24.11.2013 Aufrufe

Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Corporate Governance<br />

Bericht des Aufsichtsrats (Fortsetzung)<br />

die Abberufung des besonderen Vertreters in der Hauptversammlung<br />

vom 10. November 2008 rechtskräftig festgestellt worden war. Wir<br />

haben die verschiedenen Varianten der weiteren Vorgehensweise mit<br />

einem juristischen Berater eingehend erörtert und nach nochmaliger<br />

umfassender Darlegung der Eckpunkte eines Vergleichskonzepts<br />

beschlossen, den Entwurf einer Vergleichsvereinbarung über eine<br />

Klagerücknahme der Hauptversammlung zur Zustimmung vorzulegen.<br />

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

hat ein Aufsichtsratsmitglied, das Beklagter in diesem Klageverfahren<br />

ist, nicht teilgenommen, um einen etwaigen Interessenkonflikt<br />

zu vermeiden.<br />

Des Weiteren haben wir <strong>uns</strong> mit den Verfahren im Zusammenhang<br />

mit Steuergutschriften befasst. Ein Kunde hatte diese Geschäfte<br />

abgeschlossen in der Erwartung, Kapitalertragsteuergutschriften auf<br />

Dividenden deutscher Aktien zu erhalten, die in zeitlicher Nähe des<br />

Zeitpunkts der Dividendenzahlung gehandelt wurden (Cum-/Ex-<br />

Trades). Nachdem die Steuerbehörde vom Kunden als Primärschuldner<br />

die Rückzahlung der gewährten Kapitalertragsteuergutschriften<br />

nebst Zinsen verlangt, hat der Kunde Klage gegen die HVB auf<br />

Freistellung von etwaigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den<br />

Steuerbehörden erhoben. Die Steuerbehörden haben gegen die<br />

HVB einen Haftungsbescheid erlassen, den die Bank angefochten<br />

hat; die Bank ihrerseits hat auch gegen den Kunden Klage erhoben<br />

auf Freistellung von etwaigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber<br />

den Steuerbehörden. In diesem Zusammenhang wurde von den<br />

zuständigen Behörden gegen den Kunden und weitere Beschuldigte<br />

(darunter auch frühere und derzeitige Mitarbeiter der Bank) ein<br />

Ermittlungsverfahren eingeleitet; über die in diesem Zusammenhang<br />

erfolgte Durchsuchung wurde der Aufsichtsrat zeitnah in<strong>for</strong>miert.<br />

Der Aufsichtsrat begrüßt die vom Vorstand gegenüber den Behörden<br />

zugesagte Kooperation und unterstützt diese. Im Oktober 2011 hatten<br />

wir eine <strong>Über</strong>prüfung solcher Vorgänge nach § 111 Abs. 2 AktG<br />

durch externe Berater (eine renommierte Anwaltskanzlei sowie eine<br />

mit <strong>for</strong>ensischen Untersuchungen erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />

zur Schaffung vollkommener Transparenz im Hinblick<br />

auf die getätigten Dividendentransaktionen in Auftrag gegeben. In<br />

nahezu jeder Aufsichtsratssitzung des Jahres 2012 ließen wir <strong>uns</strong><br />

daher von den juristischen Beratern über die durchgeführten Prüfungen<br />

sowie die weitere Prüfungsplanung berichten. An den Beratungen<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Vorstand und ein Aufsichtsratsmitglied<br />

zur Vermeidung etwaiger Interessenkonflikte nicht<br />

teilgenommen.<br />

In mehreren Aufsichtsratssitzungen haben wir <strong>uns</strong> nach vorheriger<br />

Beratung im Präsidium mit Vorstandspersonalien befasst, insbesondere<br />

mit der Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2012<br />

laufenden Vorstandsbestellungen der Herren Buschbeck und Varese<br />

für die Dauer von weiteren drei Jahren bis zum 31. Dezember 2015,<br />

der Verlängerung der bis zum 31. Oktober 2013 laufenden Vorstandsbestellung<br />

von Herrn Hofbauer bis zum 31. Dezember 2016<br />

sowie mit der Vorstandsbestellung von Herrn Dr. Bohn mit Wirkung<br />

zum 1. Januar 2013 für die Dauer von drei Jahren bis zum 31. Dezember<br />

2015.<br />

Der Verpflichtung nach der Instituts-Vergütungsverordnung, dem<br />

Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich einen Bericht über die<br />

Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Bank vorzulegen, ist der<br />

Vorstand nachgekommen. Der Bericht enthielt zugleich den Bericht<br />

des Vergütungsausschusses an den Aufsichtsrat über die Angemessenheit<br />

der Systeme. Auch der jährliche Personalbericht des Vorstands<br />

wurde dem Aufsichtsrat zugeleitet.<br />

Von wenigen Terminüberschneidungen abgesehen, haben an den<br />

Plenumssitzungen in der Regel alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen;<br />

kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2012<br />

an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.<br />

Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />

Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte dauerhaft zwei Ausschüsse<br />

eingerichtet. Die Aufgaben der Ausschüsse sind im Corporate<br />

Governance Bericht beschrieben, ihre Zusammensetzung ist in der<br />

Aufstellung „Aufsichtsrat“ in diesem Geschäftsbericht dargestellt.<br />

248 2012 Geschäftsbericht · <strong>HypoVereinsbank</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!