Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
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S.p.A. Auch das für die Unternehmer Bank zuständige Vorstandsmitglied,<br />
Herr Diederichs, ist Mitglied des Management Committees der<br />
UniCredit S.p.A. Die Mitglieder des Business Executive Management<br />
Committees und des Management Committees haben beratende<br />
Funktion auf Holding-Ebene und vertreten dort die Interessen der HVB.<br />
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist detailliert im nachstehenden<br />
Vergütungsbericht dargestellt.<br />
Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet<br />
der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt insbesondere eine<br />
angemessene Berücksichtigung von Frauen an.<br />
Aufsichtsrat<br />
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Führung der<br />
Geschäfte zu überwachen und regelmäßig zu beraten. In Entscheidungen,<br />
die von grundlegender Bedeutung für die Bank sind, ist er<br />
unmittelbar eingebunden. Der Vorstand in<strong>for</strong>miert den Aufsichtsrat<br />
regelmäßig über die Geschäftspolitik sowie über grundsätzliche<br />
Fragen der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage, der Risikolage, des<br />
Risikomanagements und des Risikocontrollings. Mindestens einmal<br />
jährlich wird dem Aufsichtsrat über die Unternehmensplanung berichtet.<br />
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den<br />
Konzernabschluss. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands.<br />
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die<br />
Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, beschließt<br />
das Vergütungssystem für den Vorstand, einschließlich der wesentlichen<br />
Vertragselemente, und überprüft es regelmäßig. Der Aufsichtsrat<br />
hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche insbesondere<br />
die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Aufsichtsrat, die Bildung und<br />
Aufgaben von Ausschüssen sowie die Aufgaben des Vorsitzenden<br />
festlegt. Darüber hinaus ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass<br />
bestimmte Arten von Geschäften der Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
bedürfen. Einmal im Jahr überprüft der Aufsichtsrat die Effizienz<br />
seiner Tätigkeit, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Vorstand.<br />
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Er<br />
hält mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Sprecher des Vorstands,<br />
laufend Kontakt und berät mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung<br />
und das Risikomanagement. <strong>Über</strong> wichtige Ereignisse,<br />
die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die<br />
Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wird er<br />
vom Sprecher des Vorstands unverzüglich in<strong>for</strong>miert. Gemäß § 13<br />
Abs. 2 der Satzung hat der Vorsitzende bei Abstimmungen im Aufsichtsrat<br />
zwei Stimmen, wenn sich auch bei einer erneuten Abstimmung<br />
über denselben Gegenstand Stimmengleichheit ergibt, es sei<br />
denn, das Gesetz schließt ein solches Zweitstimmrecht aus.<br />
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist detailliert im Konzernanhang<br />
dargestellt.<br />
Zusammensetzung des Aufsichtsrats<br />
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt insbesondere auf<br />
Grundlage der gesetzlichen Regelungen, des Corporate Governance<br />
Kodex, der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und im Sinne von<br />
Ziffer 5.4.1 des Kodex definierter Ziele für seine Zusammensetzung.<br />
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 24 Abs. 1 MgVG (Gesetz über die<br />
Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden<br />
Verschmelzung) i. V. m. §§ 95,96 AktG und § 9 der Satzung aus 12<br />
Mitgliedern und setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Aktionäre<br />
und der Arbeitnehmer zusammen.<br />
Gemäß § 36 Abs. 3 KWG müssen die Aufsichtsratsmitglieder zuverlässig<br />
sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur<br />
Beurteilung und <strong>Über</strong>wachung der Geschäfte er<strong>for</strong>derliche Sachkunde<br />
besitzen.<br />
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält im Wesentlichen folgende<br />
Regelungen zur Zusammensetzung: Dem Aufsichtsrat soll eine<br />
angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Zudem<br />
dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands dem<br />
Aufsichtsrat angehören. Außerdem soll vermieden werden, dass<br />
Aufsichtsratsmitglieder Organfunktionen oder Beratungsaufgaben<br />
bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Auch<br />
sollen die Aufsichtsratsmitglieder darauf achten, dass ihnen für die<br />
Wahrnehmung ihrer Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Aufsichtsratsmitglieder<br />
sollten in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein.<br />
Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung<br />
Der Aufsichtsrat hat im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Kodex insbesondere<br />
nachfolgende Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:<br />
– Der Aufsichtsrat der HVB soll so besetzt sein, dass eine effektive<br />
<strong>Über</strong>wachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat<br />
sichergestellt ist. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die zur<br />
ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben er<strong>for</strong>derlichen<br />
<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 253