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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 186<br />

Immer wieder kommt es vor, dass <strong>Wohnungseigentümer</strong> gar nicht wissen, was - insbesondere<br />

welches Honorar - sie mit dem bestellten Verwalter vereinbart haben. In der<br />

Vereinbarung mit dem Verwalter sollten die <strong>Wohnungseigentümer</strong> aber unbedingt auf<br />

eine eindeutige Regelung der Honorarfrage und des Umfanges der damit abgegoltenen<br />

Tätigkeiten bestehen.<br />

TIPP: Vor allem wenn man an einen Verwalterwechsel denkt, kann es sich auszahlen,<br />

mit mehreren Verwaltern zu verhandeln, um günstigere Konditionen zu erhalten.<br />

Bei Preisvergleichen sollte man immer darauf achten, welche Leistungen des Verwalters<br />

vom Honorar umfasst sind.<br />

Wenn kein Honorar ausdrücklich vereinbart wurde, schulden die <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

dem Verwalter gemäß der Rechtsprechung (OGH, 5 Ob 152/98h) ein „angemessenes“<br />

Entgelt, das (weit) niedriger sein kann, als die vom Fachverband (früher)<br />

empfohlenen Honoraransätze.<br />

Über das vereinbarte Verwaltungshonorar hinaus kann der Verwalter zulässigerweise<br />

kein weiteres Entgelt verlangen. Der übliche Sachaufwand ist darin beinhaltet. Ohne<br />

besondere Vereinbarung steht dem Verwalter daher kein Entgelt <strong>für</strong> die Anschaffung<br />

von Fachliteratur und Büromaterial zu.<br />

Kosten von Erhaltungsarbeiten<br />

Die Kosten der ordnungsgemäßen Erhaltung des Gebäudes und aller allgemeinen<br />

Teile der Liegenschaft, zum Beispiel<br />

� Arbeiten an der Außenseite des Gebäudes – Dach, Fassade, Außenfenster<br />

� Arbeiten am Stiegenhaus<br />

� Reparatur sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

� Erhaltung der Hausbesorgerwohnung, etc.<br />

sind ebenfalls Aufwendungen <strong>für</strong> die Liegenschaft und von den <strong>Wohnungseigentümer</strong>n<br />

zu tragen.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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