Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
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Prüfungsausschuss<br />
Der Prüfungsausschuss, der in der Regel fünfmal pro Jahr tagt, besteht<br />
aus vier Mitgliedern. Gemäß § 107 Abs. 4 i.V.m. § 100 Abs. 5<br />
AktG gehört dem Prüfungsausschuss mindestens ein unabhängiges<br />
Mitglied an, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung<br />
oder Abschlussprüfung verfügt.<br />
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Meyer, verfügt<br />
entsprechend Ziffer 5.3.2 des Kodex über besondere Kenntnisse und<br />
Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
und internen Kontrollverfahren. Darüber hinaus ist er auch unabhängig<br />
und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft, dessen<br />
Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Außerdem ist Herr<br />
Dr. Meyer nicht personenidentisch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden,<br />
so dass auch die Empfehlung von Ziffer 5.2 des Kodex erfüllt<br />
wird.<br />
Eine wesentliche Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Vorbereitung<br />
der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses,<br />
die Vorprüfung des Berichts zu verbundenen Unternehmen sowie die<br />
Erörterung der Halbjahresfinanz- und der Zwischenberichte. Der<br />
Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zum Vorschlag<br />
des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung hinsichtlich der<br />
Wahl des Abschlussprüfers vor; in diesem Zusammenhang prüft der<br />
Ausschuss auch die er<strong>for</strong>derliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.<br />
Außerdem legt der Ausschuss Art und Umfang der zusätzlichen<br />
Leistungen des Prüfers – die außerhalb der eigentlichen<br />
Prüfungsleistung liegen – fest. Ferner obliegt dem Prüfungsausschuss<br />
die Erteilung des Prüfungsauftrags für den Jahres- und<br />
Konzernabschluss an den Abschlussprüfer aufgrund der Beschlussfassung<br />
der Hauptversammlung, einschließlich der Festlegung von<br />
Prüfungsschwerpunkten sowie des Honorars.<br />
Weitere zentrale Aufgaben des Prüfungsausschusses sind die <strong>Über</strong>wachung<br />
der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) und<br />
des Internen Kontrollsystems (IKS). Dabei ist das RMS nicht nur auf<br />
die Früherkennung bestandsgefährdender Risiken, sondern auf die<br />
Erkennung aller erheblichen Risiken einschließlich ihrer Steuerung und<br />
Bewältigung ausgerichtet. Risikolage und Früherkennung von Risiken<br />
sind für den Fortbestand eines Unternehmens von grundlegender<br />
Bedeutung. Entsprechend den „Mindestan<strong>for</strong>derungen an das Risikomanagement“<br />
von Kreditinstituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
werden dem Prüfungsausschuss quartals weise<br />
Risikoberichte vorgelegt. Darüber hinaus werden unter Risikogesichtspunkten<br />
wesentliche In<strong>for</strong>mationen unverzüglich an den Prüfungsausschuss<br />
weitergeleitet. Die vom Vorstand festgelegte Geschäftsstrategie<br />
und eine mit dieser konsistenten Risikostrategie sowie<br />
gegebenenfalls er<strong>for</strong>derliche Anpassungen der Strategien werden<br />
dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert.<br />
Demnach erhalten Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss regelmäßige<br />
und detaillierte Berichte, insbesondere auch über die Risikostrategie<br />
sowie über Kredit-, Markt- und operationelle Risiken, aber auch über<br />
Liquiditäts- und Reputationsrisiken.<br />
Zu IKS-relevanten Themen wird jeweils mindestens einmal jährlich im<br />
Prüfungsausschuss berichtet. Die Berichte zum IKS umfassen dabei<br />
Themen wie Auslagerungen und Datenschutz sowie das rechnungslegungsbezogene<br />
IKS, zu dem halbjährlich berichtet wird. Der Prüfungsausschuss<br />
wird zudem anlassbezogen über etwaige erhebliche<br />
Beanstandungen z. B. aus aufsichtsrechtlichen Sonderprüfungen<br />
unterrichtet. Wesentliches Ziel des IKS ist es, die Einhaltung regulatorischer<br />
und gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Zur Wirksamkeit<br />
des RMS und des IKS erhält der Prüfungsausschuss eine jährliche<br />
zusammenfassende Selbsteinschätzung des Vorstands.<br />
Aufgabenschwerpunkt der Tätigkeit des Prüfungsausschusses ist<br />
ferner die <strong>Über</strong>prüfung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems<br />
(IRS). Hierbei beurteilt der Ausschuss die Angemessenheit der<br />
Ressourcen, die Prüfungsplanung und die Prüfungsergebnisse. Der<br />
Prüfungsausschuss wird regelmäßig über die von der Internen Revision<br />
festgestellten schwerwiegenden Mängel sowie über die noch nicht behobenen<br />
wesentlichen Mängel und die diesbezüglich veranlassten<br />
Maßnahmen unterrichtet. <strong>Über</strong> besonders schwerwiegende Mängel<br />
wird der Prüfungsausschuss unverzüglich durch den Vorstand in<br />
Kenntnis gesetzt. Im Übrigen hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />
unter Einbeziehung des Vorstands ein direktes Auskunftsrecht<br />
gegenüber dem Leiter der Internen Revision.<br />
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Tätigkeit des Prüfungsausschusses<br />
ist die <strong>Über</strong>prüfung der Wirksamkeit des vom Vorstand eingerichteten<br />
Compliance-Systems. Der Prüfungsausschuss in<strong>for</strong>miert<br />
sich regelmäßig in den Sitzungen über gegebenenfalls auftretende<br />
Compliance-Fälle. Im Übrigen hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />
unter Einbeziehung des Vorstands ein direktes Auskunftsrecht<br />
gegenüber dem Compliance-Beauftragten.<br />
<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 255