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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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Im Rahmen der Versorgungszusagen (Sterbegeld) für die Vorstandsmitglieder<br />

wurden im Geschäftsjahr 2012 den Pensionsrückstellungen<br />

125 € (Vorjahr: 5 787 €) zugeführt.<br />

Ein Vorstandsmitglied erhält Zuführungen zu einem Gruppenpensionsfonds<br />

der UniCredit Gruppe. Für ein Vorstandsmitglied wurden Beiträge<br />

an eine Pensionskasse entrichtet, die anteilig auf die fondsgebundene<br />

Zusage (AgfA) angerechnet wurden.<br />

Für frühere Mitglieder des Vorstands sowie pensionierte Vorstandsmitglieder<br />

der HVB und deren Hinterbliebene beträgt der Pensionsrückstellungswert<br />

gemäß IFRS (inklusive der ausgelagerten Verpflichtungen<br />

der HVB Trust Pensionsfonds AG) 128 479 T€ (Vorjahr:<br />

114 844 T€).<br />

Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstands und<br />

deren Hinterbliebene nach § 285 HGB per 31. Dezember 2012 in der<br />

HVB betragen 34 648 T€ (Vorjahr: 34 152 T€). Die Bezüge des pensionierten<br />

Vorstands und seiner Hinterbliebenen beliefen sich im Jahr<br />

2012 nach Auslagerung des größten Teils der Pensionsverpflichtungen<br />

in die HVB Trust Pensionsfonds AG auf 1 716 T€ (Vorjahr: 1 653 T€).<br />

Lediglich mit einem Vorstandsmitglied, das einen bereits vertraglich<br />

begründeten Anspruch auf Abfindung für den Fall der Nichtverlängerung<br />

seines Dienstvertrages oder bei einem vorzeitigen Widerruf der<br />

Bestellung hatte, wurde aus Anlass der Verlängerung seines Vorstands-Anstellungsvertrags<br />

eine inhaltliche Modifizierung dieses<br />

Anspruchs auf Abfindung vorgenommen, durch welche die Vorgaben<br />

der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Instituts-Vergütungsverordnung<br />

umgesetzt wurden.<br />

Keiner der Verträge enthält eine Zusage für Leistungen aus Anlass<br />

einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines<br />

Kontrollwechsels (Change-of-Control-Klausel).<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Konzernanhang<br />

dargestellt.<br />

1.7 Nebenleistungen<br />

Die Vorstandsmitglieder können unter anderem ihr Dienstfahrzeug<br />

auch privat nutzen. Die Bank entrichtete die Beiträge für eine Unfallversicherung<br />

mit 24-Stunden-Geltung und einer Deckungssumme<br />

von 1 200 000,– € im Todesfall sowie von 1 400 000,– € bei vollständiger<br />

Invalidität. Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder Sonderkonditionen<br />

für Bankdienstleistungen wie die Mitarbeiter der Bank.<br />

1.8 Zusagen auf <strong>Über</strong>gangsgeld<br />

Die ab dem Jahr 2009 neu abgeschlossenen Verträge von Vorstandsmitgliedern<br />

enthalten weder eine Zusage auf <strong>Über</strong>gangsgeld bei<br />

Nichtverlängerung des Vertrags noch eine Abfindungsregelung für<br />

den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit.<br />

München, den 12. März 2013<br />

Der Vorstand<br />

Der Aufsichtsrat<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 261

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