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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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Prüfungsausschuss<br />

Der Prüfungsausschuss, der in der Regel fünfmal pro Jahr tagt, besteht<br />

aus vier Mitgliedern. Gemäß § 107 Abs. 4 i.V.m. § 100 Abs. 5<br />

AktG gehört dem Prüfungsausschuss mindestens ein unabhängiges<br />

Mitglied an, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung<br />

oder Abschlussprüfung verfügt.<br />

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Meyer, verfügt<br />

entsprechend Ziffer 5.3.2 des Kodex über besondere Kenntnisse und<br />

Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

und internen Kontrollverfahren. Darüber hinaus ist er auch unabhängig<br />

und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft, dessen<br />

Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Außerdem ist Herr<br />

Dr. Meyer nicht personenidentisch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden,<br />

so dass auch die Empfehlung von Ziffer 5.2 des Kodex erfüllt<br />

wird.<br />

Eine wesentliche Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Vorbereitung<br />

der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses,<br />

die Vorprüfung des Berichts zu verbundenen Unternehmen sowie die<br />

Erörterung der Halbjahresfinanz- und der Zwischenberichte. Der<br />

Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zum Vorschlag<br />

des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung hinsichtlich der<br />

Wahl des Abschlussprüfers vor; in diesem Zusammenhang prüft der<br />

Ausschuss auch die er<strong>for</strong>derliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.<br />

Außerdem legt der Ausschuss Art und Umfang der zusätzlichen<br />

Leistungen des Prüfers – die außerhalb der eigentlichen<br />

Prüfungsleistung liegen – fest. Ferner obliegt dem Prüfungsausschuss<br />

die Erteilung des Prüfungsauftrags für den Jahres- und<br />

Konzernabschluss an den Abschlussprüfer aufgrund der Beschlussfassung<br />

der Hauptversammlung, einschließlich der Festlegung von<br />

Prüfungsschwerpunkten sowie des Honorars.<br />

Weitere zentrale Aufgaben des Prüfungsausschusses sind die <strong>Über</strong>wachung<br />

der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) und<br />

des Internen Kontrollsystems (IKS). Dabei ist das RMS nicht nur auf<br />

die Früherkennung bestandsgefährdender Risiken, sondern auf die<br />

Erkennung aller erheblichen Risiken einschließlich ihrer Steuerung und<br />

Bewältigung ausgerichtet. Risikolage und Früherkennung von Risiken<br />

sind für den Fortbestand eines Unternehmens von grundlegender<br />

Bedeutung. Entsprechend den „Mindestan<strong>for</strong>derungen an das Risikomanagement“<br />

von Kreditinstituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

werden dem Prüfungsausschuss quartals weise<br />

Risikoberichte vorgelegt. Darüber hinaus werden unter Risikogesichtspunkten<br />

wesentliche In<strong>for</strong>mationen unverzüglich an den Prüfungsausschuss<br />

weitergeleitet. Die vom Vorstand festgelegte Geschäftsstrategie<br />

und eine mit dieser konsistenten Risikostrategie sowie<br />

gegebenenfalls er<strong>for</strong>derliche Anpassungen der Strategien werden<br />

dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert.<br />

Demnach erhalten Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss regelmäßige<br />

und detaillierte Berichte, insbesondere auch über die Risikostrategie<br />

sowie über Kredit-, Markt- und operationelle Risiken, aber auch über<br />

Liquiditäts- und Reputationsrisiken.<br />

Zu IKS-relevanten Themen wird jeweils mindestens einmal jährlich im<br />

Prüfungsausschuss berichtet. Die Berichte zum IKS umfassen dabei<br />

Themen wie Auslagerungen und Datenschutz sowie das rechnungslegungsbezogene<br />

IKS, zu dem halbjährlich berichtet wird. Der Prüfungsausschuss<br />

wird zudem anlassbezogen über etwaige erhebliche<br />

Beanstandungen z. B. aus aufsichtsrechtlichen Sonderprüfungen<br />

unterrichtet. Wesentliches Ziel des IKS ist es, die Einhaltung regulatorischer<br />

und gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Zur Wirksamkeit<br />

des RMS und des IKS erhält der Prüfungsausschuss eine jährliche<br />

zusammenfassende Selbsteinschätzung des Vorstands.<br />

Aufgabenschwerpunkt der Tätigkeit des Prüfungsausschusses ist<br />

ferner die <strong>Über</strong>prüfung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems<br />

(IRS). Hierbei beurteilt der Ausschuss die Angemessenheit der<br />

Ressourcen, die Prüfungsplanung und die Prüfungsergebnisse. Der<br />

Prüfungsausschuss wird regelmäßig über die von der Internen Revision<br />

festgestellten schwerwiegenden Mängel sowie über die noch nicht behobenen<br />

wesentlichen Mängel und die diesbezüglich veranlassten<br />

Maßnahmen unterrichtet. <strong>Über</strong> besonders schwerwiegende Mängel<br />

wird der Prüfungsausschuss unverzüglich durch den Vorstand in<br />

Kenntnis gesetzt. Im Übrigen hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />

unter Einbeziehung des Vorstands ein direktes Auskunftsrecht<br />

gegenüber dem Leiter der Internen Revision.<br />

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Tätigkeit des Prüfungsausschusses<br />

ist die <strong>Über</strong>prüfung der Wirksamkeit des vom Vorstand eingerichteten<br />

Compliance-Systems. Der Prüfungsausschuss in<strong>for</strong>miert<br />

sich regelmäßig in den Sitzungen über gegebenenfalls auftretende<br />

Compliance-Fälle. Im Übrigen hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />

unter Einbeziehung des Vorstands ein direktes Auskunftsrecht<br />

gegenüber dem Compliance-Beauftragten.<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 255

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