Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
HtM-Finanzinstrumente<br />
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held to Maturity = HtM) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />
Zahlungen und fester Laufzeit, bei denen die Absicht und die Fähigkeit zum Halten bis zur Endfälligkeit besteht, es sei denn, sie werden in die<br />
Kategorie aFVtPL, Kredite und Forderungen oder AfS klassifiziert. Im Rahmen der Beurteilung, ob die Halteabsicht bis zur Endfälligkeit gegeben ist und ein<br />
vorheriger Wiederverkauf ausgeschlossen werden kann, gehen wir sehr restriktiv vor, so dass nur im Ausnahmefall eine Klassifizierung als HtM vorgenommen<br />
wird. Im Rahmen der Klassifizierung als HtM-Finanzinstrumente stellen wir sicher, dass die Instrumente vor dem Hintergrund von Liquiditätsüberlegungen<br />
bis zur Endfälligkeit gehalten werden können. HtM-Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert<br />
inklusive Berücksichtigung von Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu <strong>for</strong>tgeführten Anschaffungskosten bewertet, Agio- und Disagiobeträge<br />
werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Zinsergebnis vereinnahmt.<br />
AfS-Finanzinstrumente<br />
Alle übrigen nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte fallen unter die Kategorie der zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere und Forderungen<br />
(Available <strong>for</strong> Sale = AfS). Innerhalb dieser Kategorie wird zwischen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und einer Bewertung zu Anschaffungskosten<br />
unterschieden:<br />
– Fremdkapitalinstrumente sowie Eigenkapitalinstrumente, deren beizulegender Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann, werden zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und <strong>for</strong>tgeführten Anschaffungskosten wird so lange erfolgsneutral<br />
in einer gesonderten Position des Eigenkapitals ausgewiesen (AfS-Rücklage), bis der Vermögenswert veräußert wird oder eine erfolgswirksame Wertminderung<br />
eintritt. Für Fremdkapitalinstrumente werden Agien und Disagien über die Laufzeit erfolgswirksam im Zinsergebnis abgegrenzt.<br />
– Eigenkapitalinstrumente, für welche kein auf einem aktiven Markt notierter Preis existiert und deren beizulegender Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt<br />
werden kann, werden zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Dies betrifft neben nicht börsennotierten Unternehmensanteilen vor allem Investments<br />
in Private Equity Funds, die wir zu Anschaffungskosten bewerten. Für diese Eigenkapitalinstrumente ist ein beizulegender Zeitwert nicht zuverlässig<br />
ermittelbar, da kein aktiver Handel in diesen Instrumenten erfolgt und insbesondere im Bezug auf Investments in Private Equity Funds die Bank als<br />
Anteilseigner mit einer niedrigen Anteilsquote nicht ausreichend Einfluss besitzt, um die für eine modellbasierte Fair-Value-Ermittlung notwendigen<br />
Daten zeitnah zu erhalten. Entsprechend entfällt ein Ausweis in der AfS-Rücklage.<br />
Erfolgswirksame Ergebnisse aus AfS-Finanzinstrumenten werden mit Ausnahme des Ergebniseffektes aus der Währungsumrechnung von monetären<br />
AfS-Instrumenten im Finanzanlageergebnis (siehe Note 41) erfasst.<br />
Ermittlung des Fair Values<br />
Für Finanzinstrumente, die zum Fair Value zu bewerten sind, können wir den Fair Value grundsätzlich verlässlich ermitteln. Der Fair Value ist definiert als<br />
der Preis, zu dem ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit im Rahmen einer Transaktion zwischen sachverständigen und vertragswilligen Geschäftspartnern<br />
(ausgenommen im Rahmen eines Zwangsverkaufs oder einer Notabwicklung) zum Bilanzstichtag ausgetauscht werden könnte.<br />
Die Ermittlung des Fair Values erfolgt nach folgender Bewertungshierarchie (IAS 39.48 ff. in Verbindung mit IAS 39.AG 71 ff.):<br />
Notierte Preise auf einem aktiven Markt als beizulegender Zeitwert:<br />
– Preise am Abschlussstichtag<br />
– Preise kurz vor dem Abschlussstichtag, die anzupassen sind, soweit sich die wirtschaftlichen Rahmendaten seit dem Tag der Preisbestimmung<br />
wesentlich verändert haben<br />
Ableitung des beizulegenden Zeitwerts anhand von Bewertungsmethoden bei Fehlen eines aktiven Marktes:<br />
– Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern für ein identisches<br />
Finanzinstrument<br />
– Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments<br />
– Anwendung von Bewertungsmodellen (zum Beispiel Diskontierung erwarteter Zahlungsströme, Optionspreismodelle oder sonstige von Marktteilnehmern<br />
für die Bewertung dieses Finanzinstruments üblicherweise verwendete Bewertungsmodelle) unter weitestgehender Heranziehung marktüblicher<br />
Bewertungsparameter. Sofern im Ausnahmefall preisrelevante Faktoren nicht als eigenständiger Parameter in das Modell einfließen, wird diesen<br />
Faktoren durch Ansatz einer Modellreserve Rechnung getragen.<br />
<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 133