Einzelfalls entscheidend sind. Die Rechtsprechung ist<br />

daher uneinheitlich, wobei die Anwendung der Verjährung nach<br />

§ 37a WpHG a.F. ausschlaggebend sein dürfte.<br />

Gegen eine Vielzahl von Mitgliedern eines Underwriting-Konsortiums,<br />

darunter auch gegen UniCredit Capital Markets Inc. (UCCM), wurde<br />

zwischenzeitlich eine Class Action erhoben. Hintergrund dieser<br />

Class Action sind von der Bank of America emittierte MBS-Papiere.<br />

Aus Sicht der HVB ist die Klage unbegründet und UCCM wird sich<br />

gegen die Klage verteidigen.<br />

Verfahren im Zusammenhang mit Steuergutschriften<br />

In den Jahren 2006 bis 2008 hatte ein Kunde der HVB zahlreiche<br />

Geschäfte abgeschlossen in der Erwartung, Kapitalertragsteuergutschriften<br />

auf Dividenden deutscher Aktien zu erhalten, die in zeitlicher<br />

Nähe zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung gehandelt wurden.<br />

In Folge einer Steuerprüfung beim Kunden <strong>for</strong>derten die Steuerbehörden<br />

vom Kunden die Rückzahlung gewährter Kapitalertragsteuergutschriften.<br />

Die Steuer<strong>for</strong>derung beläuft sich einschließlich Zinsen auf<br />

zusammen rund 124 Mio €. Der Kunde und sein Steuerberater gehen<br />

gegen die Auffassung der Steuerbehörde vor. Der Kunde hat außerdem<br />

Klage gegen die HVB erhoben und verlangt von der Bank vollständige<br />

Freistellung von etwaigen Zahlungsverpflichtungen in<br />

diesem Zusammenhang.<br />

96 2012 Geschäftsbericht · <strong>HypoVereinsbank</strong>

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