Clear answers for real benefits. - Über uns - HypoVereinsbank
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Aktionäre, Hauptversammlung<br />
Seit der Eintragung des Squeeze-out am 15. September 2008 in das<br />
Handelsregister werden die Rechte in der Hauptversammlung von der<br />
einzigen Aktionärin UniCredit S.p.A. ausgeübt.<br />
Aktienbesitz<br />
Da die UniCredit S.p.A. alleinige Aktionärin der HVB ist, hält keines der<br />
Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats einen individuellen<br />
Aktienbesitz an der HVB.<br />
Interessenkonflikte<br />
Der Bericht des Aufsichtsrats enthält Ausführungen des Aufsichtsrats<br />
über im Geschäftsjahr aufgetretene Interessenkonflikte und deren<br />
Behandlung.<br />
Risikomanagement<br />
Die Bank verfügt über ein Risikomanagement, welches die Tochtergesellschaften<br />
mit einbezieht und sich insbesondere auf Strategien,<br />
Risikotragfähigkeit, Risikosteuerung und -controlling-Prozesse<br />
erstreckt. <strong>Über</strong>wachung und Koordination der wesentlichen Risiken<br />
sind im Verantwortungsbereich des Chief Risk Officers angesiedelt,<br />
der regelmäßig im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie im<br />
Aufsichtsrat selbst berichtet. Weitere Ausführungen hierzu enthält<br />
das Kapitel „Risk Report“ des Geschäftsberichts.<br />
Kommunikation, Transparenz<br />
Die HVB legt besonderen Wert auf eine regelmäßige und zeitnahe<br />
Kommunikation mit ihren Kunden, mit ihrer Aktionärin, ihren Mitarbeitern<br />
und der Öffentlichkeit. Durch Pressemeldungen und Berichte<br />
wird über die Lage des Unternehmens in<strong>for</strong>miert. In<strong>for</strong>mationen, die<br />
geeignet sind, den Börsen- und Marktpreis von Finanzinstrumenten<br />
erheblich zu beeinflussen, werden als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht<br />
und auch auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung<br />
gestellt. Darüber hinaus berichten im Rahmen der jährlichen Bilanzpressekonferenz<br />
und der im Quartalsturnus durchgeführten Pressetelefonkonferenzen<br />
der Vorstandssprecher und der Chief Financial<br />
Officer der HVB über für das Unternehmen wichtige Themen sowie<br />
über aktuelle Geschäftszahlen. Die entsprechenden Termine werden<br />
in einem Finanzkalender veröffentlicht. Dieser Finanzkalender sowie<br />
sonstige von der HVB veröffentlichte In<strong>for</strong>mationen, wie z. B. die Satzung<br />
und Corporate-Governance-Themen, sind ebenso im Internet<br />
abrufbar wie die letzten Konzernabschlüsse und Zwischenberichte.<br />
Die Veröffentlichungen erfolgen in deutscher und englischer Sprache.<br />
Freiwillige Entsprechenserklärung<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der Bank haben am 23. November 2012<br />
eine Freiwillige Entsprechenserklärung wie folgt abgegeben:<br />
„Freiwillige Entsprechenserklärung 2012<br />
zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
Die UniCredit Bank AG ist nicht verpflichtet, gemäß § 161 AktG eine<br />
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
abzugeben. Dennoch haben Vorstand und Aufsichtsrat der UniCredit<br />
Bank AG beschlossen, den Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
auf freiwilliger Basis zu berücksichtigen, soweit sich die Regelungen<br />
des Kodex auf ein nicht börsennotiertes Unternehmen mit nur einer<br />
Aktionärin übertragen lassen. Daher wird nachfolgend eine freiwillige<br />
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
abgegeben.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der UniCredit Bank AG erklären, dass den<br />
vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen<br />
Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der<br />
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“<br />
mit Ausnahme der unten stehenden Empfehlungen entsprochen wurde<br />
und warum die unten stehenden Empfehlungen nicht angewendet<br />
wurden. Zugrundegelegt wird dabei für den Zeitraum vom 8. November<br />
2011 (Datum der letzten Entsprechenserklärung) bis zum 15. Juni<br />
2012 der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom<br />
26. Mai 2010. Für die Corporate Governance Praxis der Gesellschaft<br />
seit dem 16. Juni 2012 bezieht sich die Erklärung auf die Empfehlungen<br />
des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung<br />
vom 15. Mai 2012.<br />
Die UniCredit Bank AG ist folgenden Empfehlungen<br />
nicht gefolgt:<br />
1. Nach Ziffer 3.10 Satz 1 des Kodex in der Fassung vom 15. Mai<br />
2012 sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich über die Corporate<br />
Governance berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen<br />
Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung<br />
veröffentlichen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich über die Corporate<br />
Governance im Geschäftsbericht (Corporate Governance Bericht).<br />
Da die UniCredit Bank AG nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist,<br />
eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben und diese<br />
auch nicht abgibt, kann der Corporate Governance Bericht nicht im<br />
Zusammenhang mit einer Erklärung zur Unternehmensführung<br />
veröffentlicht werden.<br />
<strong>HypoVereinsbank</strong> · 2012 Geschäftsbericht 257