30.10.2012 Aufrufe

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 172<br />

Obwohl bei der Bekanntmachung des Beschlusses (siehe sogleich) gesetzlich nicht<br />

gefordert, sollte der Bekanntmachung auch eine schriftliche Dokumentation des<br />

Stimmverhaltens aller <strong>Wohnungseigentümer</strong> beigelegt werden, woraus jeder <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

das Vorliegen der Mehrheit überprüfen und nachvollziehen kann.<br />

Bekanntmachung von Beschlüssen<br />

Ist ein Beschluss – egal ob in einer Eigentümerversammlung oder auf andere Weise<br />

– zustande gekommen, muss er den Eigentümern zur Kenntnis gebracht werden,<br />

durch<br />

� Anschlag des Beschlusses an einer <strong>für</strong> alle <strong>Wohnungseigentümer</strong> deutlich sichtbaren<br />

Stelle des Hauses (bei mehreren Häusern oder mehreren Stiegenhäusern an einer<br />

entsprechenden Mehrzahl solcher Stellen)<br />

UND<br />

� Übersendung des Beschlusses an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjekts<br />

oder eine andere bekanntgegebene inländische Zustellanschrift.<br />

Jeder <strong>Wohnungseigentümer</strong> kann aber verlangen, dass die Übersendung von Beschlüssen<br />

an ihn nicht auf dem Postweg, sondern durch elektronische Übermittlung (also<br />

per E-Mail) geschieht.<br />

Dem an die <strong>Wohnungseigentümer</strong> persönlich übersendeten Beschluss ist eine Hinweis<br />

darauf beizufügen, dass der Beschluss angefochten werden kann und <strong>für</strong> den<br />

Beginn der Frist zur Anfechtung des Beschlusses dessen Anschlag im Haus maßgeblich<br />

ist; zugleich ist der Tag des Anschlags und das sich daraus ergebende Ende der Frist<br />

bekanntzugeben.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!