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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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Beratungsstellen in <strong>Vorarlberg</strong><br />

SEITE 266<br />

<strong>Wohnrecht</strong>sberatung der <strong>AK</strong><br />

Widnau 2-4, 6800 Feldkirch<br />

Telefon 050/258-3000<br />

konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at<br />

Konsumentenberatung<br />

Widnau 2-4, 6800 Feldkirch<br />

Telefonische Beratung: 050/258-3000<br />

Montag bis Donnerstag<br />

von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr<br />

Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at<br />

Die Wohnbauförderung des Landes <strong>Vorarlberg</strong><br />

Seit wenigen Jahren ist die Wohnbauförderung ausschließlich Landessache, so dass<br />

von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen bestehen. Genaueres<br />

über die geltenden Förderungsbestimmungen erhalten Sie bei der Wohnberatungsstelle<br />

des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung. Die Wohnbaufibeln der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung liegen in allen Gemeindeämtern und Rathäuser auf.<br />

Wichtige sonstige Anschriften<br />

Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung<br />

Wohnbauförderung<br />

Römerstraße 15, 6900 Bregenz<br />

Information- und Beratungsstelle, Telefon 05574/511-8080<br />

Bezirksgerichte<br />

kostenlose Rechtsberatung jeden Dienstagvormittag<br />

von 8.00 – 12.00 Uhr, Zimmer 19, EG.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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