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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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SEITE 177<br />

c) Unberührt von den genannten Anfechtungsfristen bleiben die Minderheitsrechte<br />

der <strong>Wohnungseigentümer</strong> (genaueres dazu im nächsten Kapitel dieser Broschüre).<br />

Beispiel 1: Eine Hausordnung soll beschlossen werden, nur 62 von 80 Wohnungsei-<br />

gentümer werden von der Eigentümerversammlung und der beabsichtigten Beschlussfassung<br />

verständigt. 39,65 % der Eigentümer beschließen die Hausordnung, in der<br />

festgehalten wird, dass das Spielen von Kindern im Hof an Samstagen und Sonntagen<br />

zwischen 12.00 Uhr und 16.00 Uhr verboten ist. Ein <strong>Wohnungseigentümer</strong> könnte<br />

nun binnen einem Monat den gesamten Beschluss wegen formeller Mängel und<br />

Fehlens der erforderlichen Mehrheit anfechten. Auch wenn diese Frist verstrichen ist,<br />

beispielsweise noch nach 15 Monaten, kann er über Antrag beim Gericht die Be-<br />

stimmungen in der Hausordnung, die seine Interessen verletzen, noch abändern oder<br />

aufheben lassen.<br />

Beispiel 2: Es soll ein Beschluss über die Höhe der Beiträge zur Rücklage gefasst<br />

werden, alle <strong>Wohnungseigentümer</strong> werden ordnungsgemäß von der Eigentümerversammlung<br />

und der beabsichtigten Beschlussfassung verständigt. Der Mehrheitseigentümer<br />

(er besitzt 689/1208 Anteile an der Liegenschaft) beschließt, die Höhe der von<br />

den <strong>Wohnungseigentümer</strong>n zu leistenden monatlichen Beiträge zur Rücklage mit<br />

0,15 € pro Nutzwert festzusetzen. Dieser Beschluss kann nicht erfolgreich angefochten<br />

werden, da er rechtmäßig zustandegekommen ist. Trotzdem kann jeder <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

sein Minderheitsrecht gemäß § 30 WEG in Anspruch nehmen und beim<br />

Außerstreitgericht beantragen, dass die von der Mehrheit beschlossene Rücklage auf<br />

ein angemessenes Maß erhöht wird. Dieser Antrag ist nicht an eine bestimmte Frist<br />

gebunden, er kann z.B. sofort nach der Beschlussfassung oder auch z.B. erst nach<br />

2 Jahren gestellt werden.

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