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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 244<br />

Der Umgang mit dem Verwalter<br />

Natürlich sollte man versuchen, Probleme mit dem Verwalter zunächst im direkten<br />

Kontakt mit ihm zu klären. Manchmal lassen sich auf kurzem Weg Missverständnisse<br />

aufklären oder der Verwalter lässt sich auch von Argumenten der/des <strong>Wohnungseigentümer</strong>/s<br />

überzeugen.<br />

Manchmal stehen auch professionelle Hausverwaltungen der <strong>Wohnrecht</strong>sgesetzgebung<br />

ähnlich ratlos wie die einzelnen <strong>Wohnungseigentümer</strong> gegenüber, obwohl von diesen<br />

Fachleuten natürlich eine weit bessere Rechtskenntnis erwartet und verlangt werden<br />

kann, als von einem Laien.<br />

Um von vornherein Unklarheiten zu vermeiden und die eigene Rechtsposition auch<br />

<strong>für</strong> den Fall späterer Auseinandersetzungen zu sichern, sollten Sie aber jedenfalls einige<br />

Tipps beherzigen:<br />

� Der Schriftverkehr mit dem Verwalter sollte möglichst mittels eingeschriebenem<br />

Brief abgewickelt werden.<br />

� Bewahren Sie auch von jedem Schreiben, das Sie an den Verwalter richten,<br />

eine Kopie auf.<br />

� Machen Sie sich unmittelbar im Anschluss an Besprechungen mit dem Verwalter<br />

ein stichwortartiges „Gedächtnisprotokoll“ über die wichtigsten Gesprächsergebnisse.<br />

� Zahlen Sie nichts ohne ordnungsgemäß quittierten Beleg.<br />

� Der Verwalter kann namens der Eigentümergemeinschaft mit Hilfe eines Anwalts<br />

Prozesse führen. Das kann sehr teuer werden. Für die Kosten haften die <strong>Wohnungseigentümer</strong>.<br />

Um unnötige oder aussichtslose Prozesse zu vermeiden, könnte die<br />

Mehrheit dem Verwalter die Weisung erteilen, Prozesse erst nach einem Beschluss<br />

der Eigentümergemeinschaft zu beginnen, womit die <strong>Wohnungseigentümer</strong> selbst<br />

über die weitere Vorgangsweise entscheiden können.<br />

� Der Verwalter wirtschaftet mit fremdem Geld, auf fremde Rechnung. Oft wird<br />

Hausverwaltungen – manchmal vielleicht zu Recht – unterstellt, dass sie bei<br />

Verträgen, die sie im Namen der Eigentümergemeinschaft abschließen, durchaus<br />

eigennützig handeln. So wird oft der Verdacht geäußert, dass sie <strong>für</strong> Aufträge von<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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