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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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S.p.A. Auch das für die Unternehmer Bank zuständige Vorstandsmitglied,<br />

Herr Diederichs, ist Mitglied des Management Committees der<br />

UniCredit S.p.A. Die Mitglieder des Business Executive Management<br />

Committees und des Management Committees haben beratende<br />

Funktion auf Holding-Ebene und vertreten dort die Interessen der HVB.<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist detailliert im nachstehenden<br />

Vergütungsbericht dargestellt.<br />

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet<br />

der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt insbesondere eine<br />

angemessene Berücksichtigung von Frauen an.<br />

Aufsichtsrat<br />

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Führung der<br />

Geschäfte zu überwachen und regelmäßig zu beraten. In Entscheidungen,<br />

die von grundlegender Bedeutung für die Bank sind, ist er<br />

unmittelbar eingebunden. Der Vorstand in<strong>for</strong>miert den Aufsichtsrat<br />

regelmäßig über die Geschäftspolitik sowie über grundsätzliche<br />

Fragen der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage, der Risikolage, des<br />

Risikomanagements und des Risikocontrollings. Mindestens einmal<br />

jährlich wird dem Aufsichtsrat über die Unternehmensplanung berichtet.<br />

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den<br />

Konzernabschluss. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands.<br />

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die<br />

Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, beschließt<br />

das Vergütungssystem für den Vorstand, einschließlich der wesentlichen<br />

Vertragselemente, und überprüft es regelmäßig. Der Aufsichtsrat<br />

hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche insbesondere<br />

die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Aufsichtsrat, die Bildung und<br />

Aufgaben von Ausschüssen sowie die Aufgaben des Vorsitzenden<br />

festlegt. Darüber hinaus ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass<br />

bestimmte Arten von Geschäften der Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

bedürfen. Einmal im Jahr überprüft der Aufsichtsrat die Effizienz<br />

seiner Tätigkeit, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Vorstand.<br />

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Er<br />

hält mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Sprecher des Vorstands,<br />

laufend Kontakt und berät mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung<br />

und das Risikomanagement. <strong>Über</strong> wichtige Ereignisse,<br />

die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die<br />

Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wird er<br />

vom Sprecher des Vorstands unverzüglich in<strong>for</strong>miert. Gemäß § 13<br />

Abs. 2 der Satzung hat der Vorsitzende bei Abstimmungen im Aufsichtsrat<br />

zwei Stimmen, wenn sich auch bei einer erneuten Abstimmung<br />

über denselben Gegenstand Stimmengleichheit ergibt, es sei<br />

denn, das Gesetz schließt ein solches Zweitstimmrecht aus.<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist detailliert im Konzernanhang<br />

dargestellt.<br />

Zusammensetzung des Aufsichtsrats<br />

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt insbesondere auf<br />

Grundlage der gesetzlichen Regelungen, des Corporate Governance<br />

Kodex, der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und im Sinne von<br />

Ziffer 5.4.1 des Kodex definierter Ziele für seine Zusammensetzung.<br />

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 24 Abs. 1 MgVG (Gesetz über die<br />

Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden<br />

Verschmelzung) i. V. m. §§ 95,96 AktG und § 9 der Satzung aus 12<br />

Mitgliedern und setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Aktionäre<br />

und der Arbeitnehmer zusammen.<br />

Gemäß § 36 Abs. 3 KWG müssen die Aufsichtsratsmitglieder zuverlässig<br />

sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur<br />

Beurteilung und <strong>Über</strong>wachung der Geschäfte er<strong>for</strong>derliche Sachkunde<br />

besitzen.<br />

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält im Wesentlichen folgende<br />

Regelungen zur Zusammensetzung: Dem Aufsichtsrat soll eine<br />

angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Zudem<br />

dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands dem<br />

Aufsichtsrat angehören. Außerdem soll vermieden werden, dass<br />

Aufsichtsratsmitglieder Organfunktionen oder Beratungsaufgaben<br />

bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Auch<br />

sollen die Aufsichtsratsmitglieder darauf achten, dass ihnen für die<br />

Wahrnehmung ihrer Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Aufsichtsratsmitglieder<br />

sollten in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein.<br />

Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung<br />

Der Aufsichtsrat hat im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Kodex insbesondere<br />

nachfolgende Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:<br />

– Der Aufsichtsrat der HVB soll so besetzt sein, dass eine effektive<br />

<strong>Über</strong>wachung und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat<br />

sichergestellt ist. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die zur<br />

ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben er<strong>for</strong>derlichen<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 253

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