Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg
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Ein Nachteil von Umlaufbeschlüssen ohne vorangehende Eigentümerversammlung<br />
ist, dass keine umfassende Diskussion ohne ausreichende Würdigung aller Aspekte<br />
stattfindet.<br />
Weiters ist – auch wenn ein Umlaufbeschluss allgemein bekannt gemacht wird – <strong>für</strong><br />
alle oder die meisten <strong>Wohnungseigentümer</strong> in der Regel nicht nachvollziehbar, wie<br />
das Stimmverhalten der anderen <strong>Wohnungseigentümer</strong> war und ob eine Mehrheit<br />
tatsächlich vorliegt. Behauptet etwa derjenige, der einen Umlaufbeschluss initiiert hat,<br />
dass eine Mehrheit zustandegekommen ist, kann der Einzelne in der Regel den Wahrheitsgehalt<br />
dieser Aussage nicht überprüfen. Er weiß ja nur, wie er selbst abgestimmt<br />
hat.<br />
Beispiel: Dem <strong>Wohnungseigentümer</strong> X ist der Kinderspielplatz in der Wohnhausan-<br />
lage schon lange ein Dorn im Auge. Er verfasst einen Beschlusstext der lautet: „Die<br />
<strong>Wohnungseigentümer</strong> beschließen, den Spielplatz aufzulassen, die Spielgeräte zu<br />
entfernen und zu entsorgen und diese Fläche in einen allgemeinen KfZ-Parkplatz <strong>für</strong><br />
die <strong>Wohnungseigentümer</strong> und <strong>für</strong> deren Besucher umzubauen.“ Er kopiert diesen<br />
Beschlusstext 26 mal und sendet diesen an die Eigentümer der übrigen 25 Wohnungseigentumsobjekte<br />
mit dem Ersuchen, den Beschluss mit dem Vermerk einverstanden<br />
bzw. nicht einverstanden und unterschrieben an ihn zurückzusenden. Auch er selbst<br />
unterschreibt eine Ausfertigung des Beschlusstextes. Nur 17 der übrigen <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />
retournieren den Beschlusstext, 3 <strong>Wohnungseigentümer</strong> mit dem Vermerk<br />
einverstanden, die übrigen 14 lehnen den Beschluss ausdrücklich ab. Obwohl damit<br />
nur 16,48 % der <strong>Wohnungseigentümer</strong> <strong>für</strong> den Beschluss gestimmt haben, hängt der<br />
<strong>Wohnungseigentümer</strong> X den Beschluss im Haus aus. Weiters übersendet er an jeden<br />
<strong>Wohnungseigentümer</strong> die Mitteilung, dass der Beschluss mit Mehrheit zu Stande ge-<br />
kommen sei. Wenn sich die übrigen <strong>Wohnungseigentümer</strong> nun nicht miteinander<br />
absprechen und nachfragen, wie denn der jeweils andere abgestimmt hat, ist es<br />
unmöglich festzustellen, ob die Mehrheit nun wirklich vorliegt oder nicht. Bei einem<br />
Umlaufbeschluss ist ja nicht gefordert, dass alle auf demselben Blatt Papier unterschreiben;<br />
es ist auch nicht gefordert, dass das Erreichen der Mehrheit öffentlich<br />
(= <strong>für</strong> alle <strong>Wohnungseigentümer</strong> nachvollziehbar) zu dokumentieren ist.