30.10.2012 Aufrufe

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SEITE 171<br />

Ein Nachteil von Umlaufbeschlüssen ohne vorangehende Eigentümerversammlung<br />

ist, dass keine umfassende Diskussion ohne ausreichende Würdigung aller Aspekte<br />

stattfindet.<br />

Weiters ist – auch wenn ein Umlaufbeschluss allgemein bekannt gemacht wird – <strong>für</strong><br />

alle oder die meisten <strong>Wohnungseigentümer</strong> in der Regel nicht nachvollziehbar, wie<br />

das Stimmverhalten der anderen <strong>Wohnungseigentümer</strong> war und ob eine Mehrheit<br />

tatsächlich vorliegt. Behauptet etwa derjenige, der einen Umlaufbeschluss initiiert hat,<br />

dass eine Mehrheit zustandegekommen ist, kann der Einzelne in der Regel den Wahrheitsgehalt<br />

dieser Aussage nicht überprüfen. Er weiß ja nur, wie er selbst abgestimmt<br />

hat.<br />

Beispiel: Dem <strong>Wohnungseigentümer</strong> X ist der Kinderspielplatz in der Wohnhausan-<br />

lage schon lange ein Dorn im Auge. Er verfasst einen Beschlusstext der lautet: „Die<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> beschließen, den Spielplatz aufzulassen, die Spielgeräte zu<br />

entfernen und zu entsorgen und diese Fläche in einen allgemeinen KfZ-Parkplatz <strong>für</strong><br />

die <strong>Wohnungseigentümer</strong> und <strong>für</strong> deren Besucher umzubauen.“ Er kopiert diesen<br />

Beschlusstext 26 mal und sendet diesen an die Eigentümer der übrigen 25 Wohnungseigentumsobjekte<br />

mit dem Ersuchen, den Beschluss mit dem Vermerk einverstanden<br />

bzw. nicht einverstanden und unterschrieben an ihn zurückzusenden. Auch er selbst<br />

unterschreibt eine Ausfertigung des Beschlusstextes. Nur 17 der übrigen <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

retournieren den Beschlusstext, 3 <strong>Wohnungseigentümer</strong> mit dem Vermerk<br />

einverstanden, die übrigen 14 lehnen den Beschluss ausdrücklich ab. Obwohl damit<br />

nur 16,48 % der <strong>Wohnungseigentümer</strong> <strong>für</strong> den Beschluss gestimmt haben, hängt der<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> X den Beschluss im Haus aus. Weiters übersendet er an jeden<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> die Mitteilung, dass der Beschluss mit Mehrheit zu Stande ge-<br />

kommen sei. Wenn sich die übrigen <strong>Wohnungseigentümer</strong> nun nicht miteinander<br />

absprechen und nachfragen, wie denn der jeweils andere abgestimmt hat, ist es<br />

unmöglich festzustellen, ob die Mehrheit nun wirklich vorliegt oder nicht. Bei einem<br />

Umlaufbeschluss ist ja nicht gefordert, dass alle auf demselben Blatt Papier unterschreiben;<br />

es ist auch nicht gefordert, dass das Erreichen der Mehrheit öffentlich<br />

(= <strong>für</strong> alle <strong>Wohnungseigentümer</strong> nachvollziehbar) zu dokumentieren ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!