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Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg

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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />

SEITE 178<br />

MINDERHEITSRECHTE DES<br />

WOHNUNGSEIGENTÜMERS<br />

In den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung sind Beschlüsse also schon<br />

gültig, wenn die Mehrheit der <strong>Wohnungseigentümer</strong> – nach Miteigentumsanteilen<br />

berechnet – da<strong>für</strong> gestimmt haben.<br />

Allerdings muss sich ein <strong>Wohnungseigentümer</strong> nicht etwaigen Schikanen der Mehrheit<br />

fügen. Jedem einzelnen <strong>Wohnungseigentümer</strong> stehen gemäß § 30 WEG Rechte<br />

zu, die vornehmlich verhindern sollen, dass<br />

� eine – aus welchen Gründen auch immer – untätige Mehrheit durch ihre<br />

Untätigkeit den wichtigen Interessen der anderen <strong>Wohnungseigentümer</strong>n<br />

Schaden zufügt, oder<br />

� gültige Mehrheitsbeschlüsse wichtige Interessen eines <strong>Wohnungseigentümer</strong>s<br />

verletzen.<br />

So kann jeder einzelne <strong>Wohnungseigentümer</strong> mit einem gegen alle übrigen<br />

<strong>Wohnungseigentümer</strong> zu richtenden Antrag eine gerichtliche Entscheidung<br />

(außerstreitiges Verfahren) darüber verlangen, dass<br />

� notwendige Erhaltungsarbeiten (ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile<br />

der Liegenschaft, Behebung ernster Schäden des Hauses in einem Wohnungseigentumsobjekt)<br />

binnen einer angemessenen Frist durchgeführt werden;<br />

� eine angemessene Rücklage gebildet (bzw. eine unangemessene Rücklage<br />

entsprechend erhöht oder auch gemindert) wird;<br />

� eine angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird;<br />

� ihm – um wirtschaftliche Härten zu vermeiden – von der Mehrheit erlaubt wird,<br />

seinen Anteil an einer größeren Erhaltungsarbeit (deren Kosten nicht vollständig<br />

aus der Rücklage gedeckt werden können) nicht auf einmal, sondern in maximal<br />

120 monatlichen Raten zahlen zu dürfen; da<strong>für</strong> muss er allerdings entsprechende<br />

Zinsen zahlen;<br />

� ein vorläufiger oder gemeinsamer Verwalter bestellt wird;<br />

Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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