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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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LAUFENDE AUFWENDUNGEN<br />

DER WOHNUNGSEIGENTÜMER<br />

SEITE 181<br />

Die Kosten, die bei der Nutzung und Bewirtschaftung der Liegenschaft anfallen, sind<br />

primär von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. In der Regel werden ja Versorgungs-,<br />

Liefer-, Werk- und sonstige Verträge von der Eigentümergemeinschaft mit den<br />

entsprechenden Unternehmen geschlossen. Die der Eigentümergemeinschaft entstehenden<br />

Kosten werden auf die einzelnen <strong>Wohnungseigentümer</strong> überwälzt.<br />

Zur Bestreitung der Aufwendungen, die die Eigentümergemeinschaft zu bezahlen hat,<br />

werden in praktisch allen Eigentümergemeinschaften Vorauszahlungen der <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

eingehoben. Der Verwalter kalkuliert in der Regel mit den Kosten<br />

des abgelaufenen Jahres, schlägt etwa zwei bis drei Prozent dazu und errechnet so die<br />

Vorauszahlungen <strong>für</strong> das laufende Jahr. Dieser Betrag durch 12 dividiert ergibt die monatliche<br />

Gesamtvorschreibung <strong>für</strong> alle <strong>Wohnungseigentümer</strong>. Der einzelne hat dann<br />

seinen Anteil (entsprechend dem Aufteilungsschlüssel) an der Gesamtvorschreibung zu<br />

tragen.<br />

Mangels anders lautender Vereinbarung sind die den <strong>Wohnungseigentümer</strong>n vorgeschriebenen<br />

Vorauszahlungen auf die Aufwendungen <strong>für</strong> die Liegenschaft am 5. eines<br />

jeden Kalendermonats fällig.<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> haben – als logische Konsequenz ihrer Rolle als <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

und Mitglieder der Eigentümergemeinschaft – alle Aufwendungen <strong>für</strong> die<br />

Liegenschaft anteilig zu tragen.<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> die Liegenschaft können sein<br />

� Betriebskosten und sonstige Bewirtschaftungskosten<br />

� Aufwendungen <strong>für</strong> Gemeinschaftsanlagen<br />

� Verwaltungskosten<br />

� Kosten von Erhaltungsarbeiten<br />

� Beiträge zur Rücklage<br />

� Annuitäten

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