30.10.2012 Aufrufe

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 156<br />

ANGELEGENHEITEN DER VERWALTUNG<br />

DER LIEGENSCHAFT<br />

Der Eigentümergemeinschaft kommt in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft<br />

Rechtspersönlichkeit zu. Prinzipiell unterscheidet man zwischen Maßnahmen<br />

der ordentlichen Verwaltung (sozusagen den „laufenden Geschäften“) und besonders<br />

wichtigen Entscheidungen (außerordentliche Verwaltung).<br />

Als Grundregel gilt, dass bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung die Mehrheit<br />

der <strong>Wohnungseigentümer</strong> entscheidungsbefugt ist. Die Mehrheit wird nicht nach<br />

Köpfen oder nach Wohnungen berechnet, sondern nach den Miteigentumsanteilen.<br />

In Angelegenheiten der außerordentlichen Verwaltung ist in der Regel (mit einer wichtigen<br />

Ausnahme, sie wird später noch dargestellt) Einstimmigkeit erforderlich.<br />

Noch eine Grundregel: Ist ein Verwalter bestellt, steht ihm – und prinzipiell nicht<br />

mehr der Mehrheit – die Verwaltung der Liegenschaft zu. Das bedeutet aber nicht,<br />

dass die <strong>Wohnungseigentümer</strong> über Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft<br />

überhaupt nicht mehr bestimmen dürfen.<br />

Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung darf ein Verwalter nur nach vorheriger<br />

Beschlussfassung durch die <strong>Wohnungseigentümer</strong> durchführen. Aber auch bei<br />

Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung können und sollen die <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

mitreden. Sie können Beschlüsse fassen und dem Verwalter eine entsprechende<br />

Weisung erteilen; dieser hat die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

zu wahren und die Beschlüsse – außer sie sind gesetzwidrig – umzusetzen,<br />

ansonsten er schadenersatzpflichtig wird.<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!