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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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HtM-Finanzinstrumente<br />

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held to Maturity = HtM) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />

Zahlungen und fester Laufzeit, bei denen die Absicht und die Fähigkeit zum Halten bis zur Endfälligkeit besteht, es sei denn, sie werden in die<br />

Kategorie aFVtPL, Kredite und Forderungen oder AfS klassifiziert. Im Rahmen der Beurteilung, ob die Halteabsicht bis zur Endfälligkeit gegeben ist und ein<br />

vorheriger Wiederverkauf ausgeschlossen werden kann, gehen wir sehr restriktiv vor, so dass nur im Ausnahmefall eine Klassifizierung als HtM vorgenommen<br />

wird. Im Rahmen der Klassifizierung als HtM-Finanzinstrumente stellen wir sicher, dass die Instrumente vor dem Hintergrund von Liquiditätsüberlegungen<br />

bis zur Endfälligkeit gehalten werden können. HtM-Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert<br />

inklusive Berücksichtigung von Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu <strong>for</strong>tgeführten Anschaffungskosten bewertet, Agio- und Disagiobeträge<br />

werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Zinsergebnis vereinnahmt.<br />

AfS-Finanzinstrumente<br />

Alle übrigen nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte fallen unter die Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere und Forderungen<br />

(Available <strong>for</strong> Sale = AfS). Innerhalb dieser Kategorie wird zwischen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und einer Bewertung zu Anschaffungskosten<br />

unterschieden:<br />

– Fremdkapitalinstrumente sowie Eigenkapitalinstrumente, deren beizulegender Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann, werden zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und <strong>for</strong>tgeführten Anschaffungskosten wird so lange erfolgsneutral<br />

in einer gesonderten Position des Eigenkapitals ausgewiesen (AfS-Rücklage), bis der Vermögenswert veräußert wird oder eine erfolgswirksame Wertminderung<br />

eintritt. Für Fremdkapitalinstrumente werden Agien und Disagien über die Laufzeit erfolgswirksam im Zinsergebnis abgegrenzt.<br />

– Eigenkapitalinstrumente, für welche kein auf einem aktiven Markt notierter Preis existiert und deren beizulegender Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt<br />

werden kann, werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Dies betrifft neben nicht börsennotierten Unternehmensanteilen vor allem Investments<br />

in Private Equity Funds, die wir zu Anschaffungskosten bewerten. Für diese Eigenkapitalinstrumente ist ein beizulegender Zeitwert nicht zuverlässig<br />

ermittelbar, da kein aktiver Handel in diesen Instrumenten erfolgt und insbesondere im Bezug auf Investments in Private Equity Funds die Bank als<br />

Anteilseigner mit einer niedrigen Anteilsquote nicht ausreichend Einfluss besitzt, um die für eine modellbasierte Fair-Value-Ermittlung notwendigen<br />

Daten zeitnah zu erhalten. Entsprechend entfällt ein Ausweis in der AfS-Rücklage.<br />

Erfolgswirksame Ergebnisse aus AfS-Finanzinstrumenten werden mit Ausnahme des Ergebniseffektes aus der Währungsumrechnung von monetären<br />

AfS-Instrumenten im Finanzanlageergebnis (siehe Note 41) erfasst.<br />

Ermittlung des Fair Values<br />

Für Finanzinstrumente, die zum Fair Value zu bewerten sind, können wir den Fair Value grundsätzlich verlässlich ermitteln. Der Fair Value ist definiert als<br />

der Preis, zu dem ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit im Rahmen einer Transaktion zwischen sachverständigen und vertragswilligen Geschäftspartnern<br />

(ausgenommen im Rahmen eines Zwangsverkaufs oder einer Notabwicklung) zum Bilanzstichtag ausgetauscht werden könnte.<br />

Die Ermittlung des Fair Values erfolgt nach folgender Bewertungshierarchie (IAS 39.48 ff. in Verbindung mit IAS 39.AG 71 ff.):<br />

Notierte Preise auf einem aktiven Markt als beizulegender Zeitwert:<br />

– Preise am Abschlussstichtag<br />

– Preise kurz vor dem Abschlussstichtag, die anzupassen sind, soweit sich die wirtschaftlichen Rahmendaten seit dem Tag der Preisbestimmung<br />

wesentlich verändert haben<br />

Ableitung des beizulegenden Zeitwerts anhand von Bewertungsmethoden bei Fehlen eines aktiven Marktes:<br />

– Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern für ein identisches<br />

Finanzinstrument<br />

– Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments<br />

– Anwendung von Bewertungsmodellen (zum Beispiel Diskontierung erwarteter Zahlungsströme, Optionspreismodelle oder sonstige von Marktteilnehmern<br />

für die Bewertung dieses Finanzinstruments üblicherweise verwendete Bewertungsmodelle) unter weitestgehender Heranziehung marktüblicher<br />

Bewertungsparameter. Sofern im Ausnahmefall preisrelevante Faktoren nicht als eigenständiger Parameter in das Modell einfließen, wird diesen<br />

Faktoren durch Ansatz einer Modellreserve Rechnung getragen.<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 133

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