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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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SEITE 109<br />

Im wesentlichen bedeutet dies, dass auch bloße Wohnungseigentumsbewerber bei<br />

Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft mit ihrem dann schon bekannten „Stimmgewicht“<br />

(der Größe ihres zukünftigen Anteils) mitstimmen dürfen. Auch bestimmte<br />

Minderheitsrechte (z.B. ein einzelner Miteigentümer kann die Verwalterpflichten<br />

durchsetzen, Abrechnungen überprüfen lassen, die Bildung einer angemessenen Rücklage<br />

oder die Durchführung von notwendigen Erhaltungsarbeiten erzwingen) können<br />

sie in Anspruch nehmen.<br />

TIPP: Nach einem Wohnungskauf ist es daher wichtig, dass <strong>für</strong> Sie die Zusage der<br />

Einräumung von Wohnungseigentum raschest grundbücherlich angemerkt wird und<br />

Sie oder zumindest ein anderer Wohnungseigentumsbewerber rasch als Miteigentümer<br />

im Grundbuch eingetragen werden.

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