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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 188<br />

Die Höhe der Zahlungen hat sich an der voraussichtlichen Entwicklung der Aufwendungen<br />

zu orientieren und wird von der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft (nach<br />

Miteigentumsanteilen berechnet) festgelegt. Der Verwalter hat die Rücklage gesondert<br />

zu verwahren (auf separatem Konto) und „fruchtbringend“ (verzinst) anzulegen.<br />

Die Rücklage kann nicht nur zur Deckung der Kosten von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten<br />

verwendet werden, sondern zur Deckung aller Aufwendungen <strong>für</strong> die<br />

Liegenschaft, also auch <strong>für</strong> Betriebskosten!<br />

Annuitäten<br />

Das sind Zahlungen zur Rückzahlung eines Kredits, bestehend aus einem Anteil zur<br />

Tilgung des aufgenommenen Kapitals und einem Anteil zur Abzahlung der Zinsen.<br />

Oft werden beim Bau einer Eigentumswohnungsanlage vom jeweiligen Bauträger Kredite<br />

<strong>für</strong> einen Teil der Herstellungskosten aufgenommen, welche von der Eigentümergemeinschaft<br />

übernommen und von den einzelnen <strong>Wohnungseigentümer</strong>n anteilig<br />

zurückgezahlt werden. Diese Art der Finanzierung ist vor allem bei von gemeinnützigen<br />

Bauvereinigungen errichteten Eigentumswohnhausanlagen üblich.<br />

Beim Kauf sollte man sich einen genauen Finanzierungsplan geben lassen. Daraus<br />

sollten die Laufzeit des Kredits, die Höhe der Zinsen, der Kreditanteil der eigenen<br />

Wohnung und die Höhe der voraussichtlichen Annuitäten über die gesamte Kreditlaufzeit<br />

ersichtlich sein.<br />

Aufteilung der Aufwendungen <strong>für</strong> die Liegenschaft<br />

Gesetzlicher Aufteilungsschlüssel nach WEG<br />

Die Aufteilung der anfallenden Aufwendungen <strong>für</strong> die Liegenschaft richtet sich nicht<br />

wie im Mietrechtsgesetz nach der Nutzfläche, sondern nach dem Verhältnis der Eigentumsanteile<br />

der <strong>Wohnungseigentümer</strong> der Liegenschaft. Diese Miteigentumsanteile<br />

richten sich nach den jeweiligen Nutzwerten. Für eine Wohnung mit einem höheren<br />

Nutzwert muss man daher mehr <strong>für</strong> die Liegenschaftsaufwendungen bezahlen, als bei<br />

einer gleich großen Wohnung mit niedrigerem Nutzwert.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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