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Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank

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Aktionäre, Hauptversammlung<br />

Seit der Eintragung des Squeeze-out am 15. September 2008 in das<br />

Handelsregister werden die Rechte in der Hauptversammlung von der<br />

einzigen Aktionärin UniCredit S.p.A. ausgeübt.<br />

Aktienbesitz<br />

Da die UniCredit S.p.A. alleinige Aktionärin der HVB ist, hält keines der<br />

Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats einen individuellen<br />

Aktienbesitz an der HVB.<br />

Interessenkonflikte<br />

Der Bericht des Aufsichtsrats enthält Ausführungen des Aufsichtsrats<br />

über im Geschäftsjahr aufgetretene Interessenkonflikte und deren<br />

Behandlung.<br />

Risikomanagement<br />

Die Bank verfügt über ein Risikomanagement, welches die Tochtergesellschaften<br />

mit einbezieht und sich insbesondere auf Strategien,<br />

Risikotragfähigkeit, Risikosteuerung und -controlling-Prozesse<br />

erstreckt. <strong>Über</strong>wachung und Koordination der wesentlichen Risiken<br />

sind im Verantwortungsbereich des Chief Risk Officers angesiedelt,<br />

der regelmäßig im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie im<br />

Aufsichtsrat selbst berichtet. Weitere Ausführungen hierzu enthält<br />

das Kapitel „Risk Report“ des Geschäftsberichts.<br />

Kommunikation, Transparenz<br />

Die HVB legt besonderen Wert auf eine regelmäßige und zeitnahe<br />

Kommunikation mit ihren Kunden, mit ihrer Aktionärin, ihren Mitarbeitern<br />

und der Öffentlichkeit. Durch Pressemeldungen und Berichte<br />

wird über die Lage des Unternehmens in<strong>for</strong>miert. In<strong>for</strong>mationen, die<br />

geeignet sind, den Börsen- und Marktpreis von Finanzinstrumenten<br />

erheblich zu beeinflussen, werden als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht<br />

und auch auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung<br />

gestellt. Darüber hinaus berichten im Rahmen der jährlichen Bilanzpressekonferenz<br />

und der im Quartalsturnus durchgeführten Pressetelefonkonferenzen<br />

der Vorstandssprecher und der Chief Financial<br />

Officer der HVB über für das Unternehmen wichtige Themen sowie<br />

über aktuelle Geschäftszahlen. Die entsprechenden Termine werden<br />

in einem Finanzkalender veröffentlicht. Dieser Finanzkalender sowie<br />

sonstige von der HVB veröffentlichte In<strong>for</strong>mationen, wie z. B. die Satzung<br />

und Corporate-Governance-Themen, sind ebenso im Internet<br />

abrufbar wie die letzten Konzernabschlüsse und Zwischenberichte.<br />

Die Veröffentlichungen erfolgen in deutscher und englischer Sprache.<br />

Freiwillige Entsprechenserklärung<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der Bank haben am 23. November 2012<br />

eine Freiwillige Entsprechenserklärung wie folgt abgegeben:<br />

„Freiwillige Entsprechenserklärung 2012<br />

zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

Die UniCredit Bank AG ist nicht verpflichtet, gemäß § 161 AktG eine<br />

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

abzugeben. Dennoch haben Vorstand und Aufsichtsrat der UniCredit<br />

Bank AG beschlossen, den Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

auf freiwilliger Basis zu berücksichtigen, soweit sich die Regelungen<br />

des Kodex auf ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit nur einer<br />

Aktionärin übertragen lassen. Daher wird nachfolgend eine freiwillige<br />

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

abgegeben.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der UniCredit Bank AG erklären, dass den<br />

vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen<br />

Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der<br />

„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“<br />

mit Ausnahme der unten stehenden Empfehlungen entsprochen wurde<br />

und warum die unten stehenden Empfehlungen nicht angewendet<br />

wurden. Zugrundegelegt wird dabei für den Zeitraum vom 8. November<br />

2011 (Datum der letzten Entsprechenserklärung) bis zum 15. Juni<br />

2012 der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom<br />

26. Mai 2010. Für die Corporate Governance Praxis der Gesellschaft<br />

seit dem 16. Juni 2012 bezieht sich die Erklärung auf die Empfehlungen<br />

des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung<br />

vom 15. Mai 2012.<br />

Die UniCredit Bank AG ist folgenden Empfehlungen<br />

nicht gefolgt:<br />

1. Nach Ziffer 3.10 Satz 1 des Kodex in der Fassung vom 15. Mai<br />

2012 sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich über die Corporate<br />

Governance berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen<br />

Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung<br />

veröffentlichen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich über die Corporate<br />

Governance im Geschäftsbericht (Corporate Governance Bericht).<br />

Da die UniCredit Bank AG nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist,<br />

eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben und diese<br />

auch nicht abgibt, kann der Corporate Governance Bericht nicht im<br />

Zusammenhang mit einer Erklärung zur Unternehmensführung<br />

veröffentlicht werden.<br />

<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 257

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