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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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SEITE 11<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

Eine natürliche oder juristische Person, die Miteigentümer einer Liegenschaft ist und<br />

der Wohnungseigentum (ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht) an<br />

einem auf der Liegenschaft befindlichen Wohnungseigentumsobjekt eingeräumt ist.<br />

Mit Ausnahme einer Eigentümerpartnerschaft kann nur eine (natürliche oder juristische)<br />

Person <strong>Wohnungseigentümer</strong> eines Wohnungseigentumsobjektes sein.<br />

Eigentümerpartnerschaft<br />

Zwei natürliche Personen, die gemeinsam <strong>Wohnungseigentümer</strong> eines Wohnungseigentumsobjektes<br />

sind.<br />

(Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft<br />

Sie besteht aus allen Mit- und <strong>Wohnungseigentümer</strong>n der Liegenschaft. In Angelegenheiten<br />

der Verwaltung der Liegenschaft wird sie als juristische Person tätig, gleichsam<br />

als Firma.<br />

Außerstreitverfahren<br />

Für fast alle Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes sind die<br />

Gerichte zuständig. Im Unterschied zu den üblichen Prozessen (z.B. wegen Schadenersatz<br />

nach einem Autounfall oder wegen Vertragsverletzung) handelt es sich bei den<br />

meisten wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten nicht um einen „normalen“<br />

Zivilprozess („streitiges Verfahren“) sondern um ein sogenanntes Außerstreitverfahren.<br />

Die Besonderheiten des Verfahrens werden am Ende dieser Broschüre ausführlich<br />

erläutert.

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