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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten gemäß IAS 19 gebildet.<br />

Die Berechnung erfolgt nach der „Projected Unit Credit“-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) und berücksichtigt neben dem Barwert der erdienten<br />

Pensionsansprüche auch den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste. Diese ergeben<br />

sich unter anderem aus Abweichungen im Risikoverlauf gegenüber den Planwerten (zum Beispiel mehr oder weniger Invaliditäts- oder Todesfälle als<br />

nach den verwendeten Rechnungsgrundlagen erwartet) oder Änderungen der Berechnungsparameter.<br />

Die HVB Group übt das in IAS 19.93A enthaltene Wahlrecht aus, versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste außerhalb des Periodenergebnisses<br />

im Eigenkapital (Other Comprehensive Income) zu erfassen.<br />

Der Rechnungszinssatz für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für erstrangige,<br />

festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden und mit den Fälligkeiten und der Währung der zu bewertenden Verpflichtungen übereinstimmen.<br />

Diese Einzelbond-In<strong>for</strong>mationen werden mittels eines numerischen Auswahlverfahrens in eine Zinsstrukturkurve umgerechnet, die die Basis<br />

für die Ableitung des Rechnungszinssatzes bildet.<br />

Die Höhe der bilanziellen Rückstellung ergibt sich aus der zum Ende des Geschäftsjahrs barwertig ermittelten Verpflichtung abzüglich des zum Ende des<br />

Geschäftsjahrs ermittelten Zeitwerts des Planvermögens. Das von der HVB und einigen Tochterunternehmen eingerichtete Planvermögen zur Finanzierung<br />

der Pensionsverpflichtungen ist ausführlich in der Note 69 Rückstellungen beschrieben.<br />

25 Währungsumrechnung<br />

Der Konzernabschluss wird in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erstellt. Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften des IAS 21.<br />

Danach werden nicht auf die jeweilige funktionale Währung (im Allgemeinen die jeweilige Landeswährung) lautende monetäre Vermögenswerte und<br />

Schulden sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte mit marktgerechten Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Für zur Veräußerung<br />

verfügbare monetäre Vermögenswerte wird dieser Effekt aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam im Devisenergebnis im Handelsergebnis erfasst.<br />

Das heißt, dass zur Veräußerung verfügbare monetäre Vermögenswerte so behandelt werden, als würden diese zu <strong>for</strong>tgeführten Anschaffungskosten in<br />

der Fremdwährung bilanziert. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value bewertet werden, werden ebenfalls mit marktgerechten<br />

Kursen am Bewertungsstichtag umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte, die zu Anschaffungskosten bilanziert sind, werden mit ihrem historischen<br />

Anschaffungskurs angesetzt.<br />

Aufwendungen und Erträge, die sich aus der Währungsumrechnung bei den einzelnen Konzerngesellschaften ergeben, schlagen sich grundsätzlich im<br />

Handelsergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder.<br />

Im Konzernabschluss sind Vermögenswerte und Schulden <strong>uns</strong>erer Tochterunternehmen, soweit sie nicht in Euro bilanzieren, mit marktgerechten Kursen<br />

am Bilanzstichtag umgerechnet. Für die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge dieser Tochterunternehmen werden Durchschnittskurse verwendet.<br />

Wechselkursdifferenzen infolge der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftseinheiten werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und<br />

erst im Fall einer Veräußerung oder Teilveräußerung des Betriebs erfolgswirksam berücksichtigt.<br />

26 Ertragsteuern<br />

Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12. Tatsächliche Steuern werden unter Berücksichtigung lokaler Steuergesetze in<br />

den jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen ermittelt. Latente Steuern werden bis auf wenige im Standard festgelegte Ausnahmen für alle temporären<br />

Differenzen zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den Steuerwerten gebildet (bilanzorientiertes Vorgehen). Latente Steueransprüche aufgrund von<br />

ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen werden nach den Regelungen des IAS 12 angesetzt.<br />

Da die Konzeption auf der Darstellung zukünftiger Steueransprüche bzw. Steuerverpflichtungen beruht (Liability-Methode), erfolgt deren Berechnung mit<br />

den Steuersätzen, die zum Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen erwartet werden.<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 143

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