Wohnrecht für Wohnungseigentümer - AK - Vorarlberg
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<strong>Wohnrecht</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />
SEITE 198<br />
Höhe der Umsatzsteuer<br />
Für Umsätze mit <strong>Wohnungseigentümer</strong>n von Wohnungen muss die Eigentümergemeinschaft<br />
nur den begünstigten Steuersatz von 10 % USt. abführen (ausgenommen<br />
die Lieferung von Wärme, <strong>für</strong> die 20 % USt. abzuführen sind). Seit 1.1.1995 muss <strong>für</strong><br />
Umsätze mit <strong>Wohnungseigentümer</strong>n von sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten<br />
(Büro, Geschäftsraum, Lager, Garage, etc.) entweder keine Umsatzsteuer oder 20 %<br />
Umsatzsteuer bezahlt werden, je nachdem wie die Eigentümergemeinschaft sich entscheidet<br />
(„Option zur Regelbesteuerung“).<br />
Günstiger wird es <strong>für</strong> die Eigentümergemeinschaft sein, <strong>für</strong> die Umsätze mit <strong>Wohnungseigentümer</strong>n<br />
von sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten den vollen Steuersatz<br />
von 20 % abzuführen, da ansonsten der Eigentümergemeinschaft der Vorsteuerabzug<br />
(siehe Seite 199) nicht in vollem Umfang zusteht.<br />
Einhebung und Abführung der Umsatzsteuer<br />
Früher wurde die Umsatzsteuer erst im Rahmen der Jahresabrechnung abgerechnet.<br />
Seit der Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes ist klargestellt, dass bereits <strong>für</strong> die Vorauszahlungen<br />
auf Betriebskosten (nicht aber <strong>für</strong> die Beitragszahlungen zur Rücklage<br />
und <strong>für</strong> die Annuitätenzahlungen) Umsatzsteuer abzuführen ist. <strong>Wohnungseigentümer</strong><br />
von Wohnungen zahlen also bereits <strong>für</strong> die Betriebskostenvorauszahlungen 10 % USt,<br />
<strong>für</strong> Vorauszahlungen <strong>für</strong> Lieferungen von Wärme („Heizungsbetriebskosten“) zahlen<br />
sie 20 % USt. Die <strong>Wohnungseigentümer</strong> von anderen Objekten (Büro, Geschäft,...)<br />
zahlen <strong>für</strong> die Vorauszahlungen auf Betriebskosten entweder keine Umsatzsteuer oder<br />
20 % USt., je nachdem wie die Eigentümergemeinschaft sich entscheidet.<br />
Beispiel einer Vorschreibung der laufenden Aufwendungen:<br />
VORSCHREIBUNG <strong>für</strong><br />
die Wohnung Top ..<br />
netto Umsatzsteuer brutto<br />
Rücklagenbeitrag € 57,33 € 57,33<br />
Annuität € 194,47 € 194,47<br />
Betriebskosten € 156,90 + 10 % USt. (€ 15,69) € 172,59<br />
Betriebskosten- Heizung € 50,80 + 20 % USt. (€ 10,16) € 60,96<br />
SUMME € 485,35<br />
Stark <strong>für</strong> Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>