Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
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Corporate Governance<br />
Bericht des Aufsichtsrats (Fortsetzung)<br />
die Abberufung des besonderen Vertreters in der Hauptversammlung<br />
vom 10. November 2008 rechtskräftig festgestellt worden war. Wir<br />
haben die verschiedenen Varianten der weiteren Vorgehensweise mit<br />
einem juristischen Berater eingehend erörtert und nach nochmaliger<br />
umfassender Darlegung der Eckpunkte eines Vergleichskonzepts<br />
beschlossen, den Entwurf einer Vergleichsvereinbarung über eine<br />
Klagerücknahme der Hauptversammlung zur Zustimmung vorzulegen.<br />
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
hat ein Aufsichtsratsmitglied, das Beklagter in diesem Klageverfahren<br />
ist, nicht teilgenommen, um einen etwaigen Interessenkonflikt<br />
zu vermeiden.<br />
Des Weiteren haben wir <strong>uns</strong> mit den Verfahren im Zusammenhang<br />
mit Steuergutschriften befasst. Ein Kunde hatte diese Geschäfte<br />
abgeschlossen in der Erwartung, Kapitalertragsteuergutschriften auf<br />
Dividenden deutscher Aktien zu erhalten, die in zeitlicher Nähe des<br />
Zeitpunkts der Dividendenzahlung gehandelt wurden (Cum-/Ex-<br />
Trades). Nachdem die Steuerbehörde vom Kunden als Primärschuldner<br />
die Rückzahlung der gewährten Kapitalertragsteuergutschriften<br />
nebst Zinsen verlangt, hat der Kunde Klage gegen die HVB auf<br />
Freistellung von etwaigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den<br />
Steuerbehörden erhoben. Die Steuerbehörden haben gegen die<br />
HVB einen Haftungsbescheid erlassen, den die Bank angefochten<br />
hat; die Bank ihrerseits hat auch gegen den Kunden Klage erhoben<br />
auf Freistellung von etwaigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber<br />
den Steuerbehörden. In diesem Zusammenhang wurde von den<br />
zuständigen Behörden gegen den Kunden und weitere Beschuldigte<br />
(darunter auch frühere und derzeitige Mitarbeiter der Bank) ein<br />
Ermittlungsverfahren eingeleitet; über die in diesem Zusammenhang<br />
erfolgte Durchsuchung wurde der Aufsichtsrat zeitnah in<strong>for</strong>miert.<br />
Der Aufsichtsrat begrüßt die vom Vorstand gegenüber den Behörden<br />
zugesagte Kooperation und unterstützt diese. Im Oktober 2011 hatten<br />
wir eine <strong>Über</strong>prüfung solcher Vorgänge nach § 111 Abs. 2 AktG<br />
durch externe Berater (eine renommierte Anwaltskanzlei sowie eine<br />
mit <strong>for</strong>ensischen Untersuchungen erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />
zur Schaffung vollkommener Transparenz im Hinblick<br />
auf die getätigten Dividendentransaktionen in Auftrag gegeben. In<br />
nahezu jeder Aufsichtsratssitzung des Jahres 2012 ließen wir <strong>uns</strong><br />
daher von den juristischen Beratern über die durchgeführten Prüfungen<br />
sowie die weitere Prüfungsplanung berichten. An den Beratungen<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Vorstand und ein Aufsichtsratsmitglied<br />
zur Vermeidung etwaiger Interessenkonflikte nicht<br />
teilgenommen.<br />
In mehreren Aufsichtsratssitzungen haben wir <strong>uns</strong> nach vorheriger<br />
Beratung im Präsidium mit Vorstandspersonalien befasst, insbesondere<br />
mit der Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2012<br />
laufenden Vorstandsbestellungen der Herren Buschbeck und Varese<br />
für die Dauer von weiteren drei Jahren bis zum 31. Dezember 2015,<br />
der Verlängerung der bis zum 31. Oktober 2013 laufenden Vorstandsbestellung<br />
von Herrn Hofbauer bis zum 31. Dezember 2016<br />
sowie mit der Vorstandsbestellung von Herrn Dr. Bohn mit Wirkung<br />
zum 1. Januar 2013 für die Dauer von drei Jahren bis zum 31. Dezember<br />
2015.<br />
Der Verpflichtung nach der Instituts-Vergütungsverordnung, dem<br />
Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich einen Bericht über die<br />
Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Bank vorzulegen, ist der<br />
Vorstand nachgekommen. Der Bericht enthielt zugleich den Bericht<br />
des Vergütungsausschusses an den Aufsichtsrat über die Angemessenheit<br />
der Systeme. Auch der jährliche Personalbericht des Vorstands<br />
wurde dem Aufsichtsrat zugeleitet.<br />
Von wenigen Terminüberschneidungen abgesehen, haben an den<br />
Plenumssitzungen in der Regel alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen;<br />
kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2012<br />
an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.<br />
Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte dauerhaft zwei Ausschüsse<br />
eingerichtet. Die Aufgaben der Ausschüsse sind im Corporate<br />
Governance Bericht beschrieben, ihre Zusammensetzung ist in der<br />
Aufstellung „Aufsichtsrat“ in diesem Geschäftsbericht dargestellt.<br />
248 2012 Geschäftsbericht · <strong>HypoVereinsbank</strong>